Drucksache - DS/0702/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Der Verzicht auf Aufzugsanbauten bzw. -einbauten ist üblicherweise Bestandteil der Abwendungsvereinbarungen. Hiervon wurden bisher zwei Ausnahmen gemacht.
Nein
Eine Aussage zu den Menschen über 60 Jahren in den Kreuzberger Erhaltungsgebieten kann nicht exakt getroffen werden, da in den Untersuchungsberichten das Alter in einer größeren Altersgruppe angegeben wird. Zudem sind die turnusmäßigen Untersuchungszeiträume der unterschiedlichen Gebiete nicht identisch.
Es kann jedoch festgestellt werden, dass die Altersgruppe der 55 bis 65 Jährigen seit 2011 bzw. 2012 einen durchschnittlichen Anstieg von einem Prozentpunkt aufweist. Der Anteil der Menschen über 65 Jahre ist ebenfalls um einen Prozentpunkt angewachsen. Der demographische Wandel in den Milieuschutzgebieten spielt sich eher in den mittleren Altersgruppen bis 55 Jahre ab. Auffällig ist eher der sinkende Anteil jüngerer Bevölkerung.
Nachfragen:
Diese Aussage kann aufgrund der vorliegenden Entwicklungen der Altersstruktur nicht bestätigt werden. Zwar ist ein leichter Anstieg älterer Bevölkerungsgruppen zu verzeichnen, dieser ist aber vergleichsweise gering.
Die Verdrängungsgefahr, die durch die hohen Kosten des Aufzugs und die sich daraus ergebenden Modernisierungsumlagen für die Bestandsbevölkerung entsteht, ist als viel höher einzustufen. Auch davon sind insbesondere ältere Menschen und Rentner betroffen, die durch ihr häufig geringeres Einkommen als besonders verdrängungsgefährdet anzusehen sind. Sie können modernisierungsbedingte Mietsteigerungen tendenziell weniger gut verkraften.
Bei der milieuschutzrechtlichen Prüfung eines Antrags zum Anbau eines Aufzuges, bezieht das Bezirksamt die Daten zur demographischen Struktur des Hauses mit ein. Dabei ist allerdings abzuwägen, ob die Verdrängungsgefahr durch den Aufzugsanbau potenziell höher ist, als die Gefahr die durch einen Nichtanbau des Aufzuges besteht.
Es werden zudem überwiegend Aufzüge beantragt, die nicht jedes Geschoss erschließen, sondern ausschließlich die Zwischenpodeste der Treppenhäuser, sodass eine barrierefreie Erschließung aller Etagen nur in Ausnahmefällen erfolgt.
S. Antwort zur 1. Nachfrage
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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