Drucksache - DS/0340/V  

 
 
Betreff: Einstufung der Weltfriedensglocke im Volkspark Friedrichshain als Baudenkmal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
14.06.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

1.)    Hat das Bezirksamt seine kritische Haltung bezüglich der Unterstützung eines Verfahrens bzw. Antrages zur Anerkennung der Weltfriedensglocke im Volkspark Friedrichshain als Baudenkmal (i.S.d. § 4 DSchG Berlin) überdacht bzw. geändert?

 

2.)    Wird sich das Bezirksamt jetzt für die Anerkennung der Weltfriedensglocke als Baudenkmal bei den zuständigen Denkmalschutzbehörden einsetzen und die hierzu von Seiten des Bezirks notwendigen Schritte einleiten?

 

3.)    Ist der Pavillon im japanischen Stil mit der Weltfriedensglocke am großen Teich im Volkspark Friedrichshain im Gebäuderegister bzw. der Inventarliste der Bezirksverwaltung eingetragen?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Die Entscheidung bezüglich der Anerkennung der Weltfriedensglocke als Baudenkmal obliegt leider nicht dem Bezirksamt. Die Zuständigkeit hierfür liegt nicht bei der unteren Denkmalschutzbehörde, sondern beim Landesdenkmalamt. Sie wissen ja, welcher Senatsverwaltung die zugeordnet ist.

 

zu Frage 2: Wie bereits unter 1) beschrieben, obliegt die Feststellung der Denkmalfähigkeit eines Objekts der Denkmalfachbehörde, jedoch wird sich der Bezirk gegenüber dem Landesdenkmalamt dafür einsetzen, dass eine wohlwollende Prüfung erfolgen soll, ob die Weltfriedensglocke als Baudenkmal fortgesetzt werden kann. Meine Unterstützung haben Sie also.

 

zu Frage 3: Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Da die Zuständigkeit auch hier nicht bei der unteren Denkmalschutzbehörde liegt, kann die Frage kurzfristig nicht beantwortet werden. Hier wäre eine Nachfrage beim Landesdenkmalamt notwendig, die aufgrund der personellen Situation innerhalb von 24 Stunden leider nicht möglich war.

 

Herr Amiri: Heißt das, dass ich da nachträglich vielleicht noch eine Antwort bekomme?

 

zu Nachfrage 1: Ja, wenn Sie das möchten, dann machen wir das.

 

 

 
 

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