Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0198/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben auf der Grundlage sportfachlicher Expertise wie z.B. dem Kriterienkatalog für inklusiv nutzbare Sportstätten (gedeckte und ungedeckte Sportanlagen) des Netzwerks für Inklusion und Sport und unter Beteiligung des Behindertensportverbandes allgemein verbindliche Standards für Inklusive Sportanlagen zu entwickeln und diese umzusetzen.
Ziele sollen sein:
Der BVV ist vierteljährlich zu berichten.
Begründung:
Die Entwicklung zeigt, dass die 2018 im Parlament beschlossene (kostenneutrale) Anwendung des Kriterienkatalogs vom Netzwerk, nicht ausreichend umgesetzt wird. Die ersten erstellten Typensporthallen in Berlin sind durch Expert*innen in eigener Sache geprüft und Mängellisten erstellt worden. Die Mängel reichten von fehlenden Automatiktüren, fehlender Notfall-Signalisierung, Sicherheitsmängel im Bereich des Liftes (Aufzug), fehlender Flexibilität in der Orientierung und Kommunikation (Informationen) u.v.m.!
Inklusion bedeutet Menschenrechte anzuerkennen und anzuwenden. Hierzu gehört auch die sichere Evakuierung von Menschen mit auditiven oder visuellen Einschränkungen. Ein 2-Wege-Prinzip in allen Gebäudebereichen ist essentiell. Trotz der Vorgabe im Kriterienkatalog, ist dies nicht gängige Praxis. Inklusive Sportstätten sind u.a. barrierefrei zu gestalten. Inklusion bedeutet allen Menschen das Menschenrecht zu ermöglichen, gleichberechtigt teilnehmen zu können. Daher reicht es nicht aus, Sporthallen auf mögliche Behindertensportarten zu fokussieren. Viele inklusive Ideen können interdisziplinär angewendet werden und die Sporthalle hiermit flexibel genutzt und gestaltet werden. Eine inklusive Sportstätte ist sowohl für Athlet*innen, als auch für Zuschauende eigenständig, autark und flexibel zu nutzen. Das Kommunizieren aller beteiligten Entscheidungsträger, um beispielsweise taktile Wegeleitsysteme an bestehende Systeme anzuschließen oder zu integrieren, ist zu verbessern. Dies zeigen ebenfalls die bereits bestehenden Wegeleitsysteme in Berlin. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sollten Fehler nicht wiederholt werden.
Die Anwendung und Prüfung im Bereich der Umkleiden, der Sporthallenbereiche, der Geräteräume und der Verkehrswege im und um das Gebäude ist hierbei durch Expert*innen in eigener Sache zu gewährleisten. Außerdem sieht das Abgeordnetenhaus vor das 30% der den Bezirken zur Verfügung stehenden Finanzmittel aus dem Sportanlagensanierungsprogramm für inklusive Maßnahmen vorgesehen sind.
BVV 25.05.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Sport 05.10.2022 Die Bezirksverordetenversammlung möge beschließen: BVV 19.10.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben auf der Grundlage sportfachlicher Expertise wie z.B. dem Kriterienkatalog für inklusiv nutzbare Sportstätten (gedeckte und ungedeckte Sportanlagen) des Netzwerks für Inklusion und Sport und unter Beteiligung des Behindertensportverbandes sowie des Bezirkssportbundes allgemein verbindliche Standards für Inklusive Sportanlagen zu entwickeln und diese umzusetzen.
Ziele sollen sein:
Der BVV ist vierteljährlich zu berichten.
BVV 29.03.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Sport
Sport 19.04.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.04.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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