Drucksache - DS/0198/VI  

 
 
Betreff: Barrierefrei ist gut - Inklusiv ist besser
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Schmidt-Stanojevic, Jutta 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Sport Beratung ff
08.06.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Sport (Sport) vertagt   
07.09.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Sport (Sport) vertagt   
05.10.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Sport (Sport) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
19.10.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.03.2023 
Öffentliche Sondersitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Sport Beratung ff
19.04.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport (Sport) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.04.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Barriefrei ist Inklusiv ist besser  
VzK_Barriefrei ist Inklusiv ist besser  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben auf der Grundlage sportfachlicher Expertise wie z.B. dem Kriterienkatalog für inklusiv nutzbare Sportstätten (gedeckte und ungedeckte Sportanlagen) des Netzwerks für Inklusion und Sport und unter Beteiligung des Behindertensportverbandes allgemein verbindliche Standards für Inklusive Sportanlagen zu entwickeln und diese umzusetzen.

 

Ziele sollen sein:

 

  1. pro Bezirksregion eine inklusive Sportanlage
  2. bei Sanierungen von Sportanlagen im Rahmen des Sportanlagensanierungsprogramms die finanzielle Ausschöpfung der für inklusive Maßnahmen vorgesehene Betrag von 30% der Finanzmittel
  3. im Rahmen von Sanierungen an allen Standorten möglichst viel inklusives Sporttreiben zu ermöglichen und auf barrierefreie Wegebeziehungen hinzuwirken
  4. Implementierungen von Sportangeboten die sowohl Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen offenstehen

 

Der BVV ist vierteljährlich zu berichten.

 

Begründung:

 

Die Entwicklung zeigt, dass die 2018 im Parlament beschlossene (kostenneutrale) Anwendung des Kriterienkatalogs vom Netzwerk, nicht ausreichend umgesetzt wird. Die ersten erstellten Typensporthallen in Berlin sind durch Expert*innen in eigener Sache geprüft und Mängellisten erstellt worden. Die Mängel reichten von fehlenden Automatiktüren, fehlender Notfall-Signalisierung, Sicherheitsmängel im Bereich des Liftes (Aufzug), fehlender Flexibilität in der Orientierung und Kommunikation (Informationen) u.v.m.!

 

Inklusion bedeutet Menschenrechte anzuerkennen und anzuwenden. Hierzu gehört auch die sichere Evakuierung von Menschen mit auditiven oder visuellen Einschränkungen. Ein 2-Wege-Prinzip in allen Gebäudebereichen ist essentiell. Trotz der Vorgabe im Kriterienkatalog, ist dies nicht gängige Praxis. Inklusive Sportstätten sind u.a. barrierefrei zu gestalten. Inklusion bedeutet allen Menschen das Menschenrecht zu ermöglichen, gleichberechtigt teilnehmen zu können. Daher reicht es nicht aus, Sporthallen auf mögliche Behindertensportarten zu fokussieren. Viele inklusive Ideen können interdisziplinär angewendet werden und die Sporthalle hiermit flexibel genutzt und gestaltet werden.

Eine inklusive Sportstätte ist sowohl für Athlet*innen, als auch für Zuschauende eigenständig, autark und flexibel zu nutzen. Das Kommunizieren aller beteiligten Entscheidungsträger, um beispielsweise taktile Wegeleitsysteme an bestehende Systeme anzuschließen oder zu integrieren, ist zu verbessern. Dies zeigen ebenfalls die bereits bestehenden Wegeleitsysteme in Berlin. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sollten Fehler nicht wiederholt werden.

 

Die Anwendung und Prüfung im Bereich der Umkleiden, der Sporthallenbereiche, der Geräteräume und der Verkehrswege im und um das Gebäude ist hierbei durch Expert*innen in eigener Sache zu gewährleisten. Außerdem sieht das Abgeordnetenhaus vor das 30% der den Bezirken zur Verfügung stehenden Finanzmittel aus dem Sportanlagensanierungsprogramm für inklusive Maßnahmen vorgesehen sind.

 

 

BVV 25.05.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Sport (federführend) | Beteiligung Behindertenbeirat, Inklusion

 

 

Sport 05.10.2022

Die Bezirksverordetenversammlung möge beschließen:

BVV 19.10.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben auf der Grundlage sportfachlicher Expertise wie z.B. dem Kriterienkatalog für inklusiv nutzbare Sportstätten (gedeckte und ungedeckte Sportanlagen) des Netzwerks für Inklusion und Sport und unter Beteiligung des Behindertensportverbandes sowie des Bezirkssportbundes allgemein verbindliche Standards für Inklusive Sportanlagen zu entwickeln und diese umzusetzen.

 

Ziele sollen sein:

 

  1. pro Ortsteil eine inklusive Sportanlage
  2. im Rahmen von Sanierungen an allen Standorten möglichst viel inklusives Sporttreiben zu ermöglichen und auf barrierefreie Wegebeziehungen hinzuwirken
  3. des Weiteren eine Implementierung von Sportangeboten, die sowohl Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen offenstehen
  4. Eine aktuelle Erhebung zum Stand der Barrierefreiheit der gedeckten und ungedeckten Sportanlagen des Bezirkes wird angeregt.

 

Der BVV ist vierteljährlich zu berichten.

 

 

BVV 29.03.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Sport

 

Sport 19.04.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.04.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 
 

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