Beschluss "Erlass einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet „IBA 87 – Südliche Friedrichstadt“ im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg"

Abteilung für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI/ 007/ 22

Das Bezirksamt beschließt:

1. Den Erlass der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet „IBA 87 – Südliche Friedrichstadt“ im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Anlage 1 mit 1 Karte)

2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: VI/ 007/ 22

  • Erlass einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet „IBA 87 – Südliche Friedrichstadt“ im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

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