Beschluss "Auffangbeschluss neues Infektionsschutzgesetz"

Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 035 / 22

Das Bezirksamt beschließt:

1.1. Sämtliche Anordnungen, Beschlüsse, Verwaltungsakte, die durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und seine Dienststellen zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes oder von aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erlassenen Landesrechts getroffen oder erlassen wurden, gleich in welcher rechtlichen Handlungsform, werden in zeitlicher Hinsicht solange aufrechterhalten, wie der Senat von Berlin – alleine oder im Zusammenwirken mit dem Abgeordnetenhaus nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz – Landesrecht aufrecht erhält, dass auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz gestützt sind, die nur bis zum Ablauf des 19. März 2022 in Kraft sind (§ 28a Absatz 1 IfSG-E [= Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c) des Entwurfs für ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 10.03.2022, BT-Drs. 20/958]).

1.2. Eine Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung ist nicht erforderlich.

1.3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung für Jugend, Familie und Gesundheit (JugFamGes) beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadträtin

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 035 / 22

  • Auffangbeschluss neues Infektionsschutzgesetz

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Büro der Bezirksbürgermeisterin

Herr Hamoud