Beschluss "Bebauungsplan VI-150g-2"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V / 581/ 20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Bebauungsplan VI-150g-2 für das Gelände zwischen Schöneberger Straße, der nördlichen Grenze der Grundstücke Schöneberger Str. 21 A und 22, Hallesches Ufer 68-76 und dem Landwehrkanal sowie für die Schöneberger Brücke im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg

Das Bezirksamt beschließt:

  1. Die Teilung des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans VI-150g-2 in die Geltungsbereiche VI-150g-2a sowie VI-150g-2b.
  1. Der Bebauungsplan VI-150g-2a mit dem Geltungsbereich Grundstück Schöneberger Straße 21A/22 (Flurstück 2340, Flur Nr. 5) sowie grundstücksangrenzende Verkehrsflächen der Schöneberger Straße (Flurstück 2357, Flur Nr. 5) bis zur Mitte des Straßenraumes ist aufzustellen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 des Baugesetzbuchs sind durchzuführen.
  1. Die Fortführung des bisher unter der Bezeichnung VI-150g-2 geführten Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans unter der Neubezeichnung Bebauungsplan VI-150g-2b mit gemäß Nr.1 und Nr.2 verändertem Geltungsbereich sowie Anpassung/Änderung der Planungsabsicht.
  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der Vorlage zur Kenntnisnahme an die BVV zu entnehmen.

Knut Mildner-Spindler, Stellv. Bezirksbürgermeister
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 581/ 20

  • Bebauungsplan VI-150g-2 für das Gelände zwischen Schöneberger Straße, der nördlichen Grenze der Grundstücke Schöneberger Str. 21 A und 22, Hallesches Ufer 68-76 und dem Landwehrkanal sowie für die Schöneberger Brücke im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg

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