Der Lasker-Kiez soll verkehrsberuhigt werden. Ziel ist es, den Durchgangsverkehr deutlich zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Insbesondere seit der Eröffnung der A100 hat sich der Durchgangsverkehr im Kiez spürbar verstärkt, wodurch sich die Belastungen für Anwohnende und die Verkehrssicherheitsrisiken deutlich verschärft haben. Die geplanten Maßnahmen basieren auf dem von der BVV am 13.12.2023 beschlossene Einwohner*innenantrag DS/0831/VI zur Verkehrsberuhigung im Modersohn-Kiez und auf dem im Sommer 2023 beschlossenen Konzept zur flächendeckenden Verkehrsberuhigung. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verfolgt das Ziel, die Verkehrssicherheit im gesamten Bezirk zu verbessern und Nebenstraßen stärker vor Durchgangsverkehr zu schützen.
Verkehrsberuhigung im Lasker-Kiez
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Warum wird das Verkehrszeichen „Anlieger frei“ verwendet, obwohl die Gefahr besteht, dass sich Verkehrsteilnehmende nicht daran halten?
Das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ ist nur dort eine Möglichkeit, wo andere Maßnahmen aus verkehrlichen oder räumlichen Gründen ausscheiden. Auch wenn die Regeleinhaltung erfahrungsgemäß nicht hoch ist, so schafft sie doch eine eindeutige Rechtslage, an die sich alle Verkehrsteilnehmende halten müssen. Wo immer möglich, setzt das Bezirksamt Maßnahmen höheren Befolgungsgraden ein.
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Gibt es in Berlin bereits Busschleusen?
Bisher ist dem Bezirk keine Busschleuse in Berlin bekannt. In anderen Städten gibt es jedoch gute Erfahrungen mit diesem Instrument. Ein Beispiel ist die Stadt Monheim am Rhein, wo eine Busschleuse erfolgreich zur Verkehrsberuhigung eingesetzt wurde. National und international finden sich zahlreiche vergleichbare Beispiele.
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Wie wird der Standort einer Busschleuse ausgewählt?
Verschiedene Standorte bringen unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich. Bei der Auswahl müssen zahlreiche Rahmenbedingungen beachtet werden. Die Busschleuse selbst muss entwurfstechnisch möglich sein, hier sind z.B. die Kurve in der Persiusstraße, Ein- und Ausfahrten und Bushaltestellen wichtig. Bzgl. der Wirkung der Verkehrsorganisation muss der Standort im Zusammenspiel mit den übrigen Maßnahmen des Gesamtkonzepts festgelegt werden, sodass Durchgangsrouten unterbunden werden, die Grundstücke für Anlieger aber weiterhin erreicht werden können.
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Werden nicht trotzdem weiterhin Pkw durch die Busschleuse fahren?
In einer Anfangsphase ist damit zu rechnen, dass sich nicht alle Verkehrsteilnehmenden sofort an die neue Regelung halten. Ergänzende Beschilderung und begleitende Kommunikation können die Einhaltung unterstützen. Erfahrungen zeigen, dass sich die Regeleinhaltung nach einer Eingewöhnungszeit deutlich verbessert. Das Vergehen ist für die Polizei eindeutig festzustellen. Das Bezirksamt wird regelmäßige Kontrollen anregen.
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Warum sind vor der Schule in der Corinthstraße keine zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen?
Im Bereich der Schule sind die Handlungsmöglichkeiten der bestehenden Busführung und der vorhandenen Fahrbahnbreite begrenzt. Hinweise und Anregungen aus der Beteiligung, dass sich hier eine Gefahrenstelle befindet, werden jedoch aufgenommen und im weiteren Planungsprozess Maßnahmen geprüft.
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Warum gibt es in der westlichen Corinthstraße keinen markierten Fahrradstreifen?
In Nebenstraßen sind markierte Radstreifen in der Regel nicht vorgesehen. Ziel des Konzepts ist es vielmehr, das allgemeine Verkehrsaufkommen zu reduzieren, sodass sich der Radverkehr sicherer im Mischverkehr bewegen kann.
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Wie verbessert sich die Situation für den Fußverkehr?
Geringere Kfz-Verkehrsmengen bedeuten mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität für Fußgängerinnen und Fußgänger. Straßen können leichter und sicherer überquert werden, Lärm und Abgase nehmen ab. Es ist zu beobachten, dass sich gerade Durchgangsverkehr häufig nicht rücksichtsvoll verhält.
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Kann die Taktung des Busverkehrs erhöht werden?
Über Taktung und Angebot des Busverkehrs entscheidet die Senatsverwaltung für Verkehr bzw. die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Anregungen hierzu können direkt an diese gerichtet werden.
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Fließt Kritik aus der Beteiligung in die Planung ein?
Ja. Alle Hinweise werden dokumentiert und von den Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplanern ausgewertet. Sie fließen in die weiteren Überlegungen ein. Das heißt nicht, dass jede Anmerkung umgesetzt wird. Das Straßen- und Grünflächenamt ist an gesetzliche Vorgaben und fachliche Richtlinien gebunden, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen.
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Wie hoch ist das Beschwerdeaufkommen und wo kann man es einsehen?
Beschwerden gehen im Straßen- und Grünflächenamt überwiegend per E-Mail ein und sind nicht öffentlich einsehbar. Bereits vor der Eröffnung der A100 gab es vermehrt Hinweise auf zunehmenden Durchgangsverkehr im Kiez. Seitdem hat sich das Beschwerdeaufkommen weiter erhöht. Viele Hinweise von Bürgerinnen und Bürger können aber auf der Seite mein.Berlin eingesehen werden.
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Werden die Maßnahmen evaluiert und besteht die Möglichkeit zu Nachkorrekturen?
Die Auswirkungen der Maßnahmen werden beobachtet und auf ihre Wirkung hin überprüft. Bei Bedarf können Anpassungen vorgenommen werden, um die gesetzten Ziele bestmöglich zu erreichen.
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Warum werden nicht mehr Blitzer aufgestellt, damit das Tempolimit besser eingehalten wird?
Die Anordnung stationärer oder mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Straßen- und Grünflächenamtes, sondern bei der Polizei, der Senatsverwaltung für Inneres und dem Abgeordnetenhaus. Das Bezirksamt würde eine erhöhte Kontrolldichte begrüßen. Weil bekannt ist, dass die Kontrollkapazitäten begrenzt sind, verfolgt das Konzept einen planerischen Ansatz: Durch veränderte Verkehrsführung und weniger Durchgangsverkehr soll sich das Verkehrsgeschehen beruhigen und die Sicherheit gesteigert werden.
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Wird es nach der Verkehrsberuhigung weniger Parkplätze geben?
Eine Reduzierung des Parkangebots für Kfz ist kein eigenes Ziel der Maßnahme. Durch die Maßnahmen (Modalfilter, Busschleuse) können jedoch Haltverbote entwurfstechnisch notwendig werden, um die Befahrbarkeit zu sichern oder Sichtbeziehungen zu garantieren. Wo heute Gehwegparken erlaubt ist, wird dies überprüft.
Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
- Straßen- und Grünflächenamt
- Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin
- Tel.: (030) 90298-8024
- Fax: (030) 90298-8033
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