Unterhaltung und Pflege

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Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Reinigung in Grünanlagen:

  • Welche Vertragsfirmen sind in den Grünflächen/ Spielplätzen in Friedrichshain-Kreuzberg für die Reinigung tätig?

    Abgesehen von der BSR wird die Reinigung der Grünflächen und Spielplätze zu 100 % durch das Straßen – und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg in Fremdvergabe ausgeführt. Nach erfolgter Ausschreibung werden an mehrere Vertragsfirmen die Reinigungsaufträge als Lose vergeben. Für den Ortsteil Friedrichshain sind jeweils andere Vertragsfirmen tätig als für den Ortsteil Kreuzberg.

  • Welche Aufgaben zur Säuberung der Grünflächen und Müllentsorgung werden übernommen?
    Gesamt-Reinigung:
    • Absammeln der Flächen von Unrat sowie das Leeren der Abfallbehälter
    • Müllbehälter-Reinigung: Leeren der Müllbehälter
    • Sonder-Reinigung: Sperrmüll und Auflösung von Behausungen
  • Warum werden für ausgewählte Gebiete andere Reinigungsfirmen als die BSR zur Müllbeseitigung beauftragt?

    Das Berliner Pilotprojekt zur Reinigung ausgewählter öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen durch die BSR kann nur eine sehr begrenzte Anzahl von Grünflächen und Kinderspielplätzen berücksichtigen. Die in das Projekt aufgenommen Anlagen wurden nach bestimmten fachlichen Kriterien ausgewählt, um eine gewisse Vergleichbarkeit mit anderen Anlagen über den Erprobungszeitraum sicherzustellen. Das Pilotprojekt wurde ausdrücklich nicht dazu angelegt, den Bezirken „Problemflächen“ abzunehmen.

    Daher erfolgt die Reinigung der Grünanlagen und Spielplätze weiter im Rahmen des eingeschränkten finanziellen Rahmens.

    Diese ausgewählten Objekte werden durch die BSR gereinigt:
    • Annemirl-Bauer-Platz [seit 2018]
    • Boxhagener Platz [seit 2021]
    • Görlitzer Park [seit 2016]
    • Görlitzer Ufer [seit 2018]
    • Lausitzer Platz [seit 2021]
    • Marheinekeplatz [seit 2021]
    • Paul-Linke-Ufer [seit 2018]
    • Ratiborstraße 14 b (Ufergrünzug) [seit 2021]
    • Schleidenplatz [seit 2018]
  • Wie häufig werden die Mülleimer entleert und die Grünflächen gesäubert?

    Folgende Reinigungsfrequenzen gelten im Jahr 2023:

    Ab April bis Ende September werden 2 Mal pro Woche am Montag und Donnerstag eine Gesamtreinigung auf Grünflächen/Spielplätzen durchgeführt, inklusive der Müllbehälter-Reinigung.

    Zusätzlich werden ab April vier Mal pro Woche (Dienstag, Mittwoch, Freitag, Samstag) die Müllbehälter auf Grünflächen/ Spielplätzen geleert mit Aufnahme des Grobmülls um die Abfallbehälter herum.

    Ab Oktober werden 3 Mal pro Woche am Montag, Donnerstag und Samstag eine Gesamtreinigung auf Grünflächen/Spielplätzen durchgeführt, inklusive der Müllbehälter-Reinigung.

    Ab November 2023 bis Ende März 2024 werden 2 Mal pro Woche am Montag und Donnerstag eine Gesamtreinigung auf Grünflächen/Spielplätzen durchgeführt, inklusive der Müllbehälter-Reinigung.

  • Wie hoch ist das Budget für die Müllentsorgung des Bezirks?

    In 2020 wurden ca. 700.000 € allein für die Müllbeseitigung ausgegeben. Hinzu kamen Ausgaben aus Sonderprogrammen wie z.B. „ Saubere Stadt“.

    In 2021 wurden ca. 700.000 € allein für die Müllbeseitigung, Reinigung von öffentlichen Spielplätzen und Grünanlagen ausgegeben.

  • Welche neuen Konzepte und Maßnahmen zur Müllvermeidung und -entsorgung werden durch den Bezirk gefördert oder neu erstellt?

    Beginn des Jahres 2020 hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg das in Auftrag gegebene „Zero Waste“ Konzept veröffentlicht. Die Umweltstadträtin Clara Herrmann präsentierte das mit den Kooperationspartnern Circular Berlin, BUND Berlin und GRÜNE LIGA Berlin erarbeitete Konzept. Ziel des Konzeptes ist es, die Verursacher*innen mehr in die Pflicht zu nehmen und Ihnen die Verantwortlichkeit für ihr Handeln aufzuzeigen. Neben dem neuen Zero Waste Konzept, existieren bereits Initiativen des Bezirks, die sich der Müllvermeidung annehmen.

    Mitgliedschaft auf der Plattform nebenan.de
    Auf diese Weise haben die Nutzer*innen die Möglichkeit sich gemeinsam mit dem Thema vertraut zu machen. Ebenfalls können Netzwerke aufgebaut und genutzt werden und Anwohner*innen auf lokale Aktionen hingewiesen werden, wie z.B. freiwilliges Abfallsammeln.

    Park- und Kiezläufer*innen
    Seit 2019 werden die zahlreichen Kiezläufer*innen eingesetzt, um die Einhaltung des Grünanlagengesetzes durchzusetzen. Ein Bestandteil der kommunizierten und durchgesetzten Regelungen stellt die Vermeidung der Verschmutzung der Grünanlagen durch die Nutzer*innen dar. Zusätzlich bestreifen die Park- und Kiezläufer*innen auch die angrenzenden Kieze, führen kleinere Reinigungen durch und fördern durch Ansprache die Eigenverantwortung zur Müllvermeidung.

    Als ein zusätzliches digitales Tool wird die OA-App eingesetzt. Auf diese Weise gehen Meldungen über die App und das Ordnungsamt-Online zu. Probleme wie das Abstellen von illegalem Sperrmüll und die Beseitigung von Abfallhotspots werden zur weiteren Reinigung veranlasst. Mobile App “Ordnungsamt-Online” – Berlin.de

  • Welche Maßnahmen sind Bestandteil des „Zero Waste“ Konzepts?

    Wochenmärkte, Veranstaltungen und der Tourismus sorgen für ein hohes Abfallaufkommen und sollen lernen dies eigenständig zu regulieren. Festgefahrene Denkmuster und Konsumgewohnheiten sollen mithilfe der Handlungsempfehlungen und mehr Eigenverantwortung aufgebrochen werden um eine Grundhaltung zur Ressourceneffizienz zur erlangen und möglichst wenig Abfall zu produzieren. Für weitere Informationen ist das Zero Waste Konzept zum Download als PDF auf Berlin.de verfügbar.

  • Werden Gastronomie-/ und Kioskbetreiber zukünftig in die Pflicht zur Müllvermeidung und nachhaltigen Ressourcenverwendung genommen?

    Gewerbebetriebe sollen zukünftig durch das Zero Waste Konzept stärker beteiligt werden. Durch den Aufbau von Expertise im Bezirk und dem umliegenden Gewerbe, als auch durch die Implementierung von Pfandsystemen, die zur ordnungsgemäßen Entsorgung und Wiederverwendung von Verpackungen anregen sollen, wird die Verantwortungsübernahme durch Verursacher*innen erhöht. Ausführliche Informationen zu Handlungsempfehlungen können dem Kapitel 2.3. des Zero Waste Konzepts für den Bezirk entnommen werden.

  • Was tut der Bezirk für die Vermeidung der illegalen Sperrmüllentsorgung?

    Im Jahr 2021 organisierte das Bezirksamt gemeinsam mit der BSR an neun Standorten kostenfreie Sperrmüllabholungen für die Friedrichshain-Kreuzberger*innen.

    Zum Sperrmüll gehören Möbel, Teppiche, Matratzen, Schrott, Kunststoffteile, Elektrogeräte und Alttextilien. Nicht mitgenommen werden Bauabfälle, Gussbadewannen, Autoreifen und Autobatterien sowie Schadstoffe (Farben, Lacke).

    Über die Aktionstage wurden die Anwohner*innen über die Kanäle des Bezirksamtes, auf der Plattform nebenan.de und über Aushänge vor Ort rechtzeitig informiert.

  • Utensilien des Drogenkonsums, wie beispielsweise Spritzbesteck unternommen?

    Diese Abfälle werden bei der Gesamt-Reinigung entfernt. Weiterhin sammeln auch die Parkläufer*innen und Fixpunkt e.V. schwerpunktbezogen Utensilien des Drogenkonsums. Zusätzlich werden in Schwerpunktgebiete spezielle Abfallbehältern für Spritzbesteck aufgestellt.

  • Welche Maßnahmen führt das Bezirksamt zur Schädlingsbekämpfung durch?

    Im Rahmen der Schädlingsbekämpfung werden an den befallenen Orten Bauzäune aufgestellt. Die eigentliche Bekämpfung erfolgt dann durch einen Schädlingsbekämpfer, welcher durch das Gesundheitsamt beauftragt wurde. Mitunter müssen vor der Bekämpfung auch Gehölzschnitte bzw. andere Maßnahmen zur Sichtbarmachung der Rattennester erfolgen. Nach Ende der Bekämpfung werden die Bauzäune abtransportiert und die Rattenlöcher verschlossen, sodass die Fläche wieder freigegeben werden kann.

  • Welche Maßnahmen führt das Bezirksamt gegen illegal aufgestellte Zelte durch?

    In regelmäßigem Turnus werden Schwerpunktgebiete kontrolliert und durch beauftragte Firmen oder die BSR von übermäßigem (Sperr-)Müllablagerungen im Umfeld von wilden Camps gereinigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reinigung müssen manchmal kurzzeitige Räumungsaufforderungen ausgesprochen werden. Nach vorheriger Ansprache und der Beratung hinsichtlich entsprechender Hilfsangebote für Wohnungslose erfolgt die Beräumung von aufgegebenen Sachgütern.

    Weitere Informationen zum Thema Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum finden Sie auf der Seite des Amts für Soziales.