Haltverbot von kurzer Dauer oder für Baumarbeiten

Für kurzzeitige Arbeiten auf oder an der Straße oder bei Baumarbeiten muss für die betroffenen Abschnitte ein Haltverbot bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Die Anträge im vereinfachten Verfahren – Anordnung zur Konkretisierung einer Rahmenanordnung- sind ca. 10 Tage vor Beginn der Arbeiten/Aufstellung der Haltverbote zu stellen.

Arbeiten von kurzer Dauer

Der Ausführungszeitraum darf max. 5 Kalendertage betragen. Es sind zu jeder Arbeitsstelle Haltverbote zu beantragen. Falls diese nicht benötigt werden, ist eine Begründung einzureichen wie das Entladen erfolgt ohne den Fließverkehr zu beeinträchtigen.

Baumarbeiten

Bei Baumarbeiten ist immer die Baumnummer anzugeben. Dazu sind Haltverbote sowie Regelpläne zur Sicherung des Fließverkehrs/Fahrbahn und des Gehwegs anzugeben.

Hinweise zur Antragstellung

Eine Genehmigung kann nur mit gültiger Rahmenanordnung erfolgen. Die Rahmenanordnung ist kostenlos und muss bei örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Eine Mindestgehwegrestbreite von ca. 2,00 m muss gewährleistet werden (MobiG). Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Begründung einzureichen. Sobald ein Radweg vor Ort ist, ist dieser zu beachten. Eine maximale Ausdehnung der Haltverbote beträgt 120 m.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterschriebener Antrag
  • Gültige Rahmenanordnung