Erhaltungsgebiet Karl-Marx-Allee / Frankfurter Allee (ehemals Stalinallee) und deren flankierende Bereiche

Foto Löwe-, Mühsamstraße

Am 02.02.2021 hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die Erhaltungsverordnung zum Schutz der städtebaulichen Eigenart gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Karl-Marx-Allee/Frankfurter Allee (ehemals Stalinallee) und deren flankierende Bereiche“ beschlossen.

Das Gebiet „Karl-Marx-Allee / Frankfurter Allee (ehemals Stalinallee) und deren flankierende Bereiche“ nimmt als städtebaulicher Raum in Dimension und stadthistorischer Bedeutung eine herausragende Stellung ein. Die unter Denkmalschutz stehende Karl-Marx-Allee 1. Bauabschnitt besitzt in der gesamten Stadt, nicht nur im Bezirk Friedrichshain Kreuzberg, eine einmalige Wirkung – stadtstrukturell, architektonisch und funktionell. Die Untersuchung des Gebietes durch ein Stadtforschungsbüro während des Aufstellungsbeschlusses hat gezeigt, dass diese Wirkung auch auf die angrenzenden Quartiere übergreift.

Es werden die Bereiche des Untersuchungsgebietes als Erhaltungsgebiet festgesetzt, in denen die gutachterlich nachgewiesenen Kernbestandteile der schutzwürdigen und beispielgebenden städtebaulichen Entwicklung exemplarisch dargestellt sind. Diese sind heute noch im Stadtraum augenscheinlich ablesbar und im räumlichen Zusammenhang erlebbar.
Vor dem Hintergrund der Absicht des Landes Berlins, den ersten Bauabschnitt der Karl-Marx-Allee für die Tentativliste UNESCO Welterbe „Doppeltes Berlin“ anzumelden, soll das neue Erhaltungsgebiet primär die entsprechenden Ensembles und deren städtebaulichen Anbindungen an die flankierenden Bereiche schützen, in Bezug auf den Erhalt von Raum-, Bau- und Freiflächenstrukturen.

Umbauplanungen und Nachverdichtungspläne privater Eigentümer und städtischer Wohnungsbaugesellschaften können mit der Erhaltungsverordnung und deren Genehmigungskriterien so gelenkt werden, dass die besonderen Raumstrukturen erhalten bzw. in sinnvoller Weise ergänzt werden.

Mit der Veröffentlichung im Gesetz und Verordnungsblatt von Berlin vom 27.02.2021 darf im Erhaltungsgebiet „Karl-Marx-Allee / Frankfurter Allee (ehemals Stalinallee) und deren flankierende Bereiche“ zum Schutz der städtebaulichen Eigenart die Genehmigung nur versagt werden, wenn eine bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher Bedeutung ist und sich die beantragten Maßnahmen nicht in die Umgebung einfügen. Die Genehmigung zur Errichtung baulicher Anlagen darf versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.

Das Erhaltungsgebiet „Karl-Marx-Allee / Frankfurter Allee (ehemals Stalinallee) und deren flankierende Bereiche“ wird wie folgt begrenzt:
  • nördlich durch die Landsberger Allee, die Friedenstraße, die Strausberger Straße 3–8A und 37–41, die Friedrichsberger Straße 12–15, die Palisadenstraße, den Georgen-Parochial-Friedhof II, die Auerstraße, die Richard-Sorge-Straße 8–9, 68–84, die Eckertstraße 1, die Petersburger Straße 74A–78, Petersburger Straße 77, den Bersarinplatz 1–3, den Weidenweg 53–79, die Hübnerstra-ße 15, die Liebigstraße 26–34, die Rigaer Straße 12–23;
  • östlich durch die Proskauer Straße 1–2 und 30–38, die Frankfurter Allee 28–32, 34, 36A-C, die Niederbarnimstraße 1–14 und 27;
  • südlich durch die Boxhagener Straße 108–123, die Warschauer Straße 74–81A, die Grünberger Straße 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, die Kadiner Straße 11, 13–15, die Lasdehner Straße 1, 3, 5, 7, 13, 17, 21, die Hildegard-Jadamowitz-Straße 18, 19, die Frankfurter Allee 93, 95, 97, 99, 101, 103, 105, 107, 109, 111, 113, 115, 117, 119, 121, 123, 125, 127, 129, 131, 131A, 133 (einschließlich Mittelpromenade), die Straße der Pariser Kommune 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 41, 43, die Rüdersdorfer Straße 17–19, 24, 28–29, die Koppenstraße 65–68, die Singerstraße 77–80, 83, 87;
  • westlich durch die Lichtenberger Straße 13–16, 20–27, den Strausberger Platz 15-19 und 1-5, den Platz der Vereinten Nationen 3–12.
    Die Gebietskarte ist Bestandteil der Verordnung. Die Karte ist unten auf dieser Seite im Downloadbereich zu finden.
  • Städtebauliche Erhaltungsverordnung vom 02.02.2021

    PDF-Dokument (4.4 MB)

  • Karte dese städtebaulichen Erhaltungsgebiets Karl-Marx-Allee

    PDF-Dokument (14.7 MB)