Aufgaben der Denkmalbehörden

Die Aufgaben von Denkmalschutz und Denkmalpflege sind ein lebendiger Teil der Stadtentwicklung. Von daher sind die unteren Denkmalschutzbehörden bei den Bezirksämtern im Stadtentwicklungsamt angesiedelt. Gleichzeitig leisten Denkmalschutz und Denkmalpflege einen kulturellen Beitrag zur Nachvollziehbarkeit der Geschichte und als Charakteristikum der Stadt.
Das Ziel der gemeinsamen Arbeit ist es, die Geschichte gewordene Baukultur unserer Stadt für alle lebendig zu erhalten und mit ihr die Zukunft zu entwickeln. Denkmalschutz und Denkmalpflege helfen dabei, die in den Bauten verschiedener Zeiten dokumentierte Geschichte sichtbar und lebendig zu erhalten. Denn die Zukunft der Stadt braucht die Vergangenheit.

Der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg obliegt der Schutz der Denkmale im Bezirk. Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln) sind Baudenkmale, Denkmalbereiche, Gartendenkmale sowie Bodendenkmale. Hierzu gehören neben Kirchen, Schlösser und Palais, auch Wohn- und Geschäftshäuser, Industriegebäude, Gärten, Parkanlagen, Friedhöfe sowie Bodendenkmale.

Als Fachbehörde ist das Landesdenkmalamt für alle Fachfragen der Bau-, Kunst-, Garten- und städtebaulichen Denkmalpflege sowie der Archäologie zuständig. Es widmet sich vor allem der Denkmalerfassung und -erforschung sowie den Fachaufgaben im Schutz der Berliner Welterbestätten. Eine wichtige Aufgabe ist die Wissensvermittlung zu Denkmalschutzthemen in Form von zahlreichen Veröffentlichungen und Veranstaltungen. Es setzt sich für die Berücksichtigung der Denkmäler bei der städtebaulichen Entwicklung Berlins ein. Das Landesdenkmalamt stellt in denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren das Einvernehmen mit den unteren Denkmalschutzbehörden her. Wenn kein Einvernehmen hergestellt werden kann trifft die oberste Denkmalschutzbehörde die Entscheidung.

Die oberste Denkmalschutzbehörde übernimmt in den Fachgremien des Bundes und der Länder die Vertretung Berlins. Als ministerielle Ebene ist die oberste Denkmalschutzbehörde mit Grundsatzangelegenheiten des Denkmalschutzes und UNESCO-Welterbes sowie strategischen Initiativen, zum Beispiel zu den Beiträgen des Denkmalschutzes in Bezug auf die Themen Digitalisierung und Klimaschutz, befasst.

Der Landesdenkmalrat ist ein interdisziplinär besetztes Beratungsgremium aus zwölf vom Senat berufenen Mitgliedern. Er wird auf Vorschlag des zuständigen Senatsmitglieds für die Dauer von vier Jahren berufen. Der Landesdenkmalrat Berlin tritt mehrmals jährlich zusammen, um über anstehende Fragen des Denkmalschutzes und bedeutende Projekte zu beraten und Empfehlungen auszusprechen.

  • Broschüre „Struktur und Aufgaben der Berliner Denkmalbehörden"

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Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde im Einzelnen:

  • Entscheidungen und Stellungnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz
  • Denkmalschutzrechtliches Genehmigungs- und Ordnungsverfahren bei
    • Veränderungen am Erscheinungsbild,
    • Instandsetzung,
    • Wiederherstellung,
    • Nutzungsänderung,
    • Beseitigung,
    • Entfernung von seinem Stand- oder Aufbewahrungsort,
    • Werbeanlagen im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt.
  • Überwachung des Denkmalbestandes

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Stadtentwicklungsamt

Amtsleitung
Herr Dr. Kropp

Fachbereich Unterer Denkmalschutz

Leiter
Herr Vogt
Stadt UD L

Sprechzeiten:

Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung