Baulastenverzeichnis

Was sind Baulasten ?

Baulasten dienen der Sicherung öffentlich – rechtlicher Genehmigungsvoraussetzungen für ein bestimmtes Bauvorhaben. Sie sind unabhängig von privatrechtlichen Abreden oder Verträgen der beteiligten Grundstückseigentümer*innen oder Erbbauberechtigten. Baulasten sind freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die Grundstückseigentümer*innen zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihren Grundstücken übernehmen, um die Bebaubarkeit bzw. die Erweiterung der Nutzbarkeit eines anderen Grundstückes zu ermöglichen. Inhalt von Baulasten können beispielsweise Zuwegungen, Feuerwehrzufahrten, Fluchtwege und Aufstellungsorte für Mülltonnen sein.

Baulasten werden mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.

Zur Baulasten-Info

Baulasten-INFO

Die Baulast-INFO stellt keine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gemäß § 84 Absatz 5 Bauordnung Berlin dar. Zur Baulasten-INFO

Baulastenverzeichnis - Eintragung beantragen

Erforderliche Unterlagen

  • Merkblatt zum Datenschutz (Informationen für die Datenverarbeitung)

    PDF-Dokument (52.5 kB) - Stand: 25.05.2018

Gebühren

nach der Baugebührenordnung:

  • Eintragung, Änderung je Baulast 180 €

Die Ablehnung oder Rücknahme eines Antrages auf Baulasteintragung ist ebenfalls gebührenpflichtig §5 BauGebO Bln:

Die Gebühr beträgt ein Zehntel bis fünf Zehntel der vollen Antragsgebühr.

Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen

Informationen zur Dienstleistung

Aufgrund des hohen Antragaufkommens liegt die Bearbeitungszeit von Baulastenauskünften derzeitig bei ca. 12 Wochen.

Das Antragsformular kann schriftlich oder per E-Mail übersandt werden.

  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    PDF-Dokument (179.0 kB) - Stand: 29.01.2026

  • Merkblatt zum Datenschutz (Informationen für die Datenverarbeitung)

    PDF-Dokument (52.5 kB) - Stand: 25.05.2018

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Baulastenverzeichnis – Auskunft beantragen