Baulasten dienen der Sicherung öffentlich – rechtlicher Genehmigungsvoraussetzungen für ein bestimmtes Bauvorhaben. Sie sind unabhängig von privatrechtlichen Abreden oder Verträgen der beteiligten Grundstückseigentümer*innen oder Erbbauberechtigten. Baulasten sind freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die Grundstückseigentümer*innen zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihren Grundstücken übernehmen, um die Bebaubarkeit bzw. die Erweiterung der Nutzbarkeit eines anderen Grundstückes zu ermöglichen. Inhalt von Baulasten können beispielsweise Zuwegungen, Feuerwehrzufahrten, Fluchtwege und Aufstellungsorte für Mülltonnen sein.
Baulasten werden mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.