FamilienServiceBüro Flyer und FAQ

  • Flyer FamilienServiceBüro Deutsch

    PDF-Dokument (932.4 kB) - Stand: September 2024

  • Flyer FamilienServiceBüro Englisch

    PDF-Dokument (928.9 kB) - Stand: September 2024

  • Flyer FamilienServiceBüro Ukrainisch

    PDF-Dokument (983.4 kB) - Stand: September 2024

  • Flyer FamilienServiceBüro Russisch

    PDF-Dokument (949.7 kB) - Stand: September 2024

  • Flyer FamilienServiceBüro Türkisch

    PDF-Dokument (929.7 kB) - Stand: September 2024

  • Flyer FamilienServiceBüro Spanisch

    PDF-Dokument (929.1 kB) - Stand: September 2024

  • Flyer FamilienServiceBüro Vietnamesisch

    PDF-Dokument (885.9 kB) - Stand: September 2024

  • Flyer FamilienServiceBüro Arabisch

    PDF-Dokument (923.1 kB) - Stand: September 2024

  • Flyer FamilienServiceBüro Kurdisch

    PDF-Dokument (928.8 kB) - Stand: September 2024

  • Flyer FamilienServiceBüro Serbokroatisch

    PDF-Dokument (2.0 MB) - Stand: November 2024

Häufig gestellte Fragen ( FAQ )

  • Welche Themen umfasst das sozialpädagogische Beratungsangebot im FamilienServiceBüro ?

    Im FamilienServiceBüro bieten wir Ihnen umfassende sozialpädagogische Erstberatung an und orientieren uns dabei an den Bedarfen von Familien:

    - zu Schwangerschaft, Geburt und Babyzeit
    - Entwicklung und Erziehung Ihres Kindes
    - Freizeit- und Unterstützungsangebote von Familien
    - Beratung zur Betreuungsplatzsuche (Kita, Kindertagespflege)
    - Unterstützung für Alleinerziehende
    - Hilfe bei Konflikten und Krisen in der Familie
    - Erstberatung bei Trennung und Scheidung
    - Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT)

    Wir sind gut vernetzt im Bezirk, informieren und vermitteln gern zu unterstützenden Angeboten.

  • Wie kann ich die Vaterschaft anerkennen lassen und die gemeinsame Sorgeerklärung abgeben ?

    Wann kann ich die Vaterschaft beurkunden lassen und die gemeinsame Sorgeerklärung abgeben?*

    - vor der Geburt
    - nach der Geburt

    Wo kann dies beantragen?

    Bei uns im Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg
    FamilienServiceBüro
    Frankfurter Allee 35/37
    10247 Berlin

    Wie kann ich dies beantragen?

    Telefonisch unter 030 / 90298 – 1414
    per E-Mail an FSB@ba-fk.berlin.de
    per Post an o.g. Adresse oder Einwurf in den Hausbriefkasten Aufgang A, 4. OG

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    - Kopien der Personalausweise beider Elternteile (Vor- und Rückseite) bzw. Pass mit Meldebescheinigung
    - bei doppelter Staatsbürgerschaft bitte beide Personaldokumente einreichen
    - Kopie der Geburtsurkunde des Kindesvaters

    Bei der Beurkundung vor der Entbindung fügen Sie bitte eine Kopie aus dem Mutterpass bei, der das voraussichtliche Entbindungsdatum entnommen werden kann.
    Bei der Beurkundung nach der Entbindung benötigen wir bitte eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.

  • Wo bekomme ich den Nachweis für das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) ?

    Den Nachweis bzw. die Negativbescheinigung können Sie bei uns im
    Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg
    FamilienServiceBüro
    Frankfurter Allee 35/37
    10247 Berlin
    anfordern:
    telefonisch unter 030 / 90298 – 1414
    per E-Mail an FSB@ba-fk.berlin.de
    per Post an o.g. Adresse oder Einwurf in den Hausbriefkasten Aufgang A, 4. OG.

    Folgende Unterlagen werden benötigt:
    - Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
    - Kopie Ihres Personalausweises bzw. Passes mit Meldebescheinigung
    - ein formloser Antrag

  • Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

    Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
    • einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
    • das Kind selbst betreuen und erziehen,
    • die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in einem Haushalt leben,
    • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.
    Das Elterngeld wird für Erwerbstätige, Selbständige, Erwerbslose, für Studierende und Auszubildende, aber auch für Adoptiveltern und in Ausnahmefällen für Verwandte bis zum dritten Grad gezahlt.

  • Wann kann ich den Antrag auf Elterngeld stellen?

    Ihren Antrag können Sie stellen, sobald Ihr Kind geboren ist. Bitte stellen Sie Ihren Elterngeldantrag rechtzeitig. Fehlende Unterlagen, wie zum Beispiel die Geburtsurkunde, können nachgereicht werden. Elterngeld wird maximal 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung gewährt.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung meines Elterngeldantrages?

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 bis 5 Wochen, wenn Ihr Antrag vollständig mit allen relevanten Unterlagen hier vorliegt.
    Bitte stellen Sie Ihren Elterngeldantrag rechtzeitig.

  • Wann bekomme ich mein Elterngeld ausgezahlt?

    Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt.
    Dementsprechend erfolgt auch die Zahlweise:
    Elterngeld wird stets innerhalb des Lebensmonats Ihres Kindes überwiesen.

    Das Elterngeld wird jeden Dienstag vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zahlbar gemacht; die Auszahlung erfolgt über die Bundeskasse.
    In der Regel ist das Elterngeld bis spätestens Montag der nächsten Woche auf den Konten verbucht.
    Fällt der Geburtstag des Kindes – z.B. der 5. des Monats – auf einen Sonntag, wird das Elterngeld am darauffolgenden Dienstag, demnach am 7. des Monats, zahlbar gemacht und ist spätestens am Montag, dem 13. des Monats, auf Ihrem Konto.
    Diese Zahlungsweise hat zur Folge, dass Ihr Elterngeld nicht immer am selben Tag des jeweiligen Monats auf Ihrem Konto eingeht.

  • Wie erreiche ich die Elterngeldstelle?

    Die Telefonsprechstunde der Elterngeldstelle findet Montag und Mittwoch jeweils von 10 bis 12 Uhr statt.
    Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes. Die Telefonnummer Ihrer Ansprechpartnerin / Ihres Ansprechpartners finden Sie hier
    Sie können sich auch per E-Mail an die Elterngeldstelle wenden.
    Eine individuelle Beratung zum Elterngeld findet ausschließlich in der Elterngeldstelle statt.

    Allgemeine Fragen zum Elterngeld beantworten wir Ihnen im FamilienServiceBüro telefonisch unter 030/90298-1414 oder per E-Mail . Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13 bis 15 Uhr.

  • Ist eine digitale Beantragung von Elterngeld möglich?

    Ja, das digitale Antragsformular finden Sie (hier).
    Um den Antrag rechtsgültig einzureichen, müssen Sie den Antrag unterschreiben – außer bei volldigitaler Antragstellung mittels Nutzerkonto Bund.
    Nachdem Sie die Daten übermittelt haben, erhalten Sie dazu eine PDF-Datei. Bitte drucken Sie die markierte Unterschriftsseite, den Mantelbogen (Seite 1), aus und unterschreiben Sie (sowie der andere Elternteil) diesen, bevor Sie ihn per Post an Ihre Elterngeldstelle schicken. Eine persönliche Abgabe ist ebenso möglich.

  • Wer kann Unterhaltsvorschuss beantragen?

    Alleinerziehende Elternteile können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn sie
    - mit ihrem minderjährigen Kind in einem Haushalt leben,
    - vom anderen Elternteil oder Ehegatten dauerhaft getrennt leben und
    - von diesem keinen Unterhalt oder nur in geringer Höhe erhalten.
    Bei ausländischen Bürger:innen muss ein anspruchsberechtigender Aufenthaltstitel vorliegen.
    Alle Informationen auf einen Blick finden Sie hier

  • Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

    Hier finden Sie die aktuelle Höhe des Unterhaltsvorschusses.

  • Besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn ich Bürgergeld beziehe?

    Der Unterhaltsvorschuss ist für Kinder unter 12 Jahren eine vorrangige Leistung gegenüber dem Bürgergeld. Bitte beantragen Sie den Unterhaltsvorschuss bei uns, wenn Sie von Ihrem JobCenter dazu aufgefordert worden sind.

    Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
    - Sie oder Ihr Kind erhalten kein Bürgergeld (SGB II)
    - durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden
    - Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro und erhalten ergänzendes Bürgergeld (SGB II)

  • Wo bekomme ich einen Nachweis über die Antragstellung zur Vorlage beim JobCenter?

    Bei persönlicher Abgabe des Antrages sprechen Sie uns gern an. Wir fertigen eine Eingangsbestätigung für Sie.
    Bei postalischer Zusendung können wir Ihnen eine Bestätigung gern per Post, auf Wunsch auch per E-Mail, zukommen lassen.

  • Kann ich den Antrag per E-Mail übersenden?

    Aus rechtlichen Gründen ist der Eingang des Antrages derzeit noch im Original mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift erforderlich. Sie können den Antrag per Post an uns senden oder ihn persönlich bei uns abgeben.

  • Ist eine digitale Beantragung von Unterhaltsvorschuss möglich?

    Ja, das digitale Antragsformular finden Sie hier.
    Am Ende des Verfahrens ist der Kurzantrag Ihrerseits auszudrucken. Bitte vergessen Sie nicht, diesen zu unterschreiben und per Post an uns zu senden. Eine persönliche Abgabe ist ebenso möglich. Vorher ist eine rechtsgültige Antragstellung nicht gegeben.