Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX
Unsere Leistungen
Die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) bietet Menschen mit Behinderungen vielfältige Unterstützungsleistungen, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Hier sind die zentralen Leistungen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Es handelt sich dabei um keine abschließende Aufzählung:
1. Medizinische Rehabilitation
nur wenn keine Leistungen vorrangiger Rehabilitationsträger in Betracht kommen
- Therapeutische Maßnahmen: Physio-, Ergo- und Logopädie zur Verbesserung körperlicher und geistiger Funktionen.
- Versorgung mit Hilfsmitteln: Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Prothesen oder Kommunikationshilfen.
2. Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Beschäftigung: Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Meschen mit Behinderungen, Leistungen des Budgets für Arbeit, Leistungen des Budgets für Ausbildung
3. Teilhabe an Bildung
Nachrangig gegenüber (hoch-) schulischen Maßnahmen und Hilfen
- Schulische Integration: Fördermaßnahmen für den Besuch von Regelschulen oder speziellen Fördereinrichtungen.
- Hochschulbildung: Assistenzleistungen und technische Hilfsmittel für ein barrierefreies Studium.
4. Soziale Teilhabe
- Assistenzleistungen im Alltag: Unterstützung bei täglichen Aktivitäten wie Haushalt, Einkaufen oder Behördengängen.
- Freizeitgestaltung: Finanzielle und organisatorische Hilfen für die Teilnahme an kulturellen, sportlichen oder sozialen Veranstaltungen.
- Mobilitätshilfen: Fahrdienste, Leistungen für ein Kraftfahrzeug
5. Wohnen
- Ambulant betreutes Wohnen: Unterstützung im eigenen Zuhause oder in Wohngemeinschaften durch Fachkräfte.
- Besondere Wohnformen: Betreutes Wohnen in spezialisierten Einrichtungen mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
- Wohnraumanpassung: Finanzielle Hilfen für Umbaumaßnahmen, um die Wohnung barrierefrei zu gestalten.
6. Hilfen zur Kommunikation
- Gebärdensprachdolmetscher: Vermittlung von Dolmetschern für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen.
- Leichte Sprache: Bereitstellung von Informationen in leicht verständlicher Form.
- Technische Kommunikationshilfen: Geräte und Software, die die Kommunikation erleichtern.
7. Familienunterstützende Dienste
- Entlastungsangebote: Kurzzeitpflege oder Tagesbetreuung, um pflegende Angehörige zu entlasten.
- Beratung und Schulung: Unterstützung bei rechtlichen Fragen und im Umgang mit Behinderungen im Familienalltag.
Sollten darüber hinaus auch noch Leistungen nach dem SGB XII im Rahmen der Existenzsicherung nach dem Dritten oder Vierten Kapitel oder der Hilfe zur Pflege notwendig sein, werden diese Leistungen auch im Teilhabefachdienst erbracht.
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Amt für Soziales
Teilhabefachdienst
Fachbereichsleitung Herr Müller
Für Anliegen rund um die Eingliederungshilfe, Beratungsanfragen zur Teilhabe und ggf. ebenfalls gewährter Hilfe zur Pflege schreiben Sie bitte an das
Gruppenpostfach Teilhabeplanung .
Für Anliegen rund um die gewährten existenzsichernden Leistungen im Teilhabefachdienst wenden Sie sich bitte an das
Gruppenpostfach Team existenzsichernde Leistungen.
Unsere Öffnungszeiten
Montag: 9.30 – 11.30 Uhr
Dienstag: 9.30 – 11.30 Uhr
Donnerstag: 9.30 – 11.30 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich.
Für Kritik und Beschwerden können Sie folgenden Link verwenden:
O.K. Online Kritik – Berlin.de