Kritik am geplanten Berliner Gaststättengesetz: Neue Regelungen verfehlen die eigentlichen Ziele
Pressemitteilung Nr. 74 vom 05.03.2026
Das durch den Senat geplante Berliner Gaststättengesetz stößt bei den betroffenen Behörden in Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg auf erhebliche Kritik. Bereits im Vorfeld hatten die relevanten Amtsbereiche auf die Schwächen des Gesetzesentwurfs hingewiesen. Trotz intensiver Einbringung von Verbesserungsvorschlägen wurden zentrale Kritikpunkte bislang nicht berücksichtigt und auf die Hinweise nicht reagiert. Das Gesetz geht nach der Auffassung der beiden Bezirke weit am Ziel vorbei, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und eine sichere Grundlage für die Gastronomie zu schaffen.
Annika Gerold und Dr. Saskia Ellenbeck, Bezirksstadträtinnen für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt in Friedrichshain-Kreuzberg bzw. Tempelhof-Schöneberg:
„Das Gesetz wird die gewünschten Vereinfachungen und Entbürokratisierungen nicht erreichen. Im Gegenteil: Es schafft neue Unsicherheiten und erhöht die wirtschaftlichen Risiken für Gaststättenbetriebe. Statt den Betrieben mehr Sicherheit zu geben, indem sie sich auf klare und überprüfte Anforderungen verlassen können, sehen sich viele Gastronom*innen nun einem unklaren Prozess ausgesetzt, der mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist. Zudem sorgt die Vermischung von Gaststättenrecht und Immissionsschutz für mehr Bürokratie, anstatt sie zu reduzieren. Hier werden wichtige Kontrollmechanismen übergangen und notwendige Anpassungen an lokale Gegebenheiten verhindert. Wir brauchen dringend eine Nachbesserung des Gesetzes, um die Interessen der Gastronomiebranche und der Öffentlichkeit gleichermaßen zu wahren. Wir wollen sicherzustellen, dass dieses Gesetz die Branche stärkt und nicht belastet. Aus Sicht der ausführenden Ämter wäre eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs, welcher sowohl den erfolgreichen vorsorgenden Ansatz mit weniger Bürokratie und schnellen Prozessen vereint, der richtige Weg. Wir stehen für Gespräche bereit.“
Zum Hintergrund:
Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, bürokratische Hürden zu beseitigen. Doch anstelle einer echten Vereinfachung sollen die Regelungen nur umstrukturiert werden. Die geplante Umstellung auf ein Anzeigeverfahren ohne vorherige Erlaubnisprüfung führt dazu, dass Gaststättenbetreiber ohne ausreichendes behördliches Feedback in den Betrieb starten müssen. Dies kann dazu führen, dass Investitionen und Betriebsentscheidungen im Nachhinein revidiert werden müssen, wenn etwa nachträgliche Kontrollen Mängel feststellen. Diese Praxis gefährdet nicht nur die Stabilität der Betriebe, sondern führt zu unerwarteten, zusätzlichen Kosten und dem Risiko von Rück- und Umbauten.
Das Risiko von hohen Bußgeldern oder gar Schließungen der eben nicht vorher überprüften Betriebe erhöht sich erheblich. Die Umstellung eines vorsorgenden Ansatzes hin zu einem Kontrollansatz führt bei Nichteinhaltung zum Beispiel durch fehlende Sachkenntnis auch zur potentiell schnelleren Eintragung im Gewerbezentralregister (bei Bußgeldern über 200 Euro), was die Zuverlässigkeit der Betreiber*innen irgendwann in Frage stellen würde.
Der neue Gesetzestext sieht vor, dass die Schulungen von Gewerbetreibenden zu den maßgeblichen Vorschriften für das Führen eines Betriebes (auch aus lebensmittelhygienischer Sicht) wegfallen sollen. Dieser Zustand erhöht das Risiko, dass zum einen hygienische Mängel auftreten können und zum anderen, dass rechtswidriges Handeln aus Unwissenheit zu mehr Verstößen und damit Bußgelder bis zu Strafverfahren (z.B. bei Kennzeichnungsmängel) führen kann.
Der Entwurf sieht vor, dass die Ordnungsämter die Überwachung übernehmen, während die Umwelt- und Naturschutzämter für immissionsschutzrechtliche Fragen zuständig bleiben. Dies führt weiterhin zu Zuständigkeitskonflikten und einer uneinheitlichen Durchsetzung der Vorschriften, was nicht nur die Effizienz der Kontrollen, sondern auch die Qualität der Umsetzung gefährdet.
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