Kein Vorkaufsrecht für Schönleinstraße 19

Pressemitteilung Nr. 400 vom 19.12.2025

Das Bezirksamt hat in den vergangenen Monaten das Vorkaufsrecht für die Schönleinstraße 19 in Kreuzberg geprüft, konnte dieses jedoch nicht ausüben. Bereits Ende 2024 wurde das Vorkaufsrecht für diese Immobilie erstmals geprüft. Damals konnte das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden, weil der Senat dem Bezirk die Verwendung von Städtebaufördermitteln nicht genehmigte. Nachdem im Rahmen der zweiten Prüfung zunächst ein genossenschaftlicher Erwerb angestrebt wurde, dieser jedoch aus organisatorischen Gründen nicht umsetzbar war, wandte sich das Bezirksamt an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Diese schaltete eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft ein. Wegen Unwirtschaftlichkeit sagte die Wohnungsbaugesellschaft ab.

Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung: „Obwohl auf Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme die Erwerbskosten bei Vorkauf um 50 Prozent reduziert worden wären, war es dem Senat und seiner Wohnungsbaugesellschaft nicht möglich das Vorkaufsrecht zu unterstützen. Der Senat hätte die Chance gehabt eine Immobilie mit baulichen Mängeln zu einem fairen Preis zu erwerben und den Mieter*innen Schutz vor Verdrängung zu gewähren. Ich bedauere sehr, dass der Senat diese Chance nicht genutzt hat und bedanke mich bei den Mieter*innen für ihre engagierte Mitwirkung. Wir werden das Haus weiter begleiten und in der AG Problemimmobilien führen.“

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