Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung lehnt Antrag für Cannabis-Modellprojekt in Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Pankow ab

Pressemitteilung Nr. 380 vom 28.11.2025

Gemeinsam mit der Humboldt-Universität und der Sanity Group haben die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Pankow im Jahr 2024 ein Modellprojekt zum kontrollierten Verkauf von Cannabis entworfen, eine Absichtserklärung unterzeichnet und die Projektskizze eingereicht. Nach eingehender Prüfung hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den gestellten Antrag für eine Ausnahmeerlaubnis nach § 2 Absatz 4 Satz 1 Konsumcannabisgesetz (KCanG) nun abgelehnt.

Ziel des Modellprojektes sollte es sein, eine wissenschaftlich belastbare Grundlage für eine evidenzorientierte Cannabispolitik zu schaffen, indem volljährige Studienteilnehmer*innen die Möglichkeit erhalten, Cannabis legal an ausgewählten Verkaufsstellen zu erwerben. Die Teilnehmenden würden im Gegenzug regelmäßig anonymisierte Daten zu Konsumverhalten, Gesundheit und Nutzungsverläufen bereitstellen, die eine fundierte Bewertung von Risiken, Nutzen und wirksamen Ansätzen der Schadensminderung ermöglichen.

Seitens der Antragssteller wurde bereits Widerspruch gegen die Ablehung der BLE eingelegt. Dieses Vorgehen wird von den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Pankow begrüßt.

Clara Herrmann, Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg: „Die Begründung der BLE für die Ablehnung ist vollkommen absurd. Wir brauchen evidenzbasierte Antworten, keine Ideologie. Die alte Bundesregierung hätte hier Nägel mit Köpfen machen müssen. Nun ignoriert die neue Regierung die Gesetzeslage und lehnt das Modellprojekt aus fadenscheinigen Gründen ab. Dieses Modellprojekt hätte eine wirkungsvolle Maßnahme werden können, um den Schwarzmarkt mit Cannabis zurückzudrängen und den Gesundheitsschutz zu verbessern.“

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit, Bezirksamt Neukölln: „Die derzeitige Rechtslage sieht Forschungsprojekte ausdrücklich vor. Die Rechtsauffassung der BLE ist daher weder nachvollziehbar begründet, noch wird sie dem Ziel des KCanG gerecht. Anders als die BLE entschieden hat, braucht es keine zweite Säule, um Forschung zu ermöglichen. Es bleibt das Geheimnis der Behörde, warum ein unverbindliches Eckpunktepapier der gescheiterten Ampel-Regierung für die Auslegung geltenden Rechts herangezogen wird. Die BLE ignoriert dabei die Auswirkungen der weitgehenden Cannabis-Legalisierung auf den kommunalen Alltag und verschließt die Augen vor dem dringenden wissenschaftlichen Bedarf, das Konsumverhalten zu erforschen.“

Finn A. Hänsel, Gründer & CEO der Sanity Group: „Eigenanbau und Cannabis-Clubs allein können den Bedarf in Deutschland weiterhin nicht decken, reichen als legale Bezugsquellen schlichtweg nicht aus. Wir setzen uns deshalb gemeinsam mit unseren Partnern weiter dafür ein, dass Cannabiskonsument*innen nicht erneut dem illegalen Markt überlassen werden. Und die internationale Erfahrung gibt uns recht: Wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte sind der richtige Weg, um Gesundheitsschutz und Verbrauchersicherheit mit einem wirksamen Schwarzmarktabbau zu verbinden.“

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