Die Neubewertung des Ensembles – bestehend aus den Gebäuden Hafenplatz 5–7, Köthener Straße 28–33 und Bernburger Straße 20–21 – führt zu seiner Einstufung als „für sich allein prägende bauliche Anlage“ sowie als „im Zusammenhang prägende bauliche Anlage“. Damit wird die städtebauliche und historische Bedeutung des Ensembles präzisiert und gestärkt. Das Hafenplatz-Ensemble mit der monumentalen Wohn-Pyramide ist ein bedeutender Teil der gesamtstädtischen Planung in der Stadtlandschaft West-Berlins entlang des Landwehrkanals und weist in diesem Zusammenhang Merkmale auf, die für die Bauten der Internationalen Bauausstellung (IBA) 1987 als bauliches Vorbild betrachtet werden können.
Mit der Beschlussfassung des vorliegenden Fachgutachtens wird die bestehende städtebauliche Erhaltungsverordnung für das Gebiet „IBA 87 – Südliche Friedrichstadt“ entsprechend ergänzt. Ziel der Anpassung ist es, die historische und städtebauliche Bedeutung des Hafenplatz-Ensembles dauerhaft zu sichern und seine gesamtstädtische Relevanz im Kontext der IBA 1987 zu würdigen.
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und kooperative Stadtentwicklung: „Das Hafenplatz-Ensemble ist ein markantes Beispiel dafür, wie Architektur und Stadtplanung auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren. Indem wir das Ensemble jetzt offiziell unter städtebaulichen Schutz stellen, erhalten wir nicht nur Bausubstanz, sondern auch ein Stück Berliner Identität.“
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