Bezirksamt verhindert Wasserabstellung für Hunderte von Bewohner*innen am Hafenplatz

Pressemitteilung Nr. 310 vom 29.09.2025

Aufgrund ausstehender Wasserrechnungen der Eigentümergesellschaften am Hafenplatzkomplex im oberen sechsstelligen Bereich informierten die Berliner Wasserbetriebe (BWB) das Bezirksamt vor ein paar Tagen über eine drohende Sperrung der Wasserlieferung an den gesamten Gebäudekomplex. Neben hunderten privaten Mieter*innen befindet sich dort auch eine große Geflüchtetenunterkunft mit etwa 600 Bewohner*innen.

Obwohl die Eigentümergesellschaften regelmäßige Wasserabschlagszahlungen von den Mietenden über die Mietnebenkosten erhalten, verwenden sie diese augenscheinlich seit vielen Monaten nicht mehr, um die Kosten für die Wasserversorgung zu begleichen. Möglicherweise handelt es sich um eine Entmietungsstrategie.

Die Abstellung der Wasserversorgung würde zur Unbewohnbarkeit des gesamten Komplexes führen und die Bewohner*innen müssten in Notunterkünften untergebracht werden. Das Bezirksamt wird dies verhindern: Der Bezirk hat den Wasserbetrieben vorige Woche angeboten, die fälligen Abschlagszahlungen ab November 2025 zu übernehmen, damit es nicht zur Sperrung kommt. Die Wasserbetriebe sind darauf Ende letzter Woche eingegangen.

Nun wird das Bezirksamt juristisch prüfen, auf welche Weise die Abschlagszahlungen, die von den Mieter*innen schließlich geleistet werden, nicht mehr an die Eigentümergesellschaften überwiesen werden müssen, sondern direkt an die Wasserbetriebe gegeben werden können. Es darf dabei nicht zu Kündigungen wegen Mietrückständen kommen, die Teil der Strategie sein könnten, welche hinter dem Ausbleiben der Zahlungen an die Wasserbetriebe stehen könnte.
In den kommenden Wochen werden die Mieter*innen umfassend informiert werden.

Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung: „Das Bezirksamt sieht mit Empörung und Erschrecken auf diese Geschäftspraxis der Eigentümergesellschaften. Leider steht uns das Mittel einer sofortigen Vergesellschaftung noch nicht zur Verfügung. Dieser konkrete Fall ist in seiner enormen Dimension zwar einzigartig, aber es gibt weitere Immobilien mit Eigentümer*innen, deren Vorgehen nur durch sehr personalintensive Verfahren begegnet werden kann. Durch die Kürzungen des Senats und die dem Stadtentwicklungsamt zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten kann solchen Machenschaften nur schwer Einhalt geboten werden. Ein Personalaufbau im notwendigen Umfang für einen schnellen und schlagkräftigen Mieterschutz bei 267.000 Einwohner*innen und einem frei drehenden Immobilien- und Mietenmarkt ist aufgrund der zu geringen Personalmittel nicht möglich. Dennoch wird das Bezirksamt die Mieter*innen am Hafenplatz und anderswo unterstützen und versuchen sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor Verdrängung und solchen Entmietungsstrategien zu schützen.“

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