Aufstellungsbeschluss für soziales Erhaltungsgebiet (Milieuschutz) für Hafenplatz und Umgebung beschlossen
Pressemitteilung Nr. 121 vom 23.04.2025
Am 16. April hat das Bezirksamt beschlossen, das Erhaltungsgebiet „Kreuzberg-Nord“ zu erweitern. Der Erweiterungsbereich wird begrenzt durch die Straße Hafenplatz im Süden, die Schöneberger Straße im Südosten, den Askanischen Platz im Osten, die Stresemannstraße im Nordosten und die Köthener Straße im Westen.
In dem Erweiterungsbereich (statistischen Blöcke 012001, 012002, 012006 und 012007) wird ein hohes bauliches Aufwertungspotenzial vermutet. Ob daraus auch Aufwertungsdruck und Verdrängungsgefahr resultieren, wird derzeit geprüft.
Zurzeit findet eine Überprüfung der Voraussetzungen für die Festsetzung des Erhaltungsgebiets Kreuzberg-Nord statt, in der auch der o.g. Erweiterungsbereich untersucht wird. Ziel einer Erhaltungsverordnung ist es, die Zusammensetzung der Bevölkerung in diesem Gebiet zu erhalten und die Verdrängung von gebietstypischen Bevölkerungsgruppen durch bauliche Maßnahmen zu verhindern. Das Ergebnis wird für das vierte Quartal 2025 erwartet.
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung: „Der Hafenplatz und sein Umfeld liegen in direkter Nachbarschaft zum Potsdamer- und Leipziger Platz. Daher ist das Gebiet von besonderem Interesse für spekulative Immobiliengeschäfte. Dies haben auch die Bestrebungen der Eigentümer am Hafenplatz gezeigt, die einen Totalabriss der Wohnsiedlung und maximale Bebauung wollen. Mit dem Aufstellungsbeschluss senden wir ein klares Signal an den Immobilienmarkt, dass der Schutz der angestammten Bevölkerung vor Verdrängung höchste Priorität hat.“
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