Angeklagter nach tätlichem Angriff auf Ordnungsamtsmitarbeiter vor dem Landgericht verurteilt
Pressemitteilung Nr. 333 vom 17.12.2024
Das Landgericht Berlin hat am Montag einen Mann schuldig gesprochen, der im Sommer 2023 in Friedrichshain einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes körperlich angegriffen und verletzt hatte. Bis heute hat der Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes als Folge des Angriffs eine Bewegungseinschränkung am Daumen.
Laut Urteil hat sich der Angeklagte wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig gemacht und wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens und muss dem Ordnungsamtsmitarbeiter ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro plus Zinsen zahlen und für alle mit der Tat im Zusammenhang stehenden Kosten des Geschädigten aufkommen.
Annika Gerold, Bezirksstadträtin für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt: „Jeder Angriff auf einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Bezirksamtes ist einer zu viel. Dass unser Mitarbeiter bis heute körperliche Schäden vom Angriff davonträgt, ist unerträglich. Wir bringen all diese Angriffe vor Gericht. Immer wieder kommt es in ähnlichen Fällen zu Verurteilungen der Angeklagten.“
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