Bezirksamt zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Pressemitteilung Nr. 176 vom 29.06.2021

Zur gestrigen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (Nr. 42/2021) zur Fußgängerzone in der Krautstraße bezieht das Bezirksamt wie folgt Stellung:

Die Einrichtung einer Fußgänger*innenzone auf einem rund 50 Meter langen Abschnitt der Krautstraße zwischen zwei bestehenden Spielplätzen soll für mehr Verkehrssicherheit für spielende Kinder sorgen, insbesondere beim Queren der Straße zum Wechsel von einem Spielplatz zum anderen. Die Verbindung der existierenden Spielplatzflächen über die Straße vergrößert den barrierefreien Spielbereich. In Friedrichshain West herrscht aktuell eine Unterversorgung mit Spiel- und Grünflächen für die Bürger*innen.

Das Verfahren zur Teilentwidmung des Straßenabschnitts für den Kfz-Verkehr wurde parallel zur verkehrsrechtlichen Anordnung angestoßen. Da das Verfahren zur verkehrsrechtlichen Anordnung schneller abgeschlossen werden konnte, wurde im Anschluss daran mit der Umgestaltung des Straßenabschnitts begonnen.

Das Bezirksamt wird gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen.

„Diese Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt einmal mehr, wie schwer es in dieser Stadt ist, selbst kleine Flächen umzuverteilen und mehr Platz für Kinder, Verkehrssicherheit und Freizeitbedarfe zu schaffen. Sichere Verkehrswege und Spielflächen werden in der dicht besiedelten Innenstand dringend gebraucht werden. Leider stoßen wir bei der Umsetzung des Mobilitätsgesetzes und der Schaffung sicherer Infrastruktur immer wieder an Grenzen, weil die Gesetze veraltet sind und deswegen Gerichte entscheiden müssen. Als Bezirksamt setzen wir uns weiter für Flächengerechtigkeit und Verkehrssicherheit für diejenigen ein, die nicht im Auto unterwegs sind, und werden daher selbstverständlich vom Rechtsmittel der Beschwerde Gebrauch machen“, sagt Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann.

Hintergrund

Im Mai hatte das Bezirksamt in der Friedrichshainer Krautstraße zur Verbindung der bestehenden Spielplätze, Erhöhung der Verkehrssicherheit und Reduktion des Durchgangsverkehrs im Wohngebiet eine Fußgänger*innenzone eingerichtet. Nach einem aktuell laufenden Beteiligungsverfahren zur Neugestaltung der Spielplätze und der Fußgänger*innenzone wird voraussichtlich 2022 eine barrierearme Verstetigung erfolgen. Die Absicherung der Fußgänger*innenzone erfolgt mit Pollern. Eine Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge wird ebenso ermöglicht wie Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit.

Ansprechpartner*innen

Sara Lühmann
Pressesprecherin
Telefon: (030) 90298-2843

Dominik Krejsa
Mitarbeiter Pressestelle
Telefon: (030) 90298-2418