Parkraumbewirtschaftung: Abschaffung von Gästevignetten ab 1. März 2021 durch Sen UVK

Pressemitteilung Nr. 41 vom 24.02.2021

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat entschieden, dass zum 1. März 2021 die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für sogenannte Gästevignetten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (STVO) im Grundsatz entfällt.

Freistellungen von der Parkgebührenpflicht für die Gäste von Bewohner*innen der Parkraumbewirtschaftungszonen werden damit künftig in der Regel nicht mehr ausgestellt.

Ausnahmegenehmigungen an Gäste werden nur noch im Einzelfall unter Darlegung besonderer Gründe, z.B. gesundheitliche Einschränkungen, ausgestellt.

Ansprechpartner*innen:
Sara Lühmann
Pressesprecherin
Telefon: (030) 90298-2843

Dominik Krejsa
Mitarbeiter Pressestelle
Telefon: (030) 90298-2418