Einrichtung von pandemieresilienter Infrastruktur in Form von temporären Radverkehrsanlagen

Pressemitteilung Nr. 90 vom 25.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie als Pressevertreter*innen herzlich zum Pressetermin ein.

Die Einrichtung weiterer pandemieresilienter Infrastruktur in Form einer temporären Radverkehrsanlage findet am
Mittwoch, 27.05.2020 um 08:00 Uhr an der Frankfurter Allee (stadteinwärts) auf Höhe des U-Bahnhofs Samariterstraße zwischen Vogt- und Proskauer Straße statt (Treffpunkt westlicher U-Bahnaufgang).

Hintergrund:
Gemäß der Maßgabe nach §43 des Berliner Mobilitätsgesetzes, sowie auf der Grundlage des durch die Bezirksverordnetenversammlung im Jahr 2017 beschlossenen Radverkehrsplanes (Anlage 1 und aktualisierter Maßnahmenstand Anlage 2), ist das Bezirksamt verpflichtet, an allen übergeordneten Straßen im Bezirk Radverkehrsanlagen einzurichten. Diese grundsätzliche Verpflichtung ist, bedingt durch die Pandemiekries aus Gründen der Infektionsschutzvorsorge, durch das Bezirksamt mit einer beschleunigten Umsetzung beantwortet worden.

Existente temporäre Radverkehrsanlagen:
- Petersburger Straße zwischen Landsberger Allee und Bersarinplatz (beidseitig)
- Lichtenberger Straße zwischen Strausberger Platz und Holzmarktstraße (beidseitig)
- Kottbusser Straße – Kottbusser Damm (beidseitig)
- Hallesches Ufer (einseitig)
- Zossener Brücke (einseitig)
- Tempelhofer Ufer (einseitig)
- Gitschiner Straße (beidseitig)
- Kombinierter Fahrstreifen Schienenersatzverkehr/Fahrrad Skalitzer Straße (beidseitig)

In Umsetzung befindliche temporäre Radverkehrsanlagen:
- Auf der Frankfurter Allee (stadteinwärts) auf Höhe des U-Bahnhofs Samariterstraße zwischen Vogt- und Proskauer Straße wird ein temporärer Radweg auf dem rechten Fahrstreifen umgesetzt. Hintergrund sind die beengten Verhältnisse auf dem Gehweg und die gefährliche Radwegeführung an den U-Bahnausgängen. Hier gibt es seit Jahren Konflikte bzw. eine Gefährdungssituation zwischen den Radfahrenden auf dem Radweg und den Fahrgästen, die den U-Bahnausgang verlassen und den Radweg queren müssen.
- Des Weiteren wird auf der Holzmarktstraße zwischen Lichtenberger Straße und Schillingbrücke der Radstreifen verbreitert. Hierzu werden die Kfz-Spuren verschmälert. Die Anzahl der Fahrstreifen bleibt jedoch erhalten.
- Aufgrund der weit vorangeschrittenen Planung ist, wie kurzzeitig erwogen, für die Möckernstraße keine Errichtung einer temporären Radverkehrsanlage vorgesehen. Vielmehr ist geplant, auf der Westseite der Möckernstraße zwischen Tempelhofer Ufer und Yorckstraße einen 600 Meter langen geschützten Radstreifen mit baulicher Protektion (Pollern) einzurichten. Die Planung wurde unabhängig von der Pandemie-Krise Anfang letzten Jahres beauftragt und ist nahezu abgeschlossen.

Potenzialplanung für temporäre Radverkehrsanlagen:
Weiterhin befinden sich alle Rad-Infrastrukturprojekte des bezirklichen Radverkehrsplanes (Siehe Anlage 1 und 2) dahingehend in Prüfung, ob sie für die vorzeitige Einrichtung mittels temporärer Radverkehrsanlagen geeignet erscheinen und somit schneller die Effekte der Verkehrsunfallsicherheit und des verbesserten Infektionsschutzes realisiert werden können.

Überführung in dauerhafte Radverkehrsanlagen und Flächennutzungsänderung
Nach Maßgabe des §43 Berliner Mobilitätsgesetzes sowie auf der Grundlage des in durch die Bezirksverordnetenversammlung im Jahr 2017 beschlossenen Radverkehrsplanes ist das Bezirksamt verpflichtet, alle eingerichteten temporären Radstreifen in einen dauerhaften Zustand zu bringen.
Bisher wurde die Nutzungsart auf der Fläche von ca. 600 Parkplätze durch die Errichtung temporärer Radwege geändert. Ca. 20 weitere werden auf der Frankfurter Allee (stadteinwärts) entfallen.

Maßnahmenkosten und realisierte Effizienzvorteile
Bisher liegen die Kosten für die Umsetzung bei ca. 102.000 Euro. Mithin ca. 9.500€ / Km. Wie hoch die Kosten insgesamt für die temporären Radverkehrsanlagen liegen werden hängt davon ab, wie viele insgesamt umgesetzt und wie schnell diese in dauerhafte Radverkehrsanlagen umgewandelt werden können.

Mit der Einrichtung von temporären Radverkehrsanlagen (RVA) werden in Summe der Maßnahmen Bau- und Planungskosten eingespart:
1.) Die temporären RVA erfüllen die Funktion einer sofortigen Erhöhung der Sicherheit durch Trennung von Radfahrenden und PKW. Bei der dauerhaft baulichen Umsetzung fungieren sie überdies als Baustelleneinrichtung. Es entstehen mithin geringere Kosten bei der Baudurchführung.
2.) Durch Anordnung mittels Regelplänen der SenUVK, Abt. 6 wird mit den temporären Maßnahmen sofort eine Neuordnung des Straßenraumes vorgenommen. Die fortlaufende Evaluierung und Justierung der Maßnahmen sichert deren Praxistauglichkeit und Verkehrssicherheit in besonderer Weise. Basierend auf der erprobten Neuordnung des Straßenraumes kann dann die dauerhaft bauliche Umsetzung im deutlich vereinfachten Planungsverfahren erfolgen.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nimmt mit der skizzierten Vorgehensweise im laufenden Betrieb und parallel eine Optimierung von Planungsverfahren im Zuge des Projektes „Prozessanalyse Radinfrastruktur“ vor. Die zu bergenden Effizienzreserven zeichnen sich dabei in zeitlicher und finanzieller Hinsicht ab:
Zeitlich: Die Umsetzung baulicher Radwege benötigt bisher 2-10 Jahre. Die Umsetzung temporärer Anlagen benötigt 3 – 10 Tage. Nach den bisher gesammelten Erfahrungen können die Planungsfristen für die spätere bauliche Umsetzung für einen Großteil der Anlagen auf 2-12 Monate verkürzt werden.
Finanziell: Für die Umsetzung baulicher Radwege sind bisher 100-500.000€ je Kilometer, zzgl. ca. 40.000 / Km Planungskosten zu veranschlagen. Die Umsetzung temporärer Anlagen kostet ca. 9.500€/Km. Aufgrund des mit der temporären Errichtung einhergehenden Praxistests sind wesentliche Prüfungs- und Vorplanungsschritte dann schon erbracht. Die bauliche Umsetzung und Planung wird vereinfacht und kann hinsichtlich der Planungskosten deutlich und hinsichtlich der Baukosten in geringerem Umfang reduziert werden. Die genauen Kostenvorteile werden durch ein fortlaufendes Monitoring der Maßnahmen ermittelt (Siehe Anlage 3).

Ansprechpartner*innen

Pressestelle des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg
Telefon: (030) 90298-2843
Presse@ba-fk.berlin.de

Monika Herrmann
Bezirksbürgermeisterin Friedrichshain-Kreuzberg
Buergermeisterin@ba-fk.berlin.de

Felix Weisbrich
Amtsleiter Straßen- und Grünflächenamt
Felix.Weisbrich@ba-fk.berlin.de

  • Anlage 1_Bezirklicher Radverkehrsplan

    PDF-Dokument (139.2 kB)

  • Anlage 2_Maßnahmenliste zur Förderung des Radverkehrs

    PDF-Dokument (84.8 kB)

  • Anlage 3_Radverkehrsinfrastruktur

    PDF-Dokument (364.1 kB)