Änderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem Jahreswechsel

Pressemitteilung Nr. 1 vom 03.01.2020

Das neue Jahr bringt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einige Veränderungen und Verbesserungen. Die Beauftragte für Gute Arbeit des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg weist – unter Bezug auf eine Übersicht des DGB Rechtsschutz ((diese findet sich hier)) – insbesondere auf folgende Änderungen hin:

Mindestlohn:

Der Mindestlohn steigt von 9,19 Euro pro Stunde auf 9,35 Euro pro Stunde. Beschäftigten im Niedriglohnbereich empfehle ich, ihre Arbeitszeit genau zu dokumentieren und die Vergütung zu prüfen. Dafür kann der Arbeitszeitkalender des Berliner Beratungszentrums für Migration und Gute Arbeit ((zum Download hier)) genutzt werden.

Mindestausbildungsvergütung:

Auch für Auszubildende, die in diesem Jahr eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung beginnen, gilt eine Mindestausbildungsvergütung. Diese beträgt im ersten Ausbildungsjahr 515 Euro (im zweiten Ausbildungsjahr 608 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 695 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 721 Euro).

Auszubildende, die ihren Vertrag in diesem Jahr abschließen, sollten die Vergütung entsprechend überprüfen. Das gilt insbesondere für Auszubildende in kleinen Betrieben mit traditionell geringer Vergütung sowie in Betrieben ohne Tarifbindung.

Weitere Änderungen im Berufsbildungsgesetz betreffen insbesondere die höherqualifizierende Berufsbildung.

Arbeitslosenversicherung:

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 2,5 auf 2,4 Prozent.

Grundsicherung:

Die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld erhöhen sich:

  • für einen alleinstehenden Erwachsenen auf 432 Euro,
  • für volljährige Partner auf 389 Euro,
  • für Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auf 345 Euro,
  • für Kinder bis fünf Jahre auf 250 Euro,
  • für Kinder von 6 bis 13 Jahre auf 308 Euro,
  • für Jugendliche von 14 bis 17 Jahre auf 328 Euro.

Ehrenamtspauschale:

Ehrenamtlich Engagierte können in 2020 einen höheren Steuerfreibetrag von 840 Euro pro Jahr geltend machen. Auch die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.000 Euro pro Jahr.

Beitragsbemessungsgrenze:

Darüber hinaus treten Änderungen bei der Beitragsbemessungsgrenze für gesetzliche Sozialversicherungen sowie bei der Krankenversicherungspflicht für Einkünfte aus Betriebsrenten in Kraft. Bereits länger gilt die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche: Versandunternehmen wie DHL oder Hermes sind haftbar für die Sozialversicherungsbeiträge säumiger Subunternehmer.

Ansprechpartnerin
Romana Wittmer
Beauftragte für Gute Arbeit

Telefon: +49 30 90298 4819
E-Mail: gute-arbeit@ba-fk.berlin.de