Michael Günther kommt ursprünglich aus dem Harz. Er ist ausgebildeter Krankenpfleger sowie Rettungssanitäter. In diesen Funktionen hat er sowohl in der Klinik als auch im Rettungsdienst gearbeitet. Seinen Zivildienst absolvierte er in einer Suchtklinik. Der Wissensdurst und die Suche nach neuen Herausforderungen führten ihn vor 25 Jahren nach Berlin für ein Studium. Er studierte Soziale Arbeit und Sozialpädagogik. Anschließend arbeitete er als Sozialarbeiter in der Geriatrie und Akutpsychiatrie. Michael Günther ist zudem zertifizierter Gesundheitsmanager. Während der Tätigkeit als Pflegefachcontroller im Amt für Soziales, absolvierte Michael Günther erfolgreich berufsbegleitend ein Masterstudium im „Management im Gesundheitswesen mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft“. In seiner Masterarbeit beschäftigte er sich mit dem „Pflegefachcontrolling in der ambulanten Hilfe zur Pflege“.
Im Prinzip geht es für Michael Günther und sein Team um die Transferkostensteuerung der ambulanten Hilfe zur Pflege und die Qualitätssicherung der Versorgung sowie der Prozessoptimierung. Das Pflegefachcontrolling beschäftigt sich mit der Frage, warum die Transferkosten zu hoch sind. Einfache Erklärungsansätze gibt es jedoch nicht. Die Höhe der Transferkosten wird von vielen Faktoren beeinflusst. Das zeigen auch die Ergebnisse aus der Masterarbeit von Michael Günther. Das Pflegefachcontrolling schaut sich die einzelnen Fälle ganz genau an, um herauszufinden, warum die Stückosten in einzelnen Fällen besonders hoch sind. Dazu wertet das Team verschiedene Unterlagen, beispielsweise Gutachten, Arztbriefe und Pflegedokumentationen der Pflegedienste aus. Inhaltlich wird sich sehr ausführlich und kritisch mit dem Umfang des Hilfebedarfes der Hilfeempfänger*innen auseinandergesetzt. Es muss festgestellt werden, ob die Leistungen wirklich erforderlich und notwendig sind.
Einiges könne vom Schreibtisch aus bearbeitet werden, aber die beste Steuerung ist ein Hausbesuch vor Ort in der Häuslichkeit oder Einrichtung der Sozialhilfeempfänger*innen: „Wir sind die sehenden Augen für die Kolleg*innen der Verwaltung des Amtes für Soziales.“ Ohne die Hilfebedarfseinschätzung könne keine Bewilligung für Leistungen ausgesprochen werden.