Tagesordnung - 32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 20.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Einwohnerfragestunde      
Ö 1.1  
Verbot ohne Begründung von Anwohnerengagement  
Enthält Anlagen
1246/XX  
Ö 1.2  
Was wurde zum "Ankerpunkt" am Wörnitzweg beschlossen?  
Enthält Anlagen
1247/XX  
Ö 1.3  
Untersagung weiterer Gastronomien in der Weserstraße/Reuterkiez  
Enthält Anlagen
1248/XX  
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3     Geschäftliches      
Ö 3.1  
Einspruch Herr BV Schröter gegen das Gegenstandloswerden von Drucksachen der aufgelösten BN-AfD-Fraktion      
Ö 3.2  
Konsensliste      
Ö 4     Entschließungen      
Ö 4.1  
Ausbreitung des politischen Islams ist eine Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenhalts  
Enthält Anlagen
1196/XX  
Ö 5     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 5.1  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als stellvertretendes, beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
1250/XX  
Ö 5.2  
Rücktritt eines Mitgliedes des Vorstandes der BVV Neukölln  
Enthält Anlagen
1252/XX  
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl einer Bürgerdeputierten in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
1245/XX  
Ö 6.2  
Wahl eines Beisitzers in den Vorstand der BVV Neukölln von Berlin  
Enthält Anlagen
1253/XX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
1249/XX  
Ö 7.2  
Wahl von ehrenamtlichen Sozialpfleger(n)innen  
Enthält Anlagen
1251/XX  
Ö 7.3  
Verordnung zur Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Flughafenstraße / Donaustraße“ im Bezirk Neukölln von Berlin vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 468)  
Enthält Anlagen
1266/XX  
Ö 7.4  
Verordnung zur Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Körnerpark“ im Bezirk Neukölln von Berlin vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 472)  
Enthält Anlagen
1267/XX  
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1  
Stadtteilbibliothek Alt-Rudow  
Enthält Anlagen
1254/XX  
Ö 8.2  
Drohen weitere Erschließungsbeiträge?  
Enthält Anlagen
1256/XX  
Ö 8.3  
Erneute Probleme in der Späthstraße/Haarlemer Straße  
Enthält Anlagen
1258/XX  
Ö 8.4  
Guter Start für den Drogenkonsumraum  
Enthält Anlagen
1260/XX  
Ö 8.5  
Stellvertretender Bürgermeister trifft sich mit türkischstämmigem Filmemacher im Rathaus Neukölln, der islamischen Terrorismus verherrlicht.  
Enthält Anlagen
1263/XX  
Ö 8.6  
Übernahme von Beiträgen für eine Mieterorganisation  
Enthält Anlagen
1255/XX  
Ö 8.7  
Müllsheriffs in Neukölln  
Enthält Anlagen
1257/XX  
Ö 8.8  
Schulgarten Carl-Legien  
Enthält Anlagen
1259/XX  
Ö 8.9  
Wie viele Energiesperren in Neukölln?  
Enthält Anlagen
1261/XX  
Ö 8.10  
Bestandsschutz Kleingartenanlagen  
Enthält Anlagen
1265/XX  
Ö 8.11  
Fernwärmeanschluß zwingend?  
Enthält Anlagen
1262/XX  
Ö 8.12  
Staatliche Förderung von Vereinen und Initiativen, deren Aktivitäten sich gegen politische Parteien richten  
Enthält Anlagen
1264/XX  
Ö 9     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 9.1  
Wohnungsbaupotentiale nutzen  
Enthält Anlagen
1059/XX  
Ö 9.2  
Bauende informieren – Umweltsituation verbessern
Enthält Anlagen
0982/XX  
Ö 9.3  
Gute Arbeit für Neukölln – Arbeitsmarktpolitische Instrumente für Langzeitarbeitslose  
Enthält Anlagen
1162/XX  
Ö 9.4  
Umgang mit freitäglichem Schulschwänzen  
Enthält Anlagen
1163/XX  
Ö 9.5  
Neuköllner Queerbeauftragte*  
Enthält Anlagen
1165/XX  
Ö 9.6  
Rekommunalisierung von Wohnungsbeständen in Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
1166/XX  
Ö 9.7  
Flohmarkt Obi, Ort der illegalen verkäufe von Neu, –und Hehlerware  
Enthält Anlagen
1167/XX  
Ö 9.8  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil V  
Enthält Anlagen
1169/XX  
Ö 9.9  
Schuldistanz oder Schulschwänzer  
Enthält Anlagen
0968/XX  
Ö 9.10  
Flächendeckende Video-Überwachung der Außenanlage im Rollbergviertel  
Enthält Anlagen
1028/XX  
Ö 9.11  
Rund um das Fahrrad  
Enthält Anlagen
1029/XX  
Ö 9.12  
Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes  
Enthält Anlagen
0726/XX  
Ö 9.13  
Einführung eines elektronischen Klassenbuches - Reduzierung der Schulschwänzer  
Enthält Anlagen
0728/XX  
Ö 9.14  
Bezirksamt Neukölln muss in Hinsicht auf die EU-Freizügigkeitsregelung geschult werden  
Enthält Anlagen
1026/XX  
Ö 9.15  
Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen  
Enthält Anlagen
1027/XX  
Ö 9.16  
Ausweichstandort für das Blueberry Inn  
Enthält Anlagen
0854/XX  
Ö 9.17  
Parklets als wirksame und kostengünstige Alternative pro Verkehrsberuhigung?  
Enthält Anlagen
1018/XX  
Ö 9.18  
Kleidercontainer Bushaltestelle Vivantes Klinikum  
Enthält Anlagen
0974/XX  
Ö 9.19  
Fußgänger*innenfreundlichkeit beim Aufstellen von E-Auto-Ladesäulen gewährleisten  
Enthält Anlagen
0971/XX  
Ö 9.20  
Straßenbeleuchtung an der Straße 645 sicherstellen  
Enthält Anlagen
0980/XX  
Ö 9.21  
Untersuchungsgebiet Milieuschutz Hufeisensiedlung ergänzen  
Enthält Anlagen
1079/XX  
Ö 9.22  
Versagung von weiteren Umnutzungen von Gewerberäumen im Reuterkiez  
Enthält Anlagen
0388/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss r Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.

 

Begründung: Eine übermäßige gastronomische Struktur gefährdet die Grundversorgung der Bevölkerung in einem Wohngebiet und übt darüber hinaus einen Druck auf die Gewerbemieten aus, die zur Verdrängung von bestehenden Betrieben und sozialer Infrastruktur führt.

 

-Zwischenbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.

 

Da es im Bezirksamt zu dieser Thematik bisher keine Expertise gab, wurden die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Hierbei wurde übereinstimmend festgestellt, dass eine Steuerung durch Änderung des Planungsrechts (d. h. durch Festsetzung neuer Bebauungspläne / "Verhinderungsbebauungspläne") mit großen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet wäre. Dieser Weg soll daher nicht weiterverfolgt werden.Er wäre einerseits sehr langwierig und aufwändig und sind andererseits die Erfolgsaussichten auf eine rechtssichere Festsetzung sehr gering. Im Sinne von möglichst kurzfristigen und effektiven Handlungsmöglichkeiten wäre dies nicht zielführend.

 

Kurzfristige und schlagkftige Handlungsoptionen sind uns nur durch die vorhandenen Möglichkeiten der planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben gegeben.

Beim größten Teil des Reuterkiezes handelt es sich planungsrechtlich um „Allgemeines Wohngebiet“ nach den Regelungen der Bauordnung Berlin von 1958 (BauO Bln 1958).

In kleinen Bereichen existieren festgesetzte Bebauungspläne.

Hinweise:

  • Die in der Baunutzungsverordnung enthaltene Bestimmung, dass die ansässigen Betriebe der Gebietsversorgung dienen müssen, ist in der BauO Bln 1958 nicht enthalten und somit nicht anwendbar.
  • r den Kottbusser Damm und die Sonnenallee ist gemischtes Gebiet festgelegt. Für diese beiden Straßenzüge gelten die folgenden Ausführungen nicht.

 

Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet

Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet können die beiden Aspekte "unverträgliche Häufung" und "Störung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse" herangezogen werden. Sowohl in § 7 Nr. 5 der BauO Bln 1958 als auch in § 15 der BauNVO (für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen) ist geregelt, dass Vorhaben nur zulässig sind, wenn "durch ihre Benutzung keine Nachteile oder Belästigung verursachen können, die für die nähere Umgebung nicht zumutbar sind" (BauO Bln 1958) bzw. "im Einzelfall unzulässig [sind], wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden." (BauNVO).

 

Um die neu beantragten Vorhaben danach beurteilen zu können, ob durch sie solche unzulässigen Auswirkungen mittels Häufung oder Belästigung / Störungen ausgehen können, ist zunächst eine detaillierte Aufnahme und Bewertung des Bestandes vorzunehmen. Nur auf dieser Grundlage können neu beantragte Betriebe beurteilt werden.

 

Wir haben deshalb eine entsprechende Bestandsaufnahme für den Reuterkiez begonnen, in der wir sämtliche Erdgeschossnutzungen nach ihrer Art, den spezifischen Eigenheiten (wie z. B. Öffnungszeiten, Art und Menge des Publikums) dokumentieren und bewerten. Die Bestandsaufnahme wurde begonnen und soll so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes ist allerdings eine Dauer von mindestens drei Monaten anzusetzen. Nach Fertigstellung soll die Bestandsaufnahme regelmäßig fortgeschrieben / aktualisiert werden.

 

Nach Vorliegen der Daten ist eine Beurteilung aller neu beantragten Vorhaben möglich (insbesondere hinsichtlich Häufung). Ziel soll es sein, möglichst wenige neue gastronomische oder "touristische" Einrichtungen zuzulassen. Eine Versagung wird auch künftig nur im Wege einer Einzelfallprüfung und mit entsprechend rechtssicherer Begründung möglich sein. Ein Pauschalausschluss ist wegen des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich.

 

Parallel dazu werden im Rahmen der Erstellung des bezirklichen Tourismuskonzeptes auch Aspekte zur Steuerung eines "stadtverträglichen Tourismus" untersucht und im weiteren Prozess flankierende Maßnahmen vorgeschlagen und festgelegt. Dies soll unter Beteiligung der Betroffenen (sowohl Anwohner*innen / im Gebiet Lebende und Arbeitende als auch Gastronomiebetreiber*innen) in diesem Jahr  fortgeführt werden. Der erste Workshop zum Stadtverträglichen Tourismus mit lokalen Akteur*innen hat am 7.11.2018 im Rathaus Neukölln stattgefunden. Die Ergebnisse aus diesem Workshop werden in das Beteiligungskonzept zum Stadtverträglichen Tourismus einfließen.

 

Hinsichtlich der bereits bestehenden Einrichtungen und von diesen ausgehenden Störungen wurden neben bau- und planungsrechtlichen Aspekten auch die Handlungsmöglichkeiten des Ordnungsamtes bei verhaltensbedingten Störungen und des SGA in Bezug auf die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für Außenbestuhlung etc. in den Fokus genommen. Hier sollen einerseits die Zusammenarbeit verstärkt und andererseits die Möglichkeit der Genehmigung und Durchsetzung mit dem Ziel der Verschärfung geprüft werden. Hierzu gab es ein erstes Treffen unter Leitung des Bezirksbürgermeisters und des Stadtrates für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste mit Teilnehmern aus dem Bereich Sondernutzung öffentlichen Straßenlands.

 

Berlin-Neukölln, den 12.02.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Eingangs wird auf den Zwischenbericht des Bezirksamtes vom 12.02.2019 verwiesen, den die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10.04.2019 zur Kenntnis genommen hat.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 16.06.2020 konnte durch die Verwaltung nun die beschaffte Erfassungs- und Auswertungsanwendung AGILIS vorgestellt werden, mit welcher eine kiezverträgliche Steuerung der Gastronomie im Reuterkiez ermöglicht wird. Da für diese Aufgabe kein zusätzliches Personal zur Verfügung stand, erfolgte zusammen mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung (welche einen Großteil der Kosten getragen hat) eine Kooperation mit Student*innen. Diese haben dann für den Bezirk die Datenerfassung im Reuterkiez vorgenommen. Mit Stand Juni 2020 sind für den Reuterkiez insgesamt 1.426 Datensätze hinterlegt, von denen 218 gastronomische Einrichtungen umfassen. Durch AGILIS erfolgt eine Visualisierung der aktuellen Nutzungsart in den Erdgeschosszonen, welche zur planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben herangezogen werden wird.

 

Wenn durch die Häufung von gastronomischen Einrichtungen eine nachteilige Entwicklung des Gebiets und damit einhergehend auch eine weitere Belästigung für die nähere Wohnbevölkerung zu erwarten ist, werden neue Vorhaben planungsrechtlich nicht genehmigt. Gleichwohl ist ein Pauschalausschluss neuer gastronomischer Einrichtungen aufgrund des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich. Es bedarf jeweils einer Einzelfallprüfung, entscheidend ist dabei auch der letzte genehmigte Stand. Die noch bestehenden Unterschiede zwischen dem letzten genehmigten Stand und der tatsächlichen Nutzung werden mit dem neuen Instrument sukzessive in Übereinstimmung gebracht werden können.

 

Die Stadtplanung wird des Weiteren nun auch vor den Entscheidungen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) zu Sondernutzungen (Außenbestuhlung) beteiligt. Erst wenn die Antragssteller*innen eine planungs-und bauordnungsrechtliche Genehmigung für die Hauptnutzung vorlegen können, erfolgt die weitere Prüfung beim SGA für beantragte Sondernutzungen.

 

Perspektivisch lässt sich die Nutzung der Software, vorbehaltlich zur Verfügung stehender finanzieller als auch personeller Ressourcen, auch auf andere Kieze bzw. andere Bereiche (z.B. Wettlokale) ausweiten. Die Bestandsaufnahme muss regelmäßig gepflegt werden, um die Aktualität der Arbeitsgrundlage gewährleisten zu können.

 

Eine Verringerung der gastronomischen Einrichtungen ist gleichwohl nur langfristig erreichbar. Eine belastbare Prognose ist gegenwärtig noch nicht möglich, dafür ist das eingeführte Verfahren noch zu neu. Die Bauberatung hat allerdings bereits seit dem Beschluss der BVV gezielter auf beantragte Nutzungsänderungen geschaut und bei Häufungen entsprechend abgelehnt.

 

Mit dem neuen Verfahren ist zusammenfassend eine gute Grundlage für das Planungs- und Genehmigungsrecht bei gastronomischen Einrichtungen geschaffen worden.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 27.01.2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    15.11.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.8 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    30.11.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Wewer begründet die Intention des Antrags. Die Vorsitzende bittet um ein Meinungsbild.

 

Herr Schulze von der CDU begrüßt den Antrag im Grundsatz. Er bringt in diesem Zusammenhang einen Änderungsantrag (kursiv dargestellt, Begründung bleibt unverändert) wie folgt ein:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez zu prüfen, inwieweit eine Verdrängung von sozialer Infrastruktur und Gewerberäumen stattfindet und ggf. die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.“

 

Herr Scharmberg bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Herr BzStR Biedermann führt hierzu aus, dass die Verwaltung die gesetzlichen Regelungen in als Wohngebiet ausgewiesenen Bereichen prüft. Einschränkungen sind dann möglich, wenn die Anzahl der Gastronomie nicht mehr der Versorgung dient, also eine Überversorgung eintritt. Die von der CDU eingebrachte Änderung hält er für schwierig umsetzbar. Seine Abteilung erreichen leider immer öfter auch Hilferufe von Gewerbetreibenden, der Handlungsdruck ist bekannt und vorhanden, so dass die vorgeschlagene Änderung am Antrag als solches nicht viel bewirkt.

 

Herr Groth bestätigt die Ausführungen und erläutert ergänzend den Begriff der Häufung in diesem Zusammenhang. Die Verwaltung ist hier tätig und untersucht bereits die Ursachen und Gründe. Herr Schulze zieht aufgrund der Ausführungen den Änderungsantrag zurück.

 

Die Vorsitzende lässt daraufhin den ursprünglichen Antrag abstimmen, welcher einstimmig (bei Fehlen der AfD) angenommen wird.

   
    13.12.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD und der Gr. FDP zugestimmt.

Damit ist die Beschlussempfehlung beschlossen.

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.1 - vertagt
   

vertagt

   
    18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.53 - vertagt
   

vertagt

   
    20.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.22 - vertagt
   

vertagt

   
    10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.15 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.

 

Da es im Bezirksamt zu dieser Thematik bisher keine Expertise gab, wurden die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Hierbei wurde übereinstimmend festgestellt, dass eine Steuerung durch Änderung des Planungsrechts (d. h. durch Festsetzung neuer Bebauungspläne / "Verhinderungsbebauungspläne") mit großen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet wäre. Dieser Weg soll daher nicht weiterverfolgt werden.Er wäre einerseits sehr langwierig und aufwändig und sind andererseits die Erfolgsaussichten auf eine rechtssichere Festsetzung sehr gering. Im Sinne von möglichst kurzfristigen und effektiven Handlungsmöglichkeiten wäre dies nicht zielführend.

 

Kurzfristige und schlagkräftige Handlungsoptionen sind uns nur durch die vorhandenen Möglichkeiten der planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben gegeben.

Beim größten Teil des Reuterkiezes handelt es sich planungsrechtlich um „Allgemeines Wohngebiet“ nach den Regelungen der Bauordnung Berlin von 1958 (BauO Bln 1958).

In kleinen Bereichen existieren festgesetzte Bebauungspläne.

Hinweise:

  • Die in der Baunutzungsverordnung enthaltene Bestimmung, dass die ansässigen Betriebe der Gebietsversorgung dienen müssen, ist in der BauO Bln 1958 nicht enthalten und somit nicht anwendbar.
  • Für den Kottbusser Damm und die Sonnenallee ist gemischtes Gebiet festgelegt. Für diese beiden Straßenzüge gelten die folgenden Ausführungen nicht.

 

Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet

Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet können die beiden Aspekte "unverträgliche Häufung" und "Störung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse" herangezogen werden. Sowohl in § 7 Nr. 5 der BauO Bln 1958 als auch in § 15 der BauNVO (für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen) ist geregelt, dass Vorhaben nur zulässig sind, wenn "durch ihre Benutzung keine Nachteile oder Belästigung verursachen können, die für die nähere Umgebung nicht zumutbar sind" (BauO Bln 1958) bzw. "im Einzelfall unzulässig [sind], wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden." (BauNVO).

 

Um die neu beantragten Vorhaben danach beurteilen zu können, ob durch sie solche unzulässigen Auswirkungen mittels Häufung oder Belästigung / Störungen ausgehen können, ist zunächst eine detaillierte Aufnahme und Bewertung des Bestandes vorzunehmen. Nur auf dieser Grundlage können neu beantragte Betriebe beurteilt werden.

 

Wir haben deshalb eine entsprechende Bestandsaufnahme für den Reuterkiez begonnen, in der wir sämtliche Erdgeschossnutzungen nach ihrer Art, den spezifischen Eigenheiten (wie z. B. Öffnungszeiten, Art und Menge des Publikums) dokumentieren und bewerten. Die Bestandsaufnahme wurde begonnen und soll so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes ist allerdings eine Dauer von mindestens drei Monaten anzusetzen. Nach Fertigstellung soll die Bestandsaufnahme regelmäßig fortgeschrieben / aktualisiert werden.

 

Nach Vorliegen der Daten ist eine Beurteilung aller neu beantragten Vorhaben möglich (insbesondere hinsichtlich Häufung). Ziel soll es sein, möglichst wenige neue gastronomische oder "touristische" Einrichtungen zuzulassen. Eine Versagung wird auch künftig nur im Wege einer Einzelfallprüfung und mit entsprechend rechtssicherer Begründung möglich sein. Ein Pauschalausschluss ist wegen des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich.

 

Parallel dazu werden im Rahmen der Erstellung des bezirklichen Tourismuskonzeptes auch Aspekte zur Steuerung eines "stadtverträglichen Tourismus" untersucht und im weiteren Prozess flankierende Maßnahmen vorgeschlagen und festgelegt. Dies soll unter Beteiligung der Betroffenen (sowohl Anwohner*innen / im Gebiet Lebende und Arbeitende als auch Gastronomiebetreiber*innen) in diesem Jahr  fortgeführt werden. Der erste Workshop zum Stadtverträglichen Tourismus mit lokalen Akteur*innen hat am 7.11.2018 im Rathaus Neukölln stattgefunden. Die Ergebnisse aus diesem Workshop werden in das Beteiligungskonzept zum Stadtverträglichen Tourismus einfließen.

 

Hinsichtlich der bereits bestehenden Einrichtungen und von diesen ausgehenden Störungen wurden neben bau- und planungsrechtlichen Aspekten auch die Handlungsmöglichkeiten des Ordnungsamtes bei verhaltensbedingten Störungen und des SGA in Bezug auf die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für Außenbestuhlung etc. in den Fokus genommen. Hier sollen einerseits die Zusammenarbeit verstärkt und andererseits die Möglichkeit der Genehmigung und Durchsetzung mit dem Ziel der Verschärfung geprüft werden. Hierzu gab es ein erstes Treffen unter Leitung des Bezirksbürgermeisters und des Stadtrates für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste mit Teilnehmern aus dem Bereich Sondernutzung öffentlichen Straßenlands.

 

Berlin-Neukölln, den 12.02.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Redebeträge: Herr BV Leppek, Herr BzStR Biedermann, Herr BV Leppek

 

Kenntnis genommen

   
    24.02.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Eingangs wird auf den Zwischenbericht des Bezirksamtes vom 12.02.2019 verwiesen, den die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10.04.2019 zur Kenntnis genommen hat. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 16.06.2020 konnte durch die Verwaltung nun die beschaffte Erfassungs- und Auswertungsanwendung AGILIS vorgestellt werden, mit welcher eine kiezverträgliche Steuerung der Gastronomie im Reuterkiez ermöglicht wird. Da für diese Aufgabe kein zusätzliches Personal zur Verfügung stand, erfolgte zusammen mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung (welche einen Großteil der Kosten getragen hat) eine Kooperation mit Student*innen. Diese haben dann für den Bezirk die Datenerfassung im Reuterkiez vorgenommen. Mit Stand Juni 2020 sind für den Reuterkiez insgesamt 1.426 Datensätze hinterlegt, von denen 218 gastronomische Einrichtungen umfassen. Durch AGILIS erfolgt eine Visualisierung der aktuellen Nutzungsart in den Erdgeschosszonen, welche zur planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben herangezogen werden wird. Wenn durch die Häufung von gastronomischen Einrichtungen eine nachteilige Entwicklung des Gebiets und damit einhergehend auch eine weitere Belästigung für die nähere Wohnbevölkerung zu erwarten ist, werden neue Vorhaben planungsrechtlich nicht genehmigt. Gleichwohl ist ein Pauschalausschluss neuer gastronomischer Einrichtungen aufgrund des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich. Es bedarf jeweils einer Einzelfallprüfung, entscheidend ist dabei auch der letzte genehmigte Stand. Die noch bestehenden Unterschiede zwischen dem letzten genehmigten Stand und der tatsächlichen Nutzung werden mit dem neuen Instrument sukzessive in Übereinstimmung gebracht werden können. Die Stadtplanung wird des Weiteren nun auch vor den Entscheidungen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) zu Sondernutzungen (Außenbestuhlung) beteiligt. Erst wenn die Antragssteller*innen eine planungs-und bauordnungsrechtliche Genehmigung für die Hauptnutzung vorlegen können, erfolgt die weitere Prüfung beim SGA für beantragte Sondernutzungen. Perspektivisch lässt sich die Nutzung der Software, vorbehaltlich zur Verfügung stehender finanzieller als auch personeller Ressourcen, auch auf andere Kieze bzw. andere Bereiche (z.B. Wettlokale) ausweiten. Die Bestandsaufnahme muss regelmäßig gepflegt werden, um die Aktualität der Arbeitsgrundlage gewährleisten zu können. Eine Verringerung der gastronomischen Einrichtungen ist gleichwohl nur langfristig erreichbar. Eine belastbare Prognose ist gegenwärtig noch nicht möglich, dafür ist das eingeführte Verfahren noch zu neu. Die Bauberatung hat allerdings bereits seit dem Beschluss der BVV gezielter auf beantragte Nutzungsänderungen geschaut und bei Häufungen entsprechend abgelehnt. Mit dem neuen Verfahren ist zusammenfassend eine gute Grundlage für das Planungs- und Genehmigungsrecht bei gastronomischen Einrichtungen geschaffen worden. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 27.01.2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 9.23  
Eingliederungsmittel vollständig für Neukölln verwenden
Enthält Anlagen
0839/XIX  
Ö 9.24  
Sicherstellung des Standortes der Tee- und Wärmestube  
Enthält Anlagen
0989/XIX  
Ö 9.25  
Asbestregister und -sanierung durchführen
Enthält Anlagen
0023/XX  
Ö 9.26  
Konzept zur Übernahme von Mietschulden
Enthält Anlagen
0134/XX  
Ö 9.27  
Neue Brunnengalerie – Pilotprojekt für ganz Berlin
Enthält Anlagen
0260/XX  
Ö 9.28  
Hauptamtliche Leitung der Seniorenfreizeitstätten  
Enthält Anlagen
0368/XX  
Ö 9.29  
Antragsstau bei Wohnungsberechtigungsschein-Anträgen abbauen  
Enthält Anlagen
0433/XX  
Ö 9.30  
Wassermenge und Wasserqualität im Rudower Fließ
Enthält Anlagen
0459/XX  
Ö 9.31  
Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln  
Enthält Anlagen
0521/XX  
Ö 9.32  
Bebauungsplan XIV-155b („Johannisthaler Chaussee / Wildmeisterdamm“)  
Enthält Anlagen
0846/XX  
Ö 9.33  
Öffnung der U-Bahnhöfe für Obdachlose in der kalten Jahreszeit  
Enthält Anlagen
0855/XX  
Ö 9.34  
Bebauungsplan 8- 14 - („südliche Späthstraße“)  
Enthält Anlagen
0925/XX  
Ö 9.35  
Bebauungsplan 8-30 - („Blub-Gelände“)  
Enthält Anlagen
0926/XX  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Sucht- und Schuldnerberatungsangebote in der Jugendberufsagentur Berlin
Enthält Anlagen
0970/XX  
Ö 10.2  
Sondermüll BSR  
Enthält Anlagen
1115/XX  
Ö 10.3  
Sperrmüll kostenlos abholen  
Enthält Anlagen
1116/XX  
Ö 10.4  
Stelle der/des Nachhaltigkeitsbeauftrag*ten  
Enthält Anlagen
1058/XX  
Ö 10.5  
LSBTI in Neukölln wirksam vor Gewalt schützen – Stelle für Queer-Beauftragte*n umgehend einrichten
Enthält Anlagen
0745/XX  
Ö 10.6  
Neuköllner Kinder- und Jugendparlament  
Enthält Anlagen
1061/XX  
Ö 10.7  
„Schön wie wir“ nur eine Show?!  
Enthält Anlagen
0978/XX  
Ö 10.8  
Einhaltung der StVO am Columbiadamm (128)  
Enthält Anlagen
1067/XX  
Ö 10.9  
Radverkehrskonzept für Neukölln  
Enthält Anlagen
1060/XX  
Ö 10.10  
Keine Diesel-Fahrverbote in Berlin – Interessen von Bürgern und Mittelstand wahren  
Enthält Anlagen
1097/XX  
Ö 10.11  
OA-App erweitern  
Enthält Anlagen
0986/XX  
Ö 10.12  
Einhaltung der StVO im Bereich der Haberstraße/Schmalenbachstraße  
Enthält Anlagen
1066/XX  
Ö 10.13  
Zwischennutzung des ehemaligen Schulgartens der Carl-Legien-Schule  
Enthält Anlagen
1069/XX  
Ö 10.14  
Aufstellung Gedenktafel Werner-Seelenbinder-Grab  
Enthält Anlagen
1077/XX  
Ö 10.15  
Sicherung und Aufbau der bezirklichen Schulstationen  
Enthält Anlagen
1244/XX  
Ö 11     Große Anfragen      
Ö 11.1  
Integriertes Friedhofsentwicklungskonzept für die Friedhöfe an der Hermannstraße  
Enthält Anlagen
1238/XX  
Ö 11.2  
Freie Flächen für produzierendes Gewerbe in Neukölln  
Enthält Anlagen
1239/XX  
Ö 11.3  
Unverdienter Ausschluss von „Teilhabechancen“?  
Enthält Anlagen
1240/XX  
Ö 11.4  
Bezirkliche sektorale Entwicklungsplanung Verkehr notwendig  
Enthält Anlagen
1242/XX  
Ö 11.5  
„Brennpunktzulage“ für Neuköllner Lehrer*innen und Erzieher*innen - Fehlanzeige?  
Enthält Anlagen
1241/XX  
Ö 11.6  
Nahverkehrsplan  
Enthält Anlagen
1243/XX  
Ö 12     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 13     Anträge      
Ö 13.1  
Ampelanlage Werbellinstraße / Morusstraße  
Enthält Anlagen
1216/XX  
Ö 13.2  
Tempo 30  
Enthält Anlagen
1217/XX  
Ö 13.3  
27. Januar - Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus begehen  
Enthält Anlagen
1220/XX  
Ö 13.4  
Stelle für Antidiskriminierungsbeauftragte/n in Neukölln schaffen  
Enthält Anlagen
1222/XX  
Ö 13.5  
Gehweg vor der Neuköllner Straße 213 endlich Pflastern  
Enthält Anlagen
1227/XX  
Ö 13.6  
Radfahrerfreundliches Neukölln- E-Bikes  
Enthält Anlagen
1218/XX  
Ö 13.7  
Energieeffiziente Verwaltung im Rathaus  
Enthält Anlagen
1221/XX  
Ö 13.8  
Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraumes  
Enthält Anlagen
1224/XX  
Ö 13.9  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen XXII  
Enthält Anlagen
1228/XX  
Ö 13.10  
Familien-Service-Büro für Neukölln  
Enthält Anlagen
1219/XX  
Ö 13.11  
Behindertenparkplätze für die Seniorenfreizeitstätte  
Enthält Anlagen
1223/XX  
Ö 13.12  
Tatsächliche Bürgerbeteiligung bei der Haushaltsplanung ermöglichen  
Enthält Anlagen
1225/XX  
Ö 13.13  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen XXIII  
Enthält Anlagen
1229/XX  
Ö 13.14  
Weitere(r) Spritzen-Automat(en) in Neukölln  
Enthält Anlagen
1226/XX  
Ö 13.15  
Straßenbäume gießen  
Enthält Anlagen
1234/XX  
Ö 13.16  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen XXIV  
Enthält Anlagen
1230/XX  
Ö 13.17  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen XXV  
Enthält Anlagen
1231/XX  
Ö 13.18  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen XXVI  
Enthält Anlagen
1232/XX  
Ö 13.19  
Rotphase an der Ampel an der Einmündung Lipschitzallee/ Rudower Str. verlängern  
Enthält Anlagen
1235/XX  
Ö 13.20  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen XXVII  
Enthält Anlagen
1233/XX  
Ö 13.21  
Umbau Fahrradstellplatz  
Enthält Anlagen
1236/XX  
Ö 13.22  
Bat-Yam-Platz aufwerten  
Enthält Anlagen
1237/XX  
Ö 14     Mitteilungen      
Ö 14.1  
Baumfällungskataster einrichten  
Enthält Anlagen
1071/XX  
Ö 14.2  
Stelle für Anti-Gewalt-Beauftragte*n in Neukölln schaffen  
Enthält Anlagen
1080/XX  
Ö 14.3  
Lärmschutz in Gebieten mit hoher Besucher*innenbelastung  
Enthält Anlagen
0612/XX  
Ö 14.4  
Lichtzeichenanlage Sonnenallee / Ziegrastraße erhalten  
Enthält Anlagen
1074/XX  
Ö 14.5  
Beseitigung defekter privater Telefonanlagen auf öffentlichem Straßenland  
Enthält Anlagen
1075/XX  
Ö 15  
Vorlagen zur Kenntnisnahme      
               
 
 

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