TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 1.1 |
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Verbot ohne Begründung von Anwohnerengagement |
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1246/XX |
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Ö 1.2 |
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Was wurde zum "Ankerpunkt" am Wörnitzweg beschlossen? |
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1247/XX |
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Ö 1.3 |
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Untersagung weiterer Gastronomien in der Weserstraße/Reuterkiez |
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1248/XX |
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Ö 2 |
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Dringlichkeiten |
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Ö 3 |
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Geschäftliches |
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Ö 3.1 |
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Einspruch Herr BV Schröter gegen das Gegenstandloswerden von Drucksachen der aufgelösten BN-AfD-Fraktion |
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Ö 3.2 |
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Konsensliste |
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Ö 4 |
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Entschließungen |
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Ö 4.1 |
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Ausbreitung des politischen Islams ist eine Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenhalts |
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1196/XX |
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Ö 5 |
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Vorlagen zur Kenntnisnahme |
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Ö 5.1 |
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Vorzeitige Beendigung eines Mandats als stellvertretendes, beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss |
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1250/XX |
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Ö 5.2 |
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Rücktritt eines Mitgliedes des Vorstandes der BVV Neukölln |
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1252/XX |
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Ö 6 |
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Vorlagen zur Wahl |
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Ö 6.1 |
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Wahl einer Bürgerdeputierten in den Jugendhilfeausschuss |
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1245/XX |
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Ö 6.2 |
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Wahl eines Beisitzers in den Vorstand der BVV Neukölln von Berlin |
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1253/XX |
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Ö 7 |
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Vorlagen zur Beschlussfassung |
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Ö 7.1 |
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Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss |
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1249/XX |
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Ö 7.2 |
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Wahl von ehrenamtlichen Sozialpfleger(n)innen |
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1251/XX |
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Ö 7.3 |
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Verordnung zur Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Flughafenstraße / Donaustraße“ im Bezirk Neukölln von Berlin vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 468) |
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1266/XX |
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Ö 7.4 |
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Verordnung zur Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Körnerpark“ im Bezirk Neukölln von Berlin vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 472) |
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1267/XX |
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Ö 8 |
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Mündliche Anfragen |
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Ö 8.1 |
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Stadtteilbibliothek Alt-Rudow |
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1254/XX |
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Ö 8.2 |
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Drohen weitere Erschließungsbeiträge? |
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1256/XX |
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Ö 8.3 |
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Erneute Probleme in der Späthstraße/Haarlemer Straße |
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1258/XX |
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Ö 8.4 |
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Guter Start für den Drogenkonsumraum |
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1260/XX |
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Ö 8.5 |
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Stellvertretender Bürgermeister trifft sich mit türkischstämmigem Filmemacher im Rathaus Neukölln, der islamischen Terrorismus verherrlicht. |
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1263/XX |
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Ö 8.6 |
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Übernahme von Beiträgen für eine Mieterorganisation |
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1255/XX |
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Ö 8.7 |
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Müllsheriffs in Neukölln |
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1257/XX |
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Ö 8.8 |
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Schulgarten Carl-Legien |
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1259/XX |
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Ö 8.9 |
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Wie viele Energiesperren in Neukölln? |
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1261/XX |
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Ö 8.10 |
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Bestandsschutz Kleingartenanlagen |
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1265/XX |
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Ö 8.11 |
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Fernwärmeanschluß zwingend? |
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1262/XX |
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Ö 8.12 |
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Staatliche Förderung von Vereinen und Initiativen, deren Aktivitäten sich gegen politische Parteien richten |
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1264/XX |
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Ö 9 |
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Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 9.1 |
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Wohnungsbaupotentiale nutzen |
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1059/XX |
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Ö 9.2 |
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Bauende informieren – Umweltsituation verbessern |
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0982/XX |
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Ö 9.3 |
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Gute Arbeit für Neukölln – Arbeitsmarktpolitische Instrumente für Langzeitarbeitslose |
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1162/XX |
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Ö 9.4 |
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Umgang mit freitäglichem Schulschwänzen |
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1163/XX |
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Ö 9.5 |
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Neuköllner Queerbeauftragte* |
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1165/XX |
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Ö 9.6 |
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Rekommunalisierung von Wohnungsbeständen in Milieuschutzgebieten |
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1166/XX |
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Ö 9.7 |
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Flohmarkt Obi, Ort der illegalen verkäufe von Neu, –und Hehlerware |
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1167/XX |
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Ö 9.8 |
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Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil V |
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1169/XX |
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Ö 9.9 |
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Schuldistanz oder Schulschwänzer |
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0968/XX |
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Ö 9.10 |
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Flächendeckende Video-Überwachung der Außenanlage im Rollbergviertel |
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1028/XX |
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Ö 9.11 |
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Rund um das Fahrrad |
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1029/XX |
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Ö 9.12 |
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Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes |
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0726/XX |
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Ö 9.13 |
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Einführung eines elektronischen Klassenbuches - Reduzierung der Schulschwänzer |
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0728/XX |
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Ö 9.14 |
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Bezirksamt Neukölln muss in Hinsicht auf die EU-Freizügigkeitsregelung geschult werden |
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1026/XX |
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Ö 9.15 |
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Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen |
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1027/XX |
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Ö 9.16 |
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Ausweichstandort für das Blueberry Inn |
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0854/XX |
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Ö 9.17 |
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Parklets als wirksame und kostengünstige Alternative pro Verkehrsberuhigung? |
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1018/XX |
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Ö 9.18 |
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Kleidercontainer Bushaltestelle Vivantes Klinikum |
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0974/XX |
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Ö 9.19 |
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Fußgänger*innenfreundlichkeit beim Aufstellen von E-Auto-Ladesäulen gewährleisten |
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0971/XX |
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Ö 9.20 |
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Straßenbeleuchtung an der Straße 645 sicherstellen |
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0980/XX |
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Ö 9.21 |
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Untersuchungsgebiet Milieuschutz Hufeisensiedlung ergänzen |
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1079/XX |
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Ö 9.22 |
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Versagung von weiteren Umnutzungen von Gewerberäumen im Reuterkiez |
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0388/XX |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Begründung: Eine übermäßige gastronomische Struktur gefährdet die Grundversorgung der Bevölkerung in einem Wohngebiet und übt darüber hinaus einen Druck auf die Gewerbemieten aus, die zur Verdrängung von bestehenden Betrieben und sozialer Infrastruktur führt. -Zwischenbericht- Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Da es im Bezirksamt zu dieser Thematik bisher keine Expertise gab, wurden die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Hierbei wurde übereinstimmend festgestellt, dass eine Steuerung durch Änderung des Planungsrechts (d. h. durch Festsetzung neuer Bebauungspläne / "Verhinderungsbebauungspläne") mit großen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet wäre. Dieser Weg soll daher nicht weiterverfolgt werden.Er wäre einerseits sehr langwierig und aufwändig und sind andererseits die Erfolgsaussichten auf eine rechtssichere Festsetzung sehr gering. Im Sinne von möglichst kurzfristigen und effektiven Handlungsmöglichkeiten wäre dies nicht zielführend. Kurzfristige und schlagkräftige Handlungsoptionen sind uns nur durch die vorhandenen Möglichkeiten der planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben gegeben. Beim größten Teil des Reuterkiezes handelt es sich planungsrechtlich um „Allgemeines Wohngebiet“ nach den Regelungen der Bauordnung Berlin von 1958 (BauO Bln 1958). In kleinen Bereichen existieren festgesetzte Bebauungspläne. Hinweise: - Die in der Baunutzungsverordnung enthaltene Bestimmung, dass die ansässigen Betriebe der Gebietsversorgung dienen müssen, ist in der BauO Bln 1958 nicht enthalten und somit nicht anwendbar.
- Für den Kottbusser Damm und die Sonnenallee ist gemischtes Gebiet festgelegt. Für diese beiden Straßenzüge gelten die folgenden Ausführungen nicht.
Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet können die beiden Aspekte "unverträgliche Häufung" und "Störung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse" herangezogen werden. Sowohl in § 7 Nr. 5 der BauO Bln 1958 als auch in § 15 der BauNVO (für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen) ist geregelt, dass Vorhaben nur zulässig sind, wenn "durch ihre Benutzung keine Nachteile oder Belästigung verursachen können, die für die nähere Umgebung nicht zumutbar sind" (BauO Bln 1958) bzw. "im Einzelfall unzulässig [sind], wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden." (BauNVO). Um die neu beantragten Vorhaben danach beurteilen zu können, ob durch sie solche unzulässigen Auswirkungen mittels Häufung oder Belästigung / Störungen ausgehen können, ist zunächst eine detaillierte Aufnahme und Bewertung des Bestandes vorzunehmen. Nur auf dieser Grundlage können neu beantragte Betriebe beurteilt werden. Wir haben deshalb eine entsprechende Bestandsaufnahme für den Reuterkiez begonnen, in der wir sämtliche Erdgeschossnutzungen nach ihrer Art, den spezifischen Eigenheiten (wie z. B. Öffnungszeiten, Art und Menge des Publikums) dokumentieren und bewerten. Die Bestandsaufnahme wurde begonnen und soll so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes ist allerdings eine Dauer von mindestens drei Monaten anzusetzen. Nach Fertigstellung soll die Bestandsaufnahme regelmäßig fortgeschrieben / aktualisiert werden. Nach Vorliegen der Daten ist eine Beurteilung aller neu beantragten Vorhaben möglich (insbesondere hinsichtlich Häufung). Ziel soll es sein, möglichst wenige neue gastronomische oder "touristische" Einrichtungen zuzulassen. Eine Versagung wird auch künftig nur im Wege einer Einzelfallprüfung und mit entsprechend rechtssicherer Begründung möglich sein. Ein Pauschalausschluss ist wegen des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich. Parallel dazu werden im Rahmen der Erstellung des bezirklichen Tourismuskonzeptes auch Aspekte zur Steuerung eines "stadtverträglichen Tourismus" untersucht und im weiteren Prozess flankierende Maßnahmen vorgeschlagen und festgelegt. Dies soll unter Beteiligung der Betroffenen (sowohl Anwohner*innen / im Gebiet Lebende und Arbeitende als auch Gastronomiebetreiber*innen) in diesem Jahr fortgeführt werden. Der erste Workshop zum Stadtverträglichen Tourismus mit lokalen Akteur*innen hat am 7.11.2018 im Rathaus Neukölln stattgefunden. Die Ergebnisse aus diesem Workshop werden in das Beteiligungskonzept zum Stadtverträglichen Tourismus einfließen. Hinsichtlich der bereits bestehenden Einrichtungen und von diesen ausgehenden Störungen wurden neben bau- und planungsrechtlichen Aspekten auch die Handlungsmöglichkeiten des Ordnungsamtes bei verhaltensbedingten Störungen und des SGA in Bezug auf die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für Außenbestuhlung etc. in den Fokus genommen. Hier sollen einerseits die Zusammenarbeit verstärkt und andererseits die Möglichkeit der Genehmigung und Durchsetzung mit dem Ziel der Verschärfung geprüft werden. Hierzu gab es ein erstes Treffen unter Leitung des Bezirksbürgermeisters und des Stadtrates für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste mit Teilnehmern aus dem Bereich Sondernutzung öffentlichen Straßenlands. Berlin-Neukölln, den 12.02.2019 Bezirksamt Neukölln von Berlin Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat -Schlussbericht- Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Eingangs wird auf den Zwischenbericht des Bezirksamtes vom 12.02.2019 verwiesen, den die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10.04.2019 zur Kenntnis genommen hat. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 16.06.2020 konnte durch die Verwaltung nun die beschaffte Erfassungs- und Auswertungsanwendung AGILIS vorgestellt werden, mit welcher eine kiezverträgliche Steuerung der Gastronomie im Reuterkiez ermöglicht wird. Da für diese Aufgabe kein zusätzliches Personal zur Verfügung stand, erfolgte zusammen mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung (welche einen Großteil der Kosten getragen hat) eine Kooperation mit Student*innen. Diese haben dann für den Bezirk die Datenerfassung im Reuterkiez vorgenommen. Mit Stand Juni 2020 sind für den Reuterkiez insgesamt 1.426 Datensätze hinterlegt, von denen 218 gastronomische Einrichtungen umfassen. Durch AGILIS erfolgt eine Visualisierung der aktuellen Nutzungsart in den Erdgeschosszonen, welche zur planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben herangezogen werden wird. Wenn durch die Häufung von gastronomischen Einrichtungen eine nachteilige Entwicklung des Gebiets und damit einhergehend auch eine weitere Belästigung für die nähere Wohnbevölkerung zu erwarten ist, werden neue Vorhaben planungsrechtlich nicht genehmigt. Gleichwohl ist ein Pauschalausschluss neuer gastronomischer Einrichtungen aufgrund des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich. Es bedarf jeweils einer Einzelfallprüfung, entscheidend ist dabei auch der letzte genehmigte Stand. Die noch bestehenden Unterschiede zwischen dem letzten genehmigten Stand und der tatsächlichen Nutzung werden mit dem neuen Instrument sukzessive in Übereinstimmung gebracht werden können. Die Stadtplanung wird des Weiteren nun auch vor den Entscheidungen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) zu Sondernutzungen (Außenbestuhlung) beteiligt. Erst wenn die Antragssteller*innen eine planungs-und bauordnungsrechtliche Genehmigung für die Hauptnutzung vorlegen können, erfolgt die weitere Prüfung beim SGA für beantragte Sondernutzungen. Perspektivisch lässt sich die Nutzung der Software, vorbehaltlich zur Verfügung stehender finanzieller als auch personeller Ressourcen, auch auf andere Kieze bzw. andere Bereiche (z.B. Wettlokale) ausweiten. Die Bestandsaufnahme muss regelmäßig gepflegt werden, um die Aktualität der Arbeitsgrundlage gewährleisten zu können. Eine Verringerung der gastronomischen Einrichtungen ist gleichwohl nur langfristig erreichbar. Eine belastbare Prognose ist gegenwärtig noch nicht möglich, dafür ist das eingeführte Verfahren noch zu neu. Die Bauberatung hat allerdings bereits seit dem Beschluss der BVV gezielter auf beantragte Nutzungsänderungen geschaut und bei Häufungen entsprechend abgelehnt. Mit dem neuen Verfahren ist zusammenfassend eine gute Grundlage für das Planungs- und Genehmigungsrecht bei gastronomischen Einrichtungen geschaffen worden. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. Berlin-Neukölln, den 27.01.2021 Bezirksamt Neukölln von Berlin Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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15.11.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 14.8 - überwiesen |
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Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.
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30.11.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen |
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Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Herr Wewer begründet die Intention des Antrags. Die Vorsitzende bittet um ein Meinungsbild. Herr Schulze von der CDU begrüßt den Antrag im Grundsatz. Er bringt in diesem Zusammenhang einen Änderungsantrag (kursiv dargestellt, Begründung bleibt unverändert) wie folgt ein: „Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez zu prüfen, inwieweit eine Verdrängung von sozialer Infrastruktur und Gewerberäumen stattfindet und ggf. die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.“ Herr Scharmberg bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Herr BzStR Biedermann führt hierzu aus, dass die Verwaltung die gesetzlichen Regelungen in als Wohngebiet ausgewiesenen Bereichen prüft. Einschränkungen sind dann möglich, wenn die Anzahl der Gastronomie nicht mehr der Versorgung dient, also eine Überversorgung eintritt. Die von der CDU eingebrachte Änderung hält er für schwierig umsetzbar. Seine Abteilung erreichen leider immer öfter auch Hilferufe von Gewerbetreibenden, der Handlungsdruck ist bekannt und vorhanden, so dass die vorgeschlagene Änderung am Antrag als solches nicht viel bewirkt. Herr Groth bestätigt die Ausführungen und erläutert ergänzend den Begriff der Häufung in diesem Zusammenhang. Die Verwaltung ist hier tätig und untersucht bereits die Ursachen und Gründe. Herr Schulze zieht aufgrund der Ausführungen den Änderungsantrag zurück. Die Vorsitzende lässt daraufhin den ursprünglichen Antrag abstimmen, welcher einstimmig (bei Fehlen der AfD) angenommen wird.
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13.12.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD und der Gr. FDP zugestimmt. Damit ist die Beschlussempfehlung beschlossen.
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27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 16.1 - vertagt |
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18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 2.53 - vertagt |
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20.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.22 - vertagt |
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10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.15 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen |
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Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Da es im Bezirksamt zu dieser Thematik bisher keine Expertise gab, wurden die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Hierbei wurde übereinstimmend festgestellt, dass eine Steuerung durch Änderung des Planungsrechts (d. h. durch Festsetzung neuer Bebauungspläne / "Verhinderungsbebauungspläne") mit großen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet wäre. Dieser Weg soll daher nicht weiterverfolgt werden.Er wäre einerseits sehr langwierig und aufwändig und sind andererseits die Erfolgsaussichten auf eine rechtssichere Festsetzung sehr gering. Im Sinne von möglichst kurzfristigen und effektiven Handlungsmöglichkeiten wäre dies nicht zielführend. Kurzfristige und schlagkräftige Handlungsoptionen sind uns nur durch die vorhandenen Möglichkeiten der planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben gegeben. Beim größten Teil des Reuterkiezes handelt es sich planungsrechtlich um „Allgemeines Wohngebiet“ nach den Regelungen der Bauordnung Berlin von 1958 (BauO Bln 1958). In kleinen Bereichen existieren festgesetzte Bebauungspläne. Hinweise: - Die in der Baunutzungsverordnung enthaltene Bestimmung, dass die ansässigen Betriebe der Gebietsversorgung dienen müssen, ist in der BauO Bln 1958 nicht enthalten und somit nicht anwendbar.
- Für den Kottbusser Damm und die Sonnenallee ist gemischtes Gebiet festgelegt. Für diese beiden Straßenzüge gelten die folgenden Ausführungen nicht.
Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet können die beiden Aspekte "unverträgliche Häufung" und "Störung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse" herangezogen werden. Sowohl in § 7 Nr. 5 der BauO Bln 1958 als auch in § 15 der BauNVO (für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen) ist geregelt, dass Vorhaben nur zulässig sind, wenn "durch ihre Benutzung keine Nachteile oder Belästigung verursachen können, die für die nähere Umgebung nicht zumutbar sind" (BauO Bln 1958) bzw. "im Einzelfall unzulässig [sind], wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden." (BauNVO). Um die neu beantragten Vorhaben danach beurteilen zu können, ob durch sie solche unzulässigen Auswirkungen mittels Häufung oder Belästigung / Störungen ausgehen können, ist zunächst eine detaillierte Aufnahme und Bewertung des Bestandes vorzunehmen. Nur auf dieser Grundlage können neu beantragte Betriebe beurteilt werden. Wir haben deshalb eine entsprechende Bestandsaufnahme für den Reuterkiez begonnen, in der wir sämtliche Erdgeschossnutzungen nach ihrer Art, den spezifischen Eigenheiten (wie z. B. Öffnungszeiten, Art und Menge des Publikums) dokumentieren und bewerten. Die Bestandsaufnahme wurde begonnen und soll so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes ist allerdings eine Dauer von mindestens drei Monaten anzusetzen. Nach Fertigstellung soll die Bestandsaufnahme regelmäßig fortgeschrieben / aktualisiert werden. Nach Vorliegen der Daten ist eine Beurteilung aller neu beantragten Vorhaben möglich (insbesondere hinsichtlich Häufung). Ziel soll es sein, möglichst wenige neue gastronomische oder "touristische" Einrichtungen zuzulassen. Eine Versagung wird auch künftig nur im Wege einer Einzelfallprüfung und mit entsprechend rechtssicherer Begründung möglich sein. Ein Pauschalausschluss ist wegen des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich. Parallel dazu werden im Rahmen der Erstellung des bezirklichen Tourismuskonzeptes auch Aspekte zur Steuerung eines "stadtverträglichen Tourismus" untersucht und im weiteren Prozess flankierende Maßnahmen vorgeschlagen und festgelegt. Dies soll unter Beteiligung der Betroffenen (sowohl Anwohner*innen / im Gebiet Lebende und Arbeitende als auch Gastronomiebetreiber*innen) in diesem Jahr fortgeführt werden. Der erste Workshop zum Stadtverträglichen Tourismus mit lokalen Akteur*innen hat am 7.11.2018 im Rathaus Neukölln stattgefunden. Die Ergebnisse aus diesem Workshop werden in das Beteiligungskonzept zum Stadtverträglichen Tourismus einfließen. Hinsichtlich der bereits bestehenden Einrichtungen und von diesen ausgehenden Störungen wurden neben bau- und planungsrechtlichen Aspekten auch die Handlungsmöglichkeiten des Ordnungsamtes bei verhaltensbedingten Störungen und des SGA in Bezug auf die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für Außenbestuhlung etc. in den Fokus genommen. Hier sollen einerseits die Zusammenarbeit verstärkt und andererseits die Möglichkeit der Genehmigung und Durchsetzung mit dem Ziel der Verschärfung geprüft werden. Hierzu gab es ein erstes Treffen unter Leitung des Bezirksbürgermeisters und des Stadtrates für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste mit Teilnehmern aus dem Bereich Sondernutzung öffentlichen Straßenlands. Berlin-Neukölln, den 12.02.2019 Bezirksamt Neukölln von Berlin HikelBiedermann BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat Redebeträge: Herr BV Leppek, Herr BzStR Biedermann, Herr BV Leppek Kenntnis genommen
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24.02.2021 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
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Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Eingangs wird auf den Zwischenbericht des Bezirksamtes vom 12.02.2019 verwiesen, den die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10.04.2019 zur Kenntnis genommen hat. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 16.06.2020 konnte durch die Verwaltung nun die beschaffte Erfassungs- und Auswertungsanwendung AGILIS vorgestellt werden, mit welcher eine kiezverträgliche Steuerung der Gastronomie im Reuterkiez ermöglicht wird. Da für diese Aufgabe kein zusätzliches Personal zur Verfügung stand, erfolgte zusammen mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung (welche einen Großteil der Kosten getragen hat) eine Kooperation mit Student*innen. Diese haben dann für den Bezirk die Datenerfassung im Reuterkiez vorgenommen. Mit Stand Juni 2020 sind für den Reuterkiez insgesamt 1.426 Datensätze hinterlegt, von denen 218 gastronomische Einrichtungen umfassen. Durch AGILIS erfolgt eine Visualisierung der aktuellen Nutzungsart in den Erdgeschosszonen, welche zur planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben herangezogen werden wird. Wenn durch die Häufung von gastronomischen Einrichtungen eine nachteilige Entwicklung des Gebiets und damit einhergehend auch eine weitere Belästigung für die nähere Wohnbevölkerung zu erwarten ist, werden neue Vorhaben planungsrechtlich nicht genehmigt. Gleichwohl ist ein Pauschalausschluss neuer gastronomischer Einrichtungen aufgrund des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich. Es bedarf jeweils einer Einzelfallprüfung, entscheidend ist dabei auch der letzte genehmigte Stand. Die noch bestehenden Unterschiede zwischen dem letzten genehmigten Stand und der tatsächlichen Nutzung werden mit dem neuen Instrument sukzessive in Übereinstimmung gebracht werden können. Die Stadtplanung wird des Weiteren nun auch vor den Entscheidungen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) zu Sondernutzungen (Außenbestuhlung) beteiligt. Erst wenn die Antragssteller*innen eine planungs-und bauordnungsrechtliche Genehmigung für die Hauptnutzung vorlegen können, erfolgt die weitere Prüfung beim SGA für beantragte Sondernutzungen. Perspektivisch lässt sich die Nutzung der Software, vorbehaltlich zur Verfügung stehender finanzieller als auch personeller Ressourcen, auch auf andere Kieze bzw. andere Bereiche (z.B. Wettlokale) ausweiten. Die Bestandsaufnahme muss regelmäßig gepflegt werden, um die Aktualität der Arbeitsgrundlage gewährleisten zu können. Eine Verringerung der gastronomischen Einrichtungen ist gleichwohl nur langfristig erreichbar. Eine belastbare Prognose ist gegenwärtig noch nicht möglich, dafür ist das eingeführte Verfahren noch zu neu. Die Bauberatung hat allerdings bereits seit dem Beschluss der BVV gezielter auf beantragte Nutzungsänderungen geschaut und bei Häufungen entsprechend abgelehnt. Mit dem neuen Verfahren ist zusammenfassend eine gute Grundlage für das Planungs- und Genehmigungsrecht bei gastronomischen Einrichtungen geschaffen worden. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. Berlin-Neukölln, den 27.01.2021 Bezirksamt Neukölln von Berlin Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.
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Ö 9.23 |
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Eingliederungsmittel vollständig für Neukölln verwenden |
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0839/XIX |
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Ö 9.24 |
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Sicherstellung des Standortes der Tee- und Wärmestube |
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0989/XIX |
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Ö 9.25 |
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Asbestregister und -sanierung durchführen |
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0023/XX |
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Ö 9.26 |
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Konzept zur Übernahme von Mietschulden |
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0134/XX |
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Ö 9.27 |
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Neue Brunnengalerie – Pilotprojekt für ganz Berlin |
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0260/XX |
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Ö 9.28 |
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Hauptamtliche Leitung der Seniorenfreizeitstätten |
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0368/XX |
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Ö 9.29 |
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Antragsstau bei Wohnungsberechtigungsschein-Anträgen abbauen |
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0433/XX |
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Ö 9.30 |
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Wassermenge und Wasserqualität im Rudower Fließ |
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0459/XX |
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Ö 9.31 |
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Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln |
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0521/XX |
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Ö 9.32 |
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Bebauungsplan XIV-155b
(„Johannisthaler Chaussee / Wildmeisterdamm“) |
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0846/XX |
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Ö 9.33 |
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Öffnung der U-Bahnhöfe für Obdachlose in der kalten Jahreszeit |
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0855/XX |
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Ö 9.34 |
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Bebauungsplan 8- 14 - („südliche Späthstraße“) |
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0925/XX |
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Ö 9.35 |
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Bebauungsplan 8-30 - („Blub-Gelände“) |
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0926/XX |
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Ö 10 |
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Beschlussempfehlungen |
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Ö 10.1 |
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Sucht- und Schuldnerberatungsangebote in der Jugendberufsagentur Berlin |
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0970/XX |
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Ö 10.2 |
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Sondermüll BSR |
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1115/XX |
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Ö 10.3 |
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Sperrmüll kostenlos abholen |
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1116/XX |
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Ö 10.4 |
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Stelle der/des Nachhaltigkeitsbeauftrag*ten |
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1058/XX |
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Ö 10.5 |
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LSBTI in Neukölln wirksam vor Gewalt schützen – Stelle für Queer-Beauftragte*n umgehend einrichten |
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0745/XX |
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Ö 10.6 |
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Neuköllner Kinder- und Jugendparlament |
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1061/XX |
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Ö 10.7 |
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„Schön wie wir“ nur eine Show?! |
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0978/XX |
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Ö 10.8 |
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Einhaltung der StVO am Columbiadamm (128) |
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1067/XX |
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Ö 10.9 |
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Radverkehrskonzept für Neukölln |
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1060/XX |
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Ö 10.10 |
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Keine Diesel-Fahrverbote in Berlin – Interessen von Bürgern und Mittelstand wahren |
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1097/XX |
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Ö 10.11 |
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OA-App erweitern |
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0986/XX |
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Ö 10.12 |
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Einhaltung der StVO im Bereich der Haberstraße/Schmalenbachstraße |
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1066/XX |
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Ö 10.13 |
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Zwischennutzung des ehemaligen Schulgartens der Carl-Legien-Schule |
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1069/XX |
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Ö 10.14 |
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Aufstellung Gedenktafel Werner-Seelenbinder-Grab |
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1077/XX |
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Ö 10.15 |
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Sicherung und Aufbau der bezirklichen Schulstationen |
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1244/XX |
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Ö 11 |
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Große Anfragen |
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Ö 11.1 |
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Integriertes Friedhofsentwicklungskonzept für die Friedhöfe an der Hermannstraße
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1238/XX |
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Ö 11.2 |
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Freie Flächen für produzierendes Gewerbe in Neukölln |
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1239/XX |
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Ö 11.3 |
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Unverdienter Ausschluss von „Teilhabechancen“? |
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1240/XX |
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Ö 11.4 |
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Bezirkliche sektorale Entwicklungsplanung Verkehr notwendig |
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1242/XX |
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Ö 11.5 |
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„Brennpunktzulage“ für Neuköllner Lehrer*innen und Erzieher*innen - Fehlanzeige? |
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1241/XX |
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Ö 11.6 |
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Nahverkehrsplan |
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1243/XX |
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Ö 12 |
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Große Anfragen - schriftlich |
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Ö 13 |
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Anträge |
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Ö 13.1 |
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Ampelanlage Werbellinstraße / Morusstraße |
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1216/XX |
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Ö 13.2 |
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Tempo 30 |
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1217/XX |
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Ö 13.3 |
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27. Januar - Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus begehen |
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1220/XX |
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Ö 13.4 |
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Stelle für Antidiskriminierungsbeauftragte/n in Neukölln schaffen |
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1222/XX |
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Ö 13.5 |
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Gehweg vor der Neuköllner Straße 213 endlich Pflastern |
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1227/XX |
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Ö 13.6 |
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Radfahrerfreundliches Neukölln- E-Bikes |
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1218/XX |
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Ö 13.7 |
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Energieeffiziente Verwaltung im Rathaus |
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1221/XX |
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Ö 13.8 |
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Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraumes |
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1224/XX |
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Ö 13.9 |
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Schilder da, aber niemand kann sie sehen XXII |
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1228/XX |
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Ö 13.10 |
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Familien-Service-Büro für Neukölln |
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1219/XX |
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Ö 13.11 |
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Behindertenparkplätze für die Seniorenfreizeitstätte |
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1223/XX |
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Ö 13.12 |
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Tatsächliche Bürgerbeteiligung bei der Haushaltsplanung ermöglichen |
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1225/XX |
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Ö 13.13 |
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Schilder da, aber niemand kann sie sehen XXIII |
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1229/XX |
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Ö 13.14 |
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Weitere(r) Spritzen-Automat(en) in Neukölln |
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1226/XX |
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Ö 13.15 |
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Straßenbäume gießen |
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1234/XX |
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Ö 13.16 |
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Schilder da, aber niemand kann sie sehen XXIV |
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1230/XX |
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Ö 13.17 |
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Schilder da, aber niemand kann sie sehen XXV |
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1231/XX |
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Ö 13.18 |
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Schilder da, aber niemand kann sie sehen XXVI |
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1232/XX |
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Ö 13.19 |
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Rotphase an der Ampel an der Einmündung Lipschitzallee/ Rudower Str. verlängern |
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1235/XX |
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Ö 13.20 |
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Schilder da, aber niemand kann sie sehen XXVII |
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1233/XX |
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Ö 13.21 |
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Umbau Fahrradstellplatz |
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1236/XX |
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Ö 13.22 |
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Bat-Yam-Platz aufwerten |
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1237/XX |
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Ö 14 |
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Mitteilungen |
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Ö 14.1 |
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Baumfällungskataster einrichten |
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1071/XX |
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Ö 14.2 |
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Stelle für Anti-Gewalt-Beauftragte*n in Neukölln schaffen |
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1080/XX |
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Ö 14.3 |
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Lärmschutz in Gebieten mit hoher Besucher*innenbelastung |
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0612/XX |
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Ö 14.4 |
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Lichtzeichenanlage Sonnenallee / Ziegrastraße erhalten |
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1074/XX |
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Ö 14.5 |
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Beseitigung defekter privater Telefonanlagen auf öffentlichem Straßenland |
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1075/XX |
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Ö 15 |
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Vorlagen zur Kenntnisnahme |
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