Auszug - Wahl von ehrenamtlichen Sozialpfleger(n)innen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der beigefügten Liste aufgeführten
Sozialkommissionsmitglieder
für die Dauer der bestehenden Amtszeit nach.
Begründung: Die Mitglieder der Sozialkommissionen werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt, zuletzt im September 2015. Die laufende Amtszeit endet am 30.09.2019. Die Wahl wird erforderlich, da Sozialkommissionen zum Teil unbesetzt bzw. auch unterbesetzt sind.
Die in der beigefügten Liste aufgeführten Sozialkommissionsmitglieder erfüllen die Voraussetzungen für die sich aus der Praxis ergebenen Anforderungen. Sie besitzen für eine moderne Sozialhilfe in der Vielgestaltung ihrer heutigen Aufgaben Verständnis und Aufgeschlossenheit. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird diese Liste nicht veröffentlicht und steht den Bezirksverordneten nur im Rahmen der Beschlussfassung zur Verfügung.
Rechtsgrundlage: Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 1. Oktober 2016.
Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für ihre Entschädigung sind im Kapitel 3910/412 10 ausreichende Mittel vorhanden.
Berlin-Neukölln, den 13.03.2019 Bezirksamt Neukölln von Berlin
HikelBiedermann BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und der Gr. FDP bei Enthaltung der AfD und der Fraktionslosen Babilon und Zielisch zugestimmt. |
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