Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0745/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Aufgrund des besorgniserregenden Anstiegs von Gewalttaten gegen Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle (LSBTI) wird das Bezirksamt gebeten, sich beim Berliner Senat für die Übernahme der Kosten einer Stelle für eine*n Queer-Beauftragte*n einzusetzen. Die Person soll u. a. gemeinsam mit erfahrenen Projekten und Institutionen dafür Sorge tragen, dass die zunehmenden Gewaltvorfälle und sonstige Straftaten gegen LSBTI wirksam bekämpft und Betroffenen eine Anlaufstelle geboten wird.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Aufgrund des besorgniserregenden Anstiegs von Gewalttaten gegen Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle (LSBTI) wird das Bezirksamt gebeten, umgehend eine eigenständige Stelle für eine*n Queer-Beauftragte*n zu schaffen. Die Person soll u. a. gemeinsam mit erfahrenen Projekten und Institutionen dafür Sorge tragen, dass die zunehmenden Gewaltvorfälle und sonstige Straftaten gegen LSBTI wirksam bekämpft und Betroffenen eine Anlaufstelle geboten wird.
Begründung: Die Gewalttaten gegen Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle Menschen haben in Neukölln ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht. Dieser Tatsache ist auch von Seiten des Bezirksamtes Rechnung zu tragen. Die bisherige Strategie einer Anbindung der Belange von LSBTI an die Stelle der bezirklichen Gleichstellungsbeauftragten ist nicht ausreichend, aktiv für den Schutz einer so gefährdeten Gruppe zu sorgen.
Die Stelle einer Queer-Beauftragten wurde im letzten Jahr bereits in Tempelhof-Schöneberg geschaffen. Der Bezirk hat gute Erfahrungen damit gemacht. Eine entsprechende Stelle in Neukölln ist in dieser kritischen Situation ein probates Mittel, um einerseits Gewalt aktiv zu bekämpfen und andererseits die Arbeit des Runden Tisches gegen Homo- und Transphobie, sowie Betroffene in Neukölln zu unterstützen.
-Schlussbericht-
Das Bezirksamt hat sich beim Senat für die Übernahme der Kosten einer Stelle für eine*n Queer-Beauftragte*n eingesetzt. Das Bezirksamt hat hierbei darauf hingewiesen, dass es sich um neue Arbeitsinhalte handelt, für die im Bezirksamt Neukölln keine personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig hat es seine Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass die Funktion eines/einer Queerbeauftragten viel zu komplex und vielschichtig ist, als dass sie einfach irgendwo bei einem bereits vorhandenen Arbeitsgebiet angesiedelt und so nebenbei miterlegt werden kann.
Das Bezirksamt hat zudem aufgegriffen, dass der Senat in seiner RdB-Vorlage zur Erarbeitung des Maßnahmeplans für seine Initiative Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt selbst ausgeführt hat, dass die Bezirke eine bedeutende Rolle bei der Verankerung einer nachhaltigen und flächendeckenden Arbeit gegen Diskriminierung und für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt einnehmen. Dies hatte der Rat der Bürgermeister im Übrigen zum Anlass genommen für die Forderung nach Einrichtung entsprechender Stellen in den Bezirken.
Das Bezirksamt hat nunmehr letztendlich feststellen müssen, dass der Senat nicht bereit ist, die Bezirke finanziell in die Lage zu versetzen, Stellen für bezirkliche Queerbeauftragte zu etablieren. Denn er hat die Forderung abgelehnt und stattdessen darauf hingewiesen, dass etwaig einzurichtende Stellen der eigenverantwortlichen Finanzierung der Bezirksämter unterliegen. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 19. Dezember 2019
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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