Drucksache - 1222/XX  

 
 
Betreff: Stelle für Antidiskriminierungsbeauftragte/n in Neukölln schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEHaushWiVerwGleich
Verfasser:Licher, ThomasMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
20.03.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Integration
21.05.2019 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
12.08.2019 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
28.08.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Int, HWVG-ff
Ausschuss Beschluss Int
Ausschuss Beschluss HWVG
Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Integration empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, eine Stelle für eine/n Antidiskriminierungsbeauftragte/n in Neukölln zu schaffen.

 

Begründung:

Diskriminierung findet in vielen Bereichen des Lebens statt. Deshalb ist es dringend geboten, die Einrichtung einer/s Antidiskriminierungsbeauftragte/n in Neukölln zu prüfen. Mit dieser Stelle soll der Dialog zwischen verschiedenen Personengruppen im Bezirk gefördert werden. Weiter soll die Stelle gegen Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus und andere Rassismen vorgehen und zur Förderung von Toleranz beitragen. Aufgabe der neu zu schaffenden Stelle soll außerdem sein, gegen jegliche Benachteiligung aufgrund von sexueller Orientierung tätig zu werden. Benachteiligungen aufgrund des Alters, der gesellschaftlichen und sozialen Stellung oder anderer individueller Merkmale sind nicht hinnehmbar. Solchen Formen der Diskriminierung muss auch im Bezirk Neukölln konsequent entgegengewirkt werden. Im Bezirk gibt es bereits unterschiedliche Aktivitäten gegen Diskriminierung. Die oder der Beauftragte soll diese Aktivitäten bündeln und dabei Synergieeffekte ermöglichen.

Der Schwerpunkt der Arbeit des/der Antidiskriminierungsbeauftragten soll auf der Prävention von Diskriminierung sowie damit zusammenhängender Gewalt liegen.

 
 

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