Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1224/XX
Der Ausschuss für Gesundheitsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wir gebeten, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen dafür einzusetzen, dass zusätzliche Mittel für die Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraumes in der Karl-Marx-Str. 202 im Landeshaushalt bereitgestellt werden.
Begründung: Das Angebot des Drogenkonsumraumes in der Karl-Max-Str. 202 wird sehr gut angenommen. Nach der Eröffnung des neuen Standorts in festen Räumen hat sich die Anzahl der Drogenkonsument*innen, die die Möglichkeit nutzen, ihren Drogenkonsum in sicherer Umgebung vorzunehmen, massiv erhöht. Dies bedeutet zugleich einen entsprechenden Rückgang des Drogenkonsums im öffentlichen Raum. Schon im ersten Monat nach dem Wechsel von den mobilen Räumen in die feste Einrichtung hat sich die Anzahl des Drogenkonsums unter gesundheitlicher Aufsicht von 200 auf fast 600 Vorgänge pro Monat erhöht. Bisher sieht das Angebot eine Öffnungszeit von Montag bis Freitag von 13 bis 18 Uhr vor. Wünschenswert wäre eine Verlängerung der Öffnungszeiten an den Wochentagen und die Ausweitung der Öffnung auf das Wochenende.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 14. August 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen dafür einzusetzen, dass zusätzliche Mittel für die Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraumes in der Karl-Marx-Straße 202 im Landeshaushalt bereitgestellt werden.
Das Bezirksamt berichtet zum Antrag:
Mit Beginn des Monats September werden die Öffnungszeiten Kontaktstelle mit integriertem Konsumraum in der Karl-Marx-Straße 202 erweitert. Ab dem 1. September 2019 ist die in Rede stehende Einrichtung von Montag bis Freitag in der Zeit von 12.00 – 18.00 Uhr geöffnet (vorher 13.00 -18.00 Uhr). Des Weiteren wird die Kontaktstelle „Druckausgleich“ ab dem 21. September 2019 zusätzlich regelhaft am Samstag in der Zeit von 13.00 bis18.00 Uhr geöffnet sein. Die zuständige Senatsverwaltung ist damit jedoch nicht aus der Verantwortung. Über die Ausweitung ab September sind in jedem Fall zusätzlich erweiterte Öffnungszeiten erforderlich. Die Berliner Suchthilfe muss grundlegend auf neue Füße gestellt werden. Dazu gehört auch die Überarbeitung des veralteten Drogenberichts für Berlin aus dem Jahr 2014. Der Neuköllner Sucht- und Drogenbericht 2017 zeigt, wie es geht. Während noch immer kein berlinweites Lagebild existiert und die Suchthilfe ohne solide und regionalisierte Datenbasis arbeitet, werden suchtkranke Menschen und kriminelle Händler zunehmend mobil. Insbesondere entlang der U-Bahnlinien U8 und U7 kommt es zu ständigen Verschiebungen von Handels- und Konsumorten. Diese Verschiebungen werden durch im Grundsatz begrüßenswerte repressive Maßnahmen gegen den Handel mit illegalen Betäubungsmitteln ausgelöst und durch Standortfaktoren wie Suchthilfeangebote, als Konsumorte geeignete Grünanlagen und kostenfreie Konsumutensilien begünstigt. Während kriminelle Drogenhändler und suchtkranke Menschen hoch mobil sind, ist es die Berliner Suchthilfe nicht. Berlin muss sich in die Lage versetzen, kurzfristig und flexibel auf neue Schwerpunkte zu reagieren und damit klar machen, dass die berechtigten Ängste und Befürchtungen der Berlinerinnen und Berliner ernst genommen werden. Die folgenden Maßnahmen sind dafür unabdingbar:
Der Senat muss unverzüglich zusätzlich zu den stationären Konsumräumen mobile Angebote für die am stärksten betroffenen Bezirke zur Verfügung stellen. Allein in Neukölln werden mindestens drei, bestenfalls fünf Konsummobile für den schnellen Einsatz benötigt. • Es wird endlich ein berlinweites Lagebild gebraucht, um Wanderungen von Handel und öffentlichem Konsum beobachten und darauf reagieren zu können. Daran müssen alle Bezirke verpflichtend beteiligt werden. Die Berliner Suchthilfe arbeitet ohne ein Gesamtbild. Das ist fahrlässig.
• Neukölln braucht eine erhebliche Aufstockung der Straßensozialarbeit mit Fremdsprachenunterstützung, um suchtkranken Menschen angemessen zu helfen und sie „von der Straße“ zu bekommen. • Neukölln braucht gemeinsame Kontrollen von Polizei, Sicherheitsdienst von BVG und Deutscher Bahn, die von der Suchthilfe in den U- und S-Bahnen begleitet werden. Diese Lebensadern der Stadt sind auch Lebensadern des Drogenhandels.
Das Bezirksamt hat in der politischen Schwerpunktsetzung für 2020 beschlossen, die Straßensozialarbeit weiter aufzustocken. Das ist eigentlich Aufgabe des Senats und der Bezirk Neukölln könnte diese Mittel für Jugendarbeit, Prävention und Gesundheitsförderung ebenfalls sehr gut ausgeben. Dass sich das Bezirksamt dennoch darum kümmert, kann die zuständige Senatsverwaltung nicht aus der Verantwortung entlassen. Das Bezirksamt wird sich daher auch weiterhin dafür einsetzen verlässliche Strukturen zu schaffen, die die Situation und Lebensbedingungen für Neuköllnerinnen und Neuköllner sowie Drogenkonsumierende zu verbessern. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 26.09.2019
___________________ _____________________ Martin Hikel Falko Liecke |
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