Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0926/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-30 vom 20.03.2015 mit Deckblatt vom 04.04.2018 für die Grundstücke Buschkrugallee 60/64 sowie den angrenzenden Grünzug südlich des Teltowkanals bestehend aus den Grundstücken Grundbuch von Britz mit den Blättern 2029, 3898 und 3965 (teilweise) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-30 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung einschließlich der sonstigen, nach der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahme, wie unter den Punkten II 4.4, 4.6 und 4.8 der anliegenden Begründung beschrieben. c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-30 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ HikelBiedermann BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
-Schlussbericht-
Der Bebauungsplan 8-30 vom 20.03.2015 mit Deckblatt vom 04.04.2018 für die Grundstücke Buschkrugallee 60/64 sowie den angrenzenden Grünzug südlich des Teltowkanals bestehend aus den Grundstücken Grundbuch von Britz mit den Blättern 2029, 3898 und 3965 (teilweise) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz ist am 20.11.2018 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 15.12.2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 29 auf Seite 678 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 0926/XX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ HikelBiedermann BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat |
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