Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0925/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-... vom (Datum Reinplan) für die Grundstücke Späthstraße 6, 9-10, 12/14, 16-19 und 21-23 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-14 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.4 der anliegenden Begründung beschrieben. c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-14 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ HikelBiedermann BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
-Schlussbericht-
Der Bebauungsplan 8-14 vom 22.01.2018 für die Grundstücke Späthstraße 6, 9, 10/14, 16-19 und 21-23 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz ist am 05.11.2018 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 15.12.2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 29 auf Seite 677 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 0925/XX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ HikelBiedermann BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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