Drucksache - 1027/XX  

 
 
Betreff: Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BN-AfDVorsteher/in
Verfasser:Schröter, SteffenOeverdieck, Lars
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
05.12.2018 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
08.01.2019 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur vertagt   
Ältestenrat
16.01.2019    53. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
Bezirksverordnetenversammlung
27.02.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
18.03.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
20.03.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
10.04.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung BSK
Überweisung ff-HWVG, BSK, JHA, SGO
Ausschuss BSK vertagt 1
Ältestenrat
Mitteilung vertagt 1
Mitteilung vertagt 2
Beschluss

Bedingt durch die Auflösung der BN-Fraktion am 27.12.2018 wird die über die BN-Fraktion eingereichte Drucksache gegenstandslos.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen für die Einrichtung von Videoüberwachungsanlagen im Bereich der mittlerweile 15 Neuköllner illegalen Müll-Deponien, mittlerweile 23 Drogenschwerpunkte nur in Nord-Neukölln insbesondere um Schulen und Jugendeinrichtungen und den Kriminalitätsschwerpunkten einzusetzen.

Gleichzeitig sollte sich das Bezirksamt Neukölln mit der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH, Werbellinstr. 12, 12053 Berlin in Verbindung setzen, um sich über den Wissensstand zum Datenschutz und den technischen Vorraussetzungen zur Installierung solcher Videoüberwachungsanlagen zu erkundigen.

 

Begründung:

Als gutes Bespiel für die flächendeckende Videoüberwachung steht das Rollbergviertel (z.B. Kopfstraße, Falkstraße und Morusstraße).

Dort wird das Rollbergviertel zur „Wahrung des Hausrechts, dem Schutz vor Straftaten wie zum Beispiel Bedrohungen, Gewaltanwendungen, Diebstahl und Sachbeschädigungen sowie die Ermöglichung der Strafverfolgung und die Ermöglichung der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche“  auch auf öffentlichem Straßenland - mit modernsten Außen-Netzwerk-Überwachungskameras - Pan / Tilt / Zoom - Außenbereich staubdicht /wasserdicht /vandalismusresistent, Bildstabilisierung, Heizelement, ONVIF-Unterstützung, Intelligent Motion Detection, DynaView, DEPA, 256 voreingestellte Positionen, automatische Verstärkungsregelung, automatischer Weißabgleich, noise reduction mit Bewegungserkennung, mit einem Schwenkbereich von 360 Grad, einem Kippbereich von 210 Grad, einem 30 fachen optischen Zoom und Nachtsicht - an mindestens 4 Meter hohen Kameramasten der 3. Generation installiert - von der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH, Werbellinstr. 12, 12053 Berlin seit Wochen flächendeckend videoüberwacht.

 

Das Rollbergviertel ist in Hinsicht auf Sauberkeit ein gutes Bespiel für Nord-Neukölln. Dort befinden sich keine ll-Deponien. Auch in Hinsicht der Drogenkonsumschwerpunkte ist das Rollbergviertel in Nord-Neukölln ein völlig unbekannter Ort. Dort sind keine Spritzen auf Kinderspielplätzen gefunden wurden.

 
 

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