Drucksache - 0970/XX
Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Gesundheit empfiehlt dem federführenden Jugendhilfeausschuss die Annahme des Antrages in folgender, wie im Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste geänderte Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt dem federführenden Jugendhilfeausschuss die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten die Art und den Umfang der Sucht- und Schuldnerberatungsangebote in der Jugendberufsagentur Berlin am Standort Neukölln und im Jugendberatungshaus zu prüfen. Ziel sollte eine angemessenere Ausgestaltung der Angebotsstunden sein. Der Bericht zur Prüfung soll der BVV bis zum zweiten Quartal 2019 vorliegen.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten den Ausbau der Sucht- und Schuldnerberatungsangebote in der Jugendberufsagentur Berlin am Standort Neukölln zu prüfen. Ziel sollte eine deutliche und angemessenere Steigerung der Angebotsstunden sein. Der Bericht zur Prüfung soll der BVV im ersten Quartal 2019 vorliegen.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 10. April 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, die Art und den Umfang der Sucht- und Schuldnerberatungsangebote in der Jugendberufsagentur Berlin am Standort Neukölln und im Jugendberatungshaus zu prüfen. Ziel sollte eine angemessenere Ausgestaltung der Angebotsstunden sein. Der Bericht zur Prüfung soll der BVV bis zum zweiten Quartal 2019 vorliegen.
Das Bezirksamt berichtet zum Antrag:
In der Jugendberufsagentur (JBA) Standort Neukölln wird die psychosoziale Erstberatung im Kontext des § 16a SGB II über die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der freien Träger und der Jugendberufshilfe des Jugendamts im Tagesdienst zu folgenden Sprechstunden angeboten:
Mo 8.00 bis 16.00 Uhr Di 8.00 bis 16.00 Uhr Do 8.00 bis 18.00 Uhr Fr 8.00 bis 12.30 Uhr
Dieses Angebot entspricht dem Arbeitsergebnis einer berlinweiten Arbeitsgruppe zum § 16a SGB II, welches im Landesbeirat am 12. April 2018 beschlossen worden ist.
Dieser Beschluss führte u.a. auch zur Überarbeitung des Handbuchs der Mindeststandards und des regionalen Prozesshandbuches:
„3.3 Angebote und Leistungen zu den sozialintegrativen Leistungen Die Bezirksämter bieten im Rahmen der Öffnungszeiten in geeigneten Beratungsräumen der regionalen Standorte für die Gruppe junger Menschen im Sinne von § 1 der Landeskooperationsvereinbarung eine (Erst-)Beratungen zu den unterstützenden sozialintegrativen Leistungen an. Dies beinhaltet insbesondere eine allgemeine (Erst-)Beratung mit einer sozialpädagogisch ausgerichteten Anamnese. Dabei sind die persönliche Lebenssituation aus der Sicht der/des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen und der aktuelle Unterstützungsbedarf zu klären. Bisherige Erkenntnisse aus Beratungen anderer Rechtskreise werden dabei mit einbezogenen. Anschließend werden die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt und es kann bei Bedarf in die fachspezifischen Hilfesysteme vermittelt und begleitet werden. Um multiple Problemlagen zu erfassen und geeignete Hilfeformen anbieten zu können, wird ein Gespräch oftmals nicht ausreichen. Die Erstberatung kann daher auch mehrere Gesprächstermine umfassen. Hinweis: Zusätzliche Angebote und Leistungen (insbesondere Beratungsangebote von regionalen Fachdiensten) können zwischen den Partnern in den regionalen Standorten abgestimmt und nach Bedarf unterbreitet werden.“ Quelle: Regionales Prozesshandbuch, Stand 08.05.2019
Seit Oktober 2017 bestehen mit den spezialisierten Angeboten von vista (Suchtberatung, finanziert durch GesPlan), dem sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts und der AWO Schuldnerberatung (finanziert durch das Sozialamt) Vereinbarungen zum Schnellzugang für Jugendliche aus der JBA bzw. zu deren Einschaltung bei Bedarf.
Hinsichtlich der Nachfrage nach diesem Angebot wurden im Rahmen des Verfahrens zur Nachbudgetierung die Erstzugänge und der genannte Anlass der Beratung erfasst. Danach kamen mit den Themen Schulden und gesundheitliche Probleme in die JBA:
Es ist davon auszugehen, dass derartige Problematiken auch noch im Laufe der Beratung ersichtlich werden. Dazu gibt es keine gesonderte Erfassung. Über die Beratung und das Casemanagement der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wird jedoch verlässlich sichergestellt, dass junge Menschen auch bei einer späteren entsprechenden Bedarfsfeststellung an die entsprechenden Angebote übergeleitet werden.
Für einen Wissenstransfer innerhalb der JBA wurden in 2019 auch die Informationen über die kommunalen Angebote nach § 16a SGB II in die Planung und Realisierung der rechtskreisübergreifenden Fortbildung eingebettet. Am 8. Februar 2019 hat die AWO und am 27. März 2019 hat VISTA eine Schulung für Fachkräfte der Rechtskreise SGB II, SGB III, SGB VIII und Schule durchgeführt. Neben dem Angebot in der JBA gibt es im Jugendberatungshaus als Angebot der psychosozialen Erstberatung ebenfalls das Angebot der Schuldnerberatung (AWO) dienstags von 15.00 bis 18.00 Uhr.
Die Sprechstunde der AWO im Jugendberatungshaus wurde in der ersten Jahreshälfte 2019 insgesamt 52 Mal aufgesucht. Dies entspricht proportional den Werten aus 2018. Die Problematik der Jugendlichen hat sich nicht geändert. Ursache dafür sind Verträge mit Telekommunikationsunternehmen oder sonstige Konsumgründe, aber auch Mietrückstände, Stromrechnungen, Schulden wegen Schwarzfahrens. Die Jugendlichen kommen über Unterstützungsangebote und meist in Begleitung.
Als Fazit ist aus Sicht der Jugendberufshilfe des Jugendamts festzustellen, dass die derzeitige Regelung in der JBA zusammen mit dem zusätzlichen Angebot im Jugendberatungshaus ausreichend ist und in Art und Umfang dem Bedarf entspricht.
Auch aus Sicht der Planungs- und Koordinierungsstelle in der Abteilung Jugend und Gesundheit ist unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Vergangenheit und der derzeitigen Sachlage eine Änderung der bestehenden Regelung nicht erforderlich.
Das Angebot der Suchtberatungsstelle confamilia vor Ort im Jugendberatungshaus wurde trotz entsprechender Informationen der Beratungsstelle für Mitarbeitende des Beratungshauses und für die Jugendlichen nicht angenommen. Über die Gründe lässt sich nur spekulieren. Um die für das Vor-Ort-Angebot erforderlichen Personalressourcen nicht unnötig zu binden, werden daher nach gemeinsamer Absprache in der Suchtberatungsstelle confamilia eigens geblockte Zeitfenster vorgehalten, die konkret für Termine und Anfragen aus dem Jugendberatungshaus zur Verfügung stehen. Hierfür steht eine Kollegin als direkte und feste Ansprechpartnerin den Kolleginnen und Kollegen aus dem Jugendberatungshaus zur Verfügung. Das Zeitfenster wird immer mittwochs in der Zeit von 14.00 bis 15.30 Uhr vorgehalten. Auch dieses Angebot wurde bisher im laufenden Jahr nicht angenommen, obwohl am 27. März 2019 im Jugendberatungshaus in einer Infoveranstaltung für die Fallmanagerinnen und -managern das Angebot der Suchtberatungsstelle noch einmal ausführlich vorgestellt worden ist.
Nicht auszuschließen ist, dass aus dem Jugendberatungshaus Vermittlungen direkt in die offenen Sprechstunden stattfinden. Hierzu erfolgt aber keine gesonderte Erfassung.
Seitens der Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste gingen im Rahmen der Bearbeitung des in Rede stehenden Beschlusses folgende Hinweise ein:
Im Jahr 2018 insgesamt 13.515 Beratungen (im Durchschnitt ca. 55/Werktag) in Neukölln - davon 1.109 Beratungen im Jobcenter Neukölln. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Erstberatungstermin liegt bei etwa 3 Wochen: Bei existenzgefährdenden Umständen kann ein Termin sofort am nächsten Werktag angeboten werden. Auslöser für die Überschuldung ist zumeist - wie auch in den Vorjahren - eine unwirtschaftliche Haushaltsführung, gefolgt von Erkrankungs- und Suchtproblematiken und Arbeitslosigkeit bzw. gescheiteter Selbständigkeit. Außerdem stellen Mietschulden und der Erhalt von Wohnraum eines der Hauptprobleme in den Beratungen dar. Im Jahr 2018 wurden 267 Verfahren zur Entschuldung durch ein Insolvenzverfahren geöffnet. Die durchschnittliche Gläubigerquote liegt bei 14,9 mit einer durchschnittlichen Verschuldung von rd. 45.900 €/Person. Die Schulden betragen insgesamt ca. 12,2 Mio. €. In den letzten acht Jahren wurden durch insolvenzrechtliche Lösungen eine Gesamtschuldenlast von 115,6 Mio. € genommen. Der Beratungsbedarf ist und bleibt (leider) ungebrochen hoch.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 06.01.2020
___________________ _____________________ Martin Hikel Falko Liecke |
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