2
Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit der Bezirk Lichtenberg einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leistet, den Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen deutlich reduziert und seine Betriebskosten senkt.
1. Erhöhung der Energieeffizienz
a) Erforderliche bauliche Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden des Bezirkes sind grundsätzlich dazu zu nutzen, den ökologischen und energetischen Standard (nach geltender Energieeinsparverordnung ab 10/2007) deutlich zu verbessern. Dazu gehören Maßnahmen wie:
· Wärmedämmung der Fassaden, Dächer und Kellerdecken
· Bestimmung der Dämmmaßnahmen nach dem sommerlichen Wärmeschutz, um den Einsatz von Klimaanlagen zu verhindern
· Einbau von außen liegenden Verschattungsanlagen an Ost-, Süd- und Westseiten zur Reduzierung der Aufheizung in Hitzeperioden
· Einbau von Zwangslüftungssystemen zur Reduzierung von lüftungsbedingten Wärmeverlusten
· Optimierung der Heiz-, Steuer- und Regelungstechnik
· Ersatz veralteter Heizungsanlagen durch effiziente mit Wärmerückgewinnung.
b) Für alle Lichtenberger Liegenschaften und die genutzten Gebäude einschließlich des Rathauses, der Ämter, Schulen, Jugend- sowie Senioreneinrichtungen ist im Rahmen des bezirklichen Gebäudemanagements ein effizientes Energiemanagement einzuführen. Dazu sind
· der aktuelle Verbrauch an Energie sowie die dadurch entstehenden Umweltbelastungen und Kosten zu erfassen und bedarfsorientierte Energiepässe auszustellen,
· diese Daten einheitlich und transparent den jeweiligen Nutzern sowie Amtsleitungen mitzuteilen,
· wo immer dies möglich ist die laufenden Kosten verursachergerecht auf die jeweiligen Nutzer (Ämter, LUVs etc.) umzulegen.
Parallel ist anhand aussagefähiger Vergleichsdaten energieeffizienter Gebäude durch das Energiemanagement aufzuzeigen, welche Möglichkeiten zu einer Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs (insbesondere für Heizung, Warmwasser und Strom) bestehen.
c) Für alle baulichen Verbesserungen und energetischen Sanierungen sind schnellstmöglich alle von Bund, vom Land Berlin und in der EU zur Verfügung stehenden Fördermittel und Subventionen zu nutzen.
d) Außerdem ist das Einbringen von öffentlichen Gebäuden in Lichtenberg in so genannte Energiesparpartnerschaften (Contractingmodell) zu prüfen.
2. Stärkere Nutzung erneuerbarer Energien
a) Alle geeigneten Dächer auf öffentlichen Gebäuden in Lichtenberg sind mit Solaranlagen zu versehen. Diese sind entweder einzeln über die Solardachbörse des Senats zu vergeben, als Paketlösungen an gewerbliche Investoren oder engagierte Bürger.
Beispielhaft sind ein bis zwei Anlagen direkt durch den Bezirk anzuschaffen, die sich durch die Rückflüsse nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz langfristig refinanzieren.
b) In bzw. auf Gebäuden mit Warmwasserbedarf sind solargestützte Brauchwassererwärmungs-anlagen zu installieren.
c) In Zusammenarbeit mit der in Lichtenberg ansässigen FHTW, aber auch anderen im Bereich Energie- und Umwelttechnik tätigen Bildungs-, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, ist der Einsatz und die Erprobung neuer Technologien an Gebäuden und auf Grundstücken des Bezirkes zu prüfen.
d) Die Nutzung erneuerbarer Energien aus Sonne, Wind, Erdwärme, Biomasse etc. ist im öffentlichen, gewerblichen und privaten Bereich wo immer möglich durch genehmigungsrechtliche Vereinfachungen und Hilfen aktiv zu unterstützen.
3. Fortbildung aller MitarbeiterInnen im Bezirksamt im täglichen ökologisch sinnvollen Umgang mit Energie. Dadurch sollen die nicht unerheblichen verhaltensbedingten Energieverluste minimiert werden.
4. Qualitäts-Sicherung: Die Maßnahmen und aus den Maßnahmen resultierenden Fortschritte werden dokumentiert und mindestens jährlich durch das Bezirksamt veröffentlicht.