Drucksache - DS/1100/VI
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht -
sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass eine öffentliche
Datenbank der vom Senat getätigten Beschlüsse eingerichtet wird und eine
Veröffentlichungspflicht für Senatsbeschlüsse inklusive aller Anlagen
(ausgenommen der Sitzungsprotokolle des Senates) in § 14 (2) der GO des Berliner
Senates festgeschrieben wird; -
den Rat der Bürgermeister anzuregen mit seinen eigenen Beschlüssen ebenso zu
verfahren und sich dafür einzusetzen, dass auch alle Bezirksämter eine öffentliche
Datenbank einrichten; -
Beschlüsse des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin in gleicher Weise umgehend
und rückwirkend in einer öffentlichen Datenbank auf den Seiten des Bezirksamtes
zu publizieren. Begründung: Während
das Berliner Abgeordnetenhaus mit seiner Parlamentsdokumentationsdatenbank
„PARDOK“ die eigene Tätigkeit für den Bürger transparent gestaltet
sind aktuelle Beschlusslagen der Spitzen der ja eigentlich zu kontrollierenden
Berliner Exekutive oft nur mit großem Aufwand oder aufgrund von gelegentlicher
und eher informeller Auskunftsfreudigkeit des Personals öffentlicher Stellen zu
erahnen. Dass
dies kein notwendiger Zustand ist, zeigt der Senat von Bremen durch seine
"Verordnung über die Veröffentlichungspflichten nach dem Bremer
Informationsfreiheitsgesetz" vom 15.04.08. Hier wurde eine generelle
Veröffentlichungspflicht für Senatsbeschlüsse festgeschrieben, die nur in jenen
Fällen eingeschränkt ist, in denen die Vertraulichkeit rechtlich besonders
geschützter Informationen gefährdet wäre. Berlin
befand sich durch sein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bereits seit 1999 auf
einem guten Weg zu mehr Transparenz und Kontrollmöglichkeiten durch die
interessierte Öffentlichkeit. Ein nächster wichtiger Schritt wäre die
Modernisierung des § 14 (2) der GO des Berliner Senates. Bei gleichzeitig
möglicher Beibehaltung der Vertraulichkeit der Beratungen des Senates sollte
die generelle (und überholte) Vertraulichkeit der Senatsbeschlüsse aufgehoben
werden. Ganz analog zum Senat sollen auch die Bezirksämter und der RdB dazu
angeregt werden durch die Veröffentlichung ihrer Beschlüsse ihre Amtsführung
für die Öffentlichkeit transparent zu gestalten. Für
ein bürgernahes Land Berlin und auch für eine effektive Kontrolle der
Verwaltung durch die Bezirksverordnetenversammlungen sowie für die
demokratische Kultur Berlins wäre dies ein bedeutender Zugewinn und die lange
überfällige Konsequenz aus den Bemühungen der letzten Jahre. |
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