Drucksache - DS/1100/VI  

 
 
Betreff: Bremen macht es vor - Berlin zieht nach: Veröffentlichungspflicht für Senatsbeschlüsse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.11.2008 
24. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
18.12.2008 
25. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Schreiben BA v. 02.03.2010 (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht

- sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass eine öffentliche Datenbank der vom Senat getätigten Beschlüsse eingerichtet wird und eine Veröffentlichungspflicht für Senatsbeschlüsse inklusive aller Anlagen (ausgenommen der Sitzungsprotokolle des Senates) in § 14 (2) der GO des Berliner Senates festgeschrieben wird;

 

- den Rat der Bürgermeister anzuregen mit seinen eigenen Beschlüssen ebenso zu verfahren und sich dafür einzusetzen, dass auch alle Bezirksämter eine öffentliche Datenbank einrichten;

 

- Beschlüsse des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin in gleicher Weise umgehend und rückwirkend in einer öffentlichen Datenbank auf den Seiten des Bezirksamtes zu publizieren.

 

Begründung:

Während das Berliner Abgeordnetenhaus mit seiner Parlamentsdokumentationsdatenbank „PARDOK“ die eigene Tätigkeit für den Bürger transparent gestaltet sind aktuelle Beschlusslagen der Spitzen der ja eigentlich zu kontrollierenden Berliner Exekutive oft nur mit großem Aufwand oder aufgrund von gelegentlicher und eher informeller Auskunftsfreudigkeit des Personals öffentlicher Stellen zu erahnen.

Dass dies kein notwendiger Zustand ist, zeigt der Senat von Bremen durch seine "Verordnung über die Veröffentlichungspflichten nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz" vom 15.04.08. Hier wurde eine generelle Veröffentlichungspflicht für Senatsbeschlüsse festgeschrieben, die nur in jenen Fällen eingeschränkt ist, in denen die Vertraulichkeit rechtlich besonders geschützter Informationen gefährdet wäre.

Berlin befand sich durch sein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bereits seit 1999 auf einem guten Weg zu mehr Transparenz und Kontrollmöglichkeiten durch die interessierte Öffentlichkeit. Ein nächster wichtiger Schritt wäre die Modernisierung des § 14 (2) der GO des Berliner Senates. Bei gleichzeitig möglicher Beibehaltung der Vertraulichkeit der Beratungen des Senates sollte die generelle (und überholte) Vertraulichkeit der Senatsbeschlüsse aufgehoben werden. Ganz analog zum Senat sollen auch die Bezirksämter und der RdB dazu angeregt werden durch die Veröffentlichung ihrer Beschlüsse ihre Amtsführung für die Öffentlichkeit transparent zu gestalten.

Für ein bürgernahes Land Berlin und auch für eine effektive Kontrolle der Verwaltung durch die Bezirksverordnetenversammlungen sowie für die demokratische Kultur Berlins wäre dies ein bedeutender Zugewinn und die lange überfällige Konsequenz aus den Bemühungen der letzten Jahre.

 

 
 

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