Drucksache - DS/1085/VI  

 
 
Betreff: Verordnung über die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre 11-32/12 für das Grundstück Sewanstraße, Ontarioseestraße für die Flur 409, Flurstück 32 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.11.2008 
24. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:

 

Verordnung über die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre 11-32/12 für das Grundstück Sewanstraße, Ontarioseestraße für die Flur 409, Flurstück 232 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

Anlage 1:    Verordnung

 

 

 

Begründung: Das Erfordernis für den Fortbestand der Veränderungssperre ist entfallen

 

 

 

 

 

 

Berlin, den           .11.2008

 

 

 

 

____________________________                    ________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           


                 Anlage 1

 

 

Verordnung

über die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre 11-32/12 im Bezirk Lichtenberg von Berlin, Ortsteil Friedrichsfelde

 

Vom                    2008

 

 

     Auf Grund des § 17 Abs. 4 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Ge­setzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:

 

§ 1

 

     Die durch die Verordnung vom 27. April 2007 (GVBl. S.205) erlassene und durch Verordnung vom 17. Juli 2008 (GVBl. S.225) um ein Jahr bis zum 23. August 2009 verlängerte Veränderungssperre für das Grundstück Sewanstraße, Ontarioseestraße für die Flur 409, Flurstück 232 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde wird aufgehoben.

 

§ 2

 

     Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausfüh­rung des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verord­nung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verlet­zung begrün­den soll, ist darzulegen. Nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Aus­führung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfah­rens- und Formvor­schriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeacht­lich. Die Beschrän­kung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Ver­kündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt wor­den sind.

 

§ 3

 

     Diese Verordnung tritt am Tage der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

 

Berlin, den                   2008

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

                  E m m r i c h                                                                             G e i s e l

          Bezirksbürgermeisterin                                                               Bezirksstadtrat

                                                                                                    für Stadtentwicklung, Bauen

 
 

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