Drucksache - DS/1087/VI  

 
 
Betreff: Gesetz zur Förderung von Kultur und Kunst in Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.11.2008 
24. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
18.12.2008 
25. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Schreiben BA v. 28.04.2009 (Zwb.) PDF-Dokument
Anlage PDF-Dokument
Schreiben BA v. 27.07.2010 (Zwb.) PDF-Dokument
Schreiben BzStR'in Kult/BüD vom 20.06.2011 - Abb. PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Land Berlin für ein „Gesetz zur Förderung von Kultur und Kunst in Berlin“ einzusetzen, das die Kulturaufgaben zu Pflichtaufgaben macht und die Kulturfinanzierung in den Bezirken sichert.

 

Begründung:
Schon in der V. Wahlperiode ist dieses Anliegen unter der Drucksache 0961/V in Lichtenberg thematisiert  worden. Die Finanzierung der Kulturaufgaben hat sich seither nicht verbessert. Im Gegenteil! Es stehen immer weniger Mittel zur Verfügung, obwohl der Kultur- und Kunststandort Berlin parteiübergreifend ständig betont wird. Die in jüngster Zeit mehrfach geäußerte Absicht einen eigenständigen Senatorenbereich zu bilden, könnte eine gute Ausgangsposition für die Stärkung von Kultur und Kunst in Berlin sein.

Ende August 2008 hatte der Berliner Senat die Bundesratsinitiative beschlossen Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßte ausdrücklich diese Initiative des Landes Berlin. Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags hatte empfohlen das Grundgesetz um den Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ zu ergänzen. Die FDP-Fraktion hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag einge-bracht. Am 10.10.2008 wurde der Antrag Berlins in der Länderkammer des Bundesrats ohne Aussprache und gegen das Votum von dessen Kulturausschuss abgelehnt.

Mit einem Landesgesetz zur Kultur- und Kunstförderung, in dem auch eine planmäßige Finanzierung des Ressorts Kultur und Kunst in den Bezirken gesichert wird, würde die Hauptstadt ein wichtiges Signal für die Förderung der Kultur in unserem Lande geben, wie auch ihrem ureigenen kulturellem Interesse dienen.

 

 

 

 
 

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