Drucksache - DS/1087/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Land Berlin für ein „Gesetz zur Förderung von Kultur und Kunst in Berlin“ einzusetzen, das die Kulturaufgaben zu Pflichtaufgaben macht und die Kulturfinanzierung in den Bezirken sichert.
Begründung: Ende August 2008 hatte der Berliner Senat die Bundesratsinitiative beschlossen Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßte ausdrücklich diese Initiative des Landes Berlin. Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags hatte empfohlen das Grundgesetz um den Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ zu ergänzen. Die FDP-Fraktion hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag einge-bracht. Am 10.10.2008 wurde der Antrag Berlins in der Länderkammer des Bundesrats ohne Aussprache und gegen das Votum von dessen Kulturausschuss abgelehnt. Mit einem Landesgesetz zur Kultur- und Kunstförderung, in dem auch eine planmäßige Finanzierung des Ressorts Kultur und Kunst in den Bezirken gesichert wird, würde die Hauptstadt ein wichtiges Signal für die Förderung der Kultur in unserem Lande geben, wie auch ihrem ureigenen kulturellem Interesse dienen.
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