Drucksache - DS/0865/VI  

 
 
Betreff: Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung von Freiflächen und Spielplätzen
Status:öffentlichAktenzeichen:für erledigt erklärt - Ende VI. WP.
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.05.2008 
19. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.11.2008 
24. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Anlage  

Das Bezirksamt wurde ersucht,

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

1)      den in der Landesarbeitsgemeinschaft "Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen" erstellten "Projektplanungsbogen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Neubau und bei Sanierung von Spiel- und Freiflächen" in das tägliche Verwaltungshandeln zu integrieren und innerhalb von zwei Jahren in einem Probelauf umzusetzen,

2)      die Spielplatzkommission einzubeziehen sowie

3)      nach Ablauf der zwei Jahre einen Erfahrungsbericht zu erstellen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die im § 5 KJHG festgeschriebene Partizipation von jungen Menschen bezieht sich auch auf Planungen von Freiflächen, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden sollen. Es ist daher als sehr positiv anzusehen, dass mit DS/0865/VI die BVV den Beschluss gefasst hat, den Projektplanungsbogen (Anlage) der Landesarbeitsgemeinschaft durchgängig in die Arbeit zu integrieren.

 

Es ist lange Tradition und gehört zum Prinzip der Arbeit, dass zuständige Fachämter, wie das Amt für Umwelt und Natur, die Beteiligung von jungen Menschen organisieren und die Ergebnisse im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten in die Neu- bzw. Umbaumaßnahmen auf Spielplätzen und öffentlichen Parks einfließen lassen. Beispielhaft erwähnt sei der intensive Beteiligungsprozess im Altenhofer Dreieck (Schaffung so genannter "Linsen"), wo junge Anwohner ihre konkreten Ideen einbrachten und diese umgesetzt wurden.

 

Die Einführung des Projektplanungsbogens entspricht der Intention des Bezirksamtes, eine bestmögliche Beteiligung von jungen Menschen bei Planungen im Grünbereich, die sie selbst betreffen, sicherzustellen. Darüber hinaus wird somit gleichzeitig eine Dokumentation des gesamten Beteiligungsprozesses realisiert, die über das bisherige Prozedere hinausgeht und erhält damit einen noch verbindlicheren Charakter.

Zudem wird die Beteiligung der Lichtenberger Koordinatorin für Kinder- und Jugendbeteiligung bei allen derartigen Planungen künftig gewährleistet. Sie wird, sofern Planungen die Belange junger Menschen tangieren, in die ab 2009 arbeitenden Baubeiräte berufen.

Die Spielplatzkommission wird im Rahmen ihrer Satzung ebenfalls einbezogen. Dadurch wird sowohl direkte als auch institutionalisierte Beteiligung an den Planungsprozessen erreicht.

 

Die Einführung des Projektbogens und die damit einhergehende Form der Beteiligung von jungen Menschen werden im möglichen Rahmen ab sofort schrittweise umgesetzt. Bei neuen Baumaßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen, deren Planungsphasen in 2009 beginnen, kann der Projektbogen sofort eingesetzt werden.

 

Bei Maßnahmen aus der Investitionsplanung bzw. Unterhaltungsmitteln ist zu klären, wie sich die neu entstehenden Mengen und Zeiten im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung auf Produkte abbilden und abrechnen lassen. Hierzu wird es eine Anregung bei der Berliner Mentorengruppe für Produkte geben.

 

Es ist davon auszugehen, dass die formal neue Form der Mitbestimmung zusätzliche Kosten verursachen kann, z.B. Finanzierung externer Moderation bzw. Vergütung besonderer Leistungen der Planungsbüros (Grundleistungen decken diese Arbeiten nicht ab), Kosten für Material der Planungswerkstätten, Einweihungsfeier etc..

Um damit im Sinne der Kinder und Jugendlichen praktikabel umzugehen, sind drei Punkte zu berücksichtigen:

  1. Einstellung zusätzlicher Mittel für diese Projekte in den Haushalt. Da dies gegenwärtig ausgeschlossen scheint, ergibt sich
  2. die Notwendigkeit der bedarfsgerechten Einbeziehung und Mitarbeit der beim BzStR FamJugGes angesiedelten Koordinatorin für Kinder- und Jugendbeteiligung.
  3. Anpassung des Projektprozesses im Einvernehmen, so dass zusätzliche Kosten ausgeschlossen werden.

 

Nach Ablauf der zweijährigen Erprobung wird die BVV über das Ergebnis unterrichtet.

 

 

 

 

 

Berlin, den           .10.2008

 

 

 

Emmrich              Geisel

Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

              Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

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