Drucksache - DS/1082/VI
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird
ersucht die Institution eines bezirklichen Ombudsmannes gegen Korruption zu
schaffen. Diese Stelle soll von einem externen Rechtsanwalt wahrgenommen
werden, der als Erstansprechpartner Hinweise aus der Bevölkerung oder der
Verwaltung annimmt und diese dann anonymisiert an das Bezirksamt weitergibt. Begründung: Der Bezirk Spandau,
in dem bereits im Sommer 2002 eine solche Stelle eingerichtet wurde, hat damit
sehr positive Erfahrungen gemacht. Insbesondere senkt
die Institution eines externen Ombudsmannes durch ihren Anonymisierungseffekt
die Hemmschwelle etwaige zur Kenntnis gelangte Unregelmäßigkeiten anzuzeigen. Zwischenzeitlich
stellt der "Bericht von Transparency International Deutschland zur
Korruptionsprävention in den Berliner Bezirken" vom März 2008 fest: „Spandau
verfügt über einen externen Ombudsmann. Er ist Rechtsanwalt und nimmt anonyme
Hinweise auf Korruption und andere Unregelmäßigkeiten entgegen. (...) Spandau
hat sich 2005 am internationalen Speyerer Qualitätswettbewerb zur
Korruptionsprävention in Kommunen beteiligt. Der Bezirk Spandau hat sich mit
seinem Modell gegen 95 Mitbewerber durchgesetzt und diesen Qualitätswettbewerb
gewonnen.“ Transparency International betont in den Schlussfolgerungen
seines Berichts für alle Berliner Bezirke: "Wichtig ist die Einführung
eines Hinweisgebersystems oder eines Ombudsmannes mit entsprechenden Hinweisen
auf den Homepages der Bezirke." |
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