Drucksache - DS/1106/VI  

 
 
Betreff: BerlinPass mit Lichtenberger Angeboten erweitern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStRin KultBüD,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.11.2008 
24. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.02.2009 
27. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

mit geeigneten Mitteln bei Lichtenberger sozialen und kulturellen Einrichtungen und Vereinen, bei Sportvereinen und Unternehmen des Bezirks dafür zu werben, dass diese sich mit eigenen Lichtenberger Angeboten an der Ausgestaltung des Berlinpasses (Sozialpass) beteiligen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die sozialen und kulturellen Einrichtungen und Vereine Lichtenbergs  berücksichtigen in ihrer Angebotsstruktur und Preisgestaltung bereits seit vielen Jahren einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger. Im Ergebnis einer Anfrage der BerlinPass-Beauftragten des Bezirksamtes im IV. Quartal 2008 bei Lichtenberger sozialen und kulturellen Einrichtungen, in Vereinen und bei Sportvereinen des Bezirks hat sich eine Vielzahl von Angeboten ergeben, die BerlinPass - Berechtigten den Zugang zu den bezirklichen Kunst-, Kultur-, Sport- und sozialen Einrichtungen zu vergünstigten Bedingungen ermöglicht.

Diese kostengünstigen, entgeltfreien oder mit Ermäßigungstatbeständen versehenen Angebote stellen nach Auskunft der betreffenden Einrichtungen in ihrem Umfang das derzeit mögliche Maß an Vergünstigungen bereit.

 

Lichtenberger Angebote finden sich als Bestandteile der bei der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales aktuell für Berlinpass-Berechtigte geltenden Vergünstigungen wieder.

Eine Übersicht über die in Lichtenberg von kulturellen und sozialen Einrichtungen, Vereinen und Sportvereinen gewährten Vergünstigungen ist in einer Übersicht angehängt (siehe Anlage).

 

 

Berlin, den

 

 

 

Christina Emmrich                                                   Katrin Framke

Bezirksbürgermeisterin                                           Bezirksstadträtin Kultur und Bürgerdienste

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage –BerlinPass mit Lichtenberger Angeboten erweitern

BA Lichtenberg – Geschäftsbereich_ Abt. Kultur und Bürgerdienste

 

Name der Einrichtung / Institution

Anschrift und Telefonnummer

Art des Angebots

Art und Umfang der Ermäßigung aus sozialen Gründen

begünstigter Personenkreis

 

Kunst - und Kulturamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kulturhaus Karlshorst-

 

 

 

 

Galerie 100-

 

 

 

 

 

Ratskeller-

Galerie

 

 

 

 

 

Studio im Hochhaus-

 

 

 

 

 

 

 

Keramikatelier-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Museum Lichtenberg-

Stadthaus

 

 

 

 

 

 

 

Mies van der Rohe Haus-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amt für Weiterbildung

 

 

 

 

Bibliotheken-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Musikschule-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Volkshochschule-

10360 Berlin

90296 – 3730

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Treskowallee 112

13055 Berlin

5098581

 

 

Konrad-Wolf-Str. 99

13055 Berlin

9711103

 

 

 

Ratskeller Lichtenberg

Möllendorffstr. 6

10365 Berlin

90296-3712

 

 

Zingster Str. 25

13051 Berlin

9293821

 

 

 

 

 

Frankfurter Allee 203

10365 Berlin

5597749

 

 

 

 

 

 

 

Türrschmidtstr. 24/25

10317 Berlin

5779738812

 

 

 

 

 

Oberseestr. 60

13053 Berlin

97000618

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anton-Saefkow-Pl. 14

10369 Berlin

90296 – 3751

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Paul-Junius-Str.71,

10369 Berlin

Tel.030 902965971

Fax: 030 902965979

Eintritt

in allen Kultureinrichtungen des BA Libg.

Eintritt

-Sonderveranstaltungen

-Konzerte

-Theateraufführungen

-Workshops

-Kurse

 

 

 

 

 

im Einzelnen:

 

 

 

Konzerte

Sonderkonzerte

Filmveranstaltungen

 

 

Konzerte

Vorträge

Lesungen

lit.musikal.Veranstaltungen

Kindertheater

 

Vorträge

Lesungen

Lit.musikal.Veranstaltungen

Filmveranstaltungen

sonstige VA

 

 

Lesungen

Lit.musikal.Veranstaltungen

 

 

 

 

 

 

Kurse

Konsultationen

Reha-Veranstaltungen

Jugend-u.Familienkurs

Tonbereitstellung

 

 

 

 

 

 

Führungen

Stadtführungen/Bezirk

sonstige VA

Archivnutzung

 

 

 

 

 

Führungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(bisher geltende) Berlinweite

Ermäßigungstatbestände

 

 

*Bibliotheken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*Schostakowitsch 

  Musikschule

  Musikunterricht 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*VHS

Lehrveranstaltungen (Kurse, Einzelveranstaltungen…)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

entgeltfrei

(aus Gründen der freien Zugänglichkeit zu Kunst und Kultur)

sind ermäßigt entgeltpflichtig

(bisher berücksichtigte Ermäßigungstatbestände sollten daher zukünftig

auch für Berlinpassinhaber gelten)

als Aufgabe kultureller Basisarbeit und sozialintegrativer Kulturpolitik

 

 

 

reduzierte Eintrittspreise:

ca. 31%

ca. 53%

keine Ermäßigung

 

ca. 25%

ca. 50%

ca. 25%

ca. 25%

feststehender Preis

 

ca. 50%

ca. 50%

ca. 50%

ca. 50%

ca. 50%

 

 

ca. 50% bei

allen Angeboten

Sonderregelung

für Schulklassen:

ca. 66% Ermäßigung

 

 

 

reduzierte Gebühren:

ca. 15%

ca. 29%

                        

ca. 50%

(bei Reha-VA und der Tonbe-reitstellung feste schon reduzierte Gebühren)

 

 

reduzierte Entgelte:

ca. 50%

ca. 60%

ca. 50%

  (bei Kinder-VA feststehender

    reduzierter Preis)

 

 

ca. 50%

 

 

 

 

Zusammenfassung Preise siehe Anhang

(nach  Amt für Weiterbildung)

 

 

 

werden auch für Berlinpass-inhaber weiter gegeben sein;

 

entgeltfrei für  Empfänger/innen

staatlicher  Transferleistungen

(ansonsten 10 € / 5 €)

Ausstellung Bibliotheksausweis für 12 Mon. sowie Verlängerung der Gültigkeitsdauer

 

 

 

bis zu  50 %

Entgeltermäßigung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine nachträgliche Ermäßigung gebuchter Lehrveranstaltungen ist nicht möglich.

Bereits ermäßigte Lehrveranstaltungen können nicht nochmals ermäßigt werden.

 

Empfänger

¨  von Hilfe zum Lebensunterhalt

 ( Sozialhilfe, 3. Kapitel SGB XII)

 

¨ der Grundsicherung im Alter

und bei Erwerbsminderung

( Sozialhilfe, 4. Kapitel SGB XII)

 

¨ von Arbeitslosengeld II  bzw.

     Sozialgeld ( Hartz IV)

 

¨ von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Empfänger

Q  von Hilfe zum Lebensunterhalt

 (Sozialhilfe, 3. Kapitel SGB XII)

 

Qder Grundsicherung im Alter

und bei Erwerbsminderung

( Sozialhilfe, 4. Kapitel SGB XII)

 

Qvon Arbeitslosengeld II  bzw.

     Sozialgeld ( Hartz IV)

 

¨ von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

 

 

Empfänger

Q  von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe, 3. Kapitel SGB XII)

 

Q der Grundsicherung im Alter

und bei Erwerbsminderung

( Sozialhilfe, 4. Kapitel SGB XII)

 

Qvon Arbeitslosengeld II  bzw.

     Sozialgeld ( Hartz IV)

 

Qvon Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

 

Q von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

 

Q von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

 

 

*Personen u. Familien, deren Einkommen den 1,5 fachen Regel-

satz der Sozialhilfe (ab dem dritten Kind den 2fachen Regelsatz) zzgl. der  1,5fachen Nettokaltmiete unter-

schreitet ;

 

*Familien, bei denen mindestens zwei Kinder Einzel- oder Gruppen-unterricht  erhalten und deren Fami-

lieneinkommen den vom StaLa  mitgeteilten Betrag für das mittlere Einkommen einer Familie mit zwei und mehr im Haushalt lebenden Kindern nicht überschreitet

 

Empfänger

xvon Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe, 3. Kapitel SGB XII)

xder Grundsicherung im Alter

und bei Erwerbsminderung

( Sozialhilfe, 4. Kapitel SGB XII)

x von Arbeitslosengeld II  bzw.

     Sozialgeld ( Hartz IV)

xvon Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

 

Ergänzung:

*Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I. S. 3023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dez. 2004 (BGBl. I. S. 3305), in der jeweils geltenden Fassung bei Vorlage entsprechender Nachweise

 

*Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeits-losengeld II und Sozialgeld) vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I. S. 2934), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. November 2004 (BGBl. I. S. 2902), in der jeweils geltenden Fassung bei Vorlage entsprechender Nachweise

 

*Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld) vom 24. März 1997 (BGBl. I. S. 594), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. März 2005 (BGBl. I. S. 721), in der jeweils geltenden Fassung bei Vorlage entsprechender Nachweise

 

*Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz in der Fassung vom 23. Januar 2002 (BGBl. I S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 21. März 2005 (BGBl. I S. 818), in der jeweils geltenden Fassung bei Vorlage entsprechender Nachweise

 

 

*Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 6 Nr. 6a und 6b des Gesetzes vom 14. März 2005 (BGBl. I S. 721), in der jeweils geltenden Fassung bei Vorlage entsprechender Nachweise

 

*Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bis zur Aufnahme der weiteren Ausbildung, längstens bis sechs Monate nach Abschluss der Schule

 

*Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines aktuellen Schü-lerausweises mit entsprechendem Vermerk oder eines aktuellen Bescheides über Leistungen nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz in der Fassung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), zuletzt geä. durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3127), in der jeweils geltenden Fassung 

 

*Studierende an Fachschulen bei Vorlage eines aktuellen Studie-rendenausweises 

 

*Studierende bei Vorlage eines Studierendenausweises oder einer Immatrikulationsbescheinigung für das gültige Semester bzw. mit gültigem Semesterstempel 

 

*Auszubildende bei Vorlage des Ausbildungsvertrages und Praktikanten bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des/der Arbeitgebers/-in bzw. der Praktikumleitung 

 

*Wehrpflichtige bei Vorlage eines Dienstausweises und Zivildienstleistende, die sich als solche ausweisen

 

*noch nicht schulpflichtige Kinder in Eltern-Kind-Veranstaltungen.

 

Anlage

Anhang

Anlage

BA Lichtenberg - Geschäftsbereich Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

 

Name der Einrichtung / Institution

Anschrift und Telefonnummer

Art des Angebots

Art und Umfang der Ermäßigung aus sozialen Gründen

begünstigter Personenkreis

 

Amt für Umwelt und Natur

-Friedhofsverwaltung-

 

 

 

 

 

 

 

Alt-Friedrichsfelde 60, 10360 Berlin, Raum 2.530, 90296-4222

Ausnahmegenehmigung nach § 5 FrdhO, Befahrungsverbot für PKW von Friedhöfen

Minderung der Verwaltungsgebühr für eine 12- monatige Fahrgenehmi-gung für den Zentralfriedhof Friedrichsfelde

von 25,00€ auf 16,00€

Empfänger

X  von Hilfe zum Lebensunterhalt ( Sozialhilfe, 3. Kapitel SGB XII)

 

X der Grundsicherung im Alter

und bei Erwerbsminderung

( Sozialhilfe, 4. Kapitel SGB XII)

 

X von Arbeitslosengeld II  bzw.

     Sozialgeld ( Hartz IV)

 

X von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

 

X Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad über 50 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

BA Lichtenberg – Geschäftsbereich Abt. Schule, Sport und Soziales

 

Das Sozialamt arbeitet eng mit freien Trägern im Bezirk zusammen. Die Struktur der Angebote der Sozio-kulturellen Zentren, der Stadtteilzentren, der sonstigen Träger und auch der kommunalen Einrichtungen (Seniorenbegegnungsstätten) zielt bereits insbesondere auf den Personenkreis die den BerlinPass in Anspruch nehmen können. Das zeigt sich auch an den hierfür in den o.g. Einrichtungen zu zahlenden Kostenbeiträgen, welche in aller Regel sehr sozialverträglich und kaum bis gar nicht kostendeckend kalkuliert sind.

In die Zuständigkeit des Sozialamtes fallen keine wirtschaftlichen Unternehmen.

Das Sozialamt selbst kooperiert sehr eng mit den Bürgerämtern im Bezirk über die der BerlinPass erhältlich ist. Darüber hinaus werden die Leistungsempfänger nach SGB XII auch über die Möglichkeiten des BerlinPasses informiert.

 

Im Amt für Schule und Sport, Fachbereich Sport sind die Kooperationspartner förderungswürdig anerkannte Sportvereine.

Zum überwiegenden Teil sind die Mitgliedsbeiträge der Lichtenberger Sportvereine gestaffelt. Sozialticket-Berechtigte erhalten im Regelfall eine Ermäßigung bei den Mitgliedsbeiträgen. Darüber hinaus besteht für Kinder von Sozialticket-Berechtigten die Möglichkeit, über das Förderprogramm der Sportjugend Berlin „Kids in die Sportklubs“ einen Zuschuss von 10 € pro Monat zu erhalten.

 

 

 

 

 
 

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