Drucksache - DS/1108/VI  

 
 
Betreff: Erlass der Gebühren nach StrABG für Baumaßnahmen der BWB in der Spitta- und Kaskelstraße
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt-Ablauf Wahlperiode
 Ursprungaktuell
Initiator:BVOBVO
Verfasser:Hofmann, ReinerHofmann, Reiner
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.11.2008 
24. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO Reiner Hofmann PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass für die geplanten Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) in der Spitta- und Kas­kelstraße keine Gebühren nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) erhoben wer­den, damit die Vorbereitungszeit für diese Maßnahmen verkürzt werden kann.

 

Begründung:

Für die Spitta- und Kaskelstraße stehen dem Bezirk für 2009/10 Fördermittel für die Straßen-bzw. Gehwegsanierung zur Verfügung. Da die BWB nun für beide Straßen einen Neubau der Re­genentwässerung angekündigt hat, der im Jahr 2009 erfolgen soll, können nach dem ge­genwärtigen Stand die Straßenbaumaßnahmen erst im Jahr 2010 erfolgen. Damit können die Fördermittel für das Jahr 2009 nicht abgerufen werden und gehen dem Bezirk verloren. Die für 2010 zur Verfügung stehenden Fördermittel reichen aber für die Sanierungen nicht aus, so dass die Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden könnten. Wenn dann trotzdem Gebühren nach dem StrABG für die Baumaßnahmen der BWB erhoben werden sollen ist das den An­liegern nur schwer vermittelbar. Außerdem verlängert sich durch das Beteiligungsverfahren die Vorbereitungszeit erheblich, so dass die Baumaßnahmen der BWB erst Ende 2009 erfol­gen können. Das Abgeordnetenhaus kann im Einzelfall entscheiden, dass keine Gebühren nach StrABG erhoben werden, was die Vorbereitungszeit verkürzen würde und eventuell ei­nen Beginn der Straßensanierung noch 2009 ermöglichen würde. Das wäre nach dem gegen­wärtigen Stand die einzige Möglichkeit die Sanierungen in den beiden Straßen wie geplant vorzunehmen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Damit die Chance besteht, dass die BWB-Maßnahmen ohne Verzögerung durchgeführt wer­den können und die Straßen- bzw. Gehwegsanierungen noch 2009 begonnen werden können ist eine Entscheidung des Abgeordnetenhauses noch im Dezember notwendig.

 

 
 

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