Drucksache - DS/1071/VI
Das Bezirksamt wurde ersucht: Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der zuständigen
Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass in der Konrad-Wolf-Straße im Bereich
von Haus Nr. 91 bis zur Einmündung Strausberger Str. in beiden Richtungen eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h von Montag bis Freitag in der Zeit von 7
– 19 Uhr angeordnet wird. Begründung: Der
Ausschuss hat versucht über zwei Ausschusssitzungen hinweg und im Gespräch mit
den Betroffenen (vor allem den Vertretern des Ärztehauses in der Reichenberger
Straße) nach einer Lösung im Sinne auch der Antragsteller zu suchen, da sehr
schnell klar war, dass die ursprünglich gewünschte Lösung nicht umsetzbar sein
würde. Die einreichende Fraktion trägt den Änderungstext mit und übernimmt ihn. Text des
Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird
ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der
Konrad-Wolf-Straße an der Einmündung zur Reichenberger Straße ein
Fußgängerschutzweg oder eine Fußgängerampel eingerichtet wird. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Amt für Bauen und Verkehr hat die Senatsverwaltung gebeten zu prüfen, ob in der Konrad- Wolf-Straße im Bereich von Haus Nr. 91 bis zur Einmündung Strausberger Str. in beiden Richtungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 – 19 Uhr angeordnet werden kann. Die zuständige
Senatsverwaltung hat wie folgt geantwortet: „Dem Antrag zur Herabsetzung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h kann ich aus nachstehend
aufgeführten Gründen nicht entsprechen: Wie Sie sicherlich der Presse
entnommen haben, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nunmehr
sämtliche Hauptverkehrsstraßen dahingehend überprüfen lassen, ob aus Gründen
der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung eine Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 30 km/h erforderlich ist. Hierzu zählte auch die von Ihnen angesprochene
Konrad-Wolf-Straße. Erfreulicherweise sind hier keine
Auffälligkeiten festgestellt worden, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung
zwingend geboten erscheinen lassen. Im Berliner Stadtgebiet befinden
sich ca. 70 % des Straßennetzes in Tempo-30-Zonen. Diese wurden aufgrund einer
flächendeckenden Verkehrsplanung angeordnet und dienen vorrangig dem Schutz der
Wohnbevölkerung, der Fußgänger und der Radfahrer. Neben den verkehrsberuhigten
Bereichen ist aber ein leistungsfähiges Hauptverkehrsstraßennetz
aufrechtzuerhalten. Für das Funktionieren einer Stadt zu dem vorrangig auch der
öffentliche Personennahverkehr und der Wirtschaftsverkehr gehören, ist es
jedoch erforderlich, ein entsprechendes Straßennetz, auf dem 50 km/h gefahren
werden kann, anzubieten. Die Konrad-Wolf-Straße hat die
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h behalten, weil der Charakter dieser Straße
mit Straßenbahnverkehr, über den einer reinen Erschließungsstraße hinausgeht. Es erscheint durchaus verständlich,
dass Bewohner einer Straße, auf der öffentlicher Personennahverkehr
stattfindet, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung fordern. In diesem Zusammenhang
möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich für den Teil des o.g. Straßenzuges keine
Problembereiche ergeben haben, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfordern
würden. Auch nach der mir vorliegenden
Verkehrsunfallstatistik der letzten drei Jahre haben sich keine Hinweise auf
eine besondere Gefährdungslage ergeben. Ich versichere Ihnen, dass die
Straßenverkehrsbehörde der Verkehrslenkung Berlin stets um eine optimale Lösung
der Verkehrsprobleme bemüht ist. Es entstehen zu allen Tageszeiten
genügend große Lücken in der Fahrzeugfolge, die den Fußgängern bei der
gebotenen Sorgfalt, das Überqueren der Fahrbahn ohne besondere Gefährdung
ermöglichen.“ Um
in diesem Abschnitt einen sicheren Übergang für die Fußgänger zu schaffen,
wurde bereits eine Lichtsignalanlage in der Konrad- Wolf- Straße/ Werneuchner
Straße angeordnet. Die Realisierung dieser Anlage soll nach Auskunft der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Jahr 2009 erfolgen. Berlin, den .06.2009 Emmrich
Geisel Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr |
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