Drucksache - DS/1071/VI  

 
 
Betreff: Fußgängerschutz in der Konrad-Wolf-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.11.2008 
24. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
09.12.2008 
29. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr vertagt   
13.01.2009 
30. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr vertagt   
10.02.2009 
31. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.03.2009 
28. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.07.2009 
32. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Stadt/Bau/Verk PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht:

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass in der Konrad-Wolf-Straße im Bereich von Haus Nr. 91 bis zur Einmündung Strausberger Str. in beiden Richtungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 – 19 Uhr angeordnet wird.

 

Begründung:

Der Ausschuss hat versucht über zwei Ausschusssitzungen hinweg und im Gespräch mit den Betroffenen (vor allem den Vertretern des Ärztehauses in der Reichenberger Straße) nach einer Lösung im Sinne auch der Antragsteller zu suchen, da sehr schnell klar war, dass die ursprünglich gewünschte Lösung nicht umsetzbar sein würde. Die einreichende Fraktion trägt den Änderungstext mit und übernimmt ihn.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Konrad-Wolf-Straße an der Einmündung zur Reichenberger Straße ein Fußgängerschutzweg oder eine Fußgängerampel eingerichtet wird.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Amt für Bauen und Verkehr hat die Senatsverwaltung gebeten zu prüfen, ob in der Konrad- Wolf-Straße im Bereich von Haus Nr. 91 bis zur Einmündung Strausberger Str. in beiden Richtungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 – 19 Uhr angeordnet werden kann.

 

 

 

 

 

Die zuständige Senatsverwaltung hat wie folgt geantwortet:

 

„Dem Antrag zur Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h kann ich aus nachstehend aufgeführten Gründen nicht entsprechen:

 

Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nunmehr sämtliche Hauptverkehrsstraßen dahingehend überprüfen lassen, ob aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h erforderlich ist. Hierzu zählte auch die von Ihnen angesprochene Konrad-Wolf-Straße.

Erfreulicherweise sind hier keine Auffälligkeiten festgestellt worden, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend geboten erscheinen lassen.

 

Im Berliner Stadtgebiet befinden sich ca. 70 % des Straßennetzes in Tempo-30-Zonen. Diese wurden aufgrund einer flächendeckenden Verkehrsplanung angeordnet und dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung, der Fußgänger und der Radfahrer. Neben den verkehrsberuhigten Bereichen ist aber ein leistungsfähiges Hauptverkehrsstraßennetz aufrechtzuerhalten. Für das Funktionieren einer Stadt zu dem vorrangig auch der öffentliche Personennahverkehr und der Wirtschaftsverkehr gehören, ist es jedoch erforderlich, ein entsprechendes Straßennetz, auf dem 50 km/h gefahren werden kann, anzubieten.

 

Die Konrad-Wolf-Straße hat die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h behalten, weil der Charakter dieser Straße mit Straßenbahnverkehr, über den einer reinen Erschließungsstraße hinausgeht.

Es erscheint durchaus verständlich, dass Bewohner einer Straße, auf der öffentlicher Personennahverkehr stattfindet, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung fordern. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich für den Teil des o.g. Straßenzuges keine Problembereiche ergeben haben, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfordern würden.

Auch nach der mir vorliegenden Verkehrsunfallstatistik der letzten drei Jahre haben sich keine Hinweise auf eine besondere Gefährdungslage ergeben.

Ich versichere Ihnen, dass die Straßenverkehrsbehörde der Verkehrslenkung Berlin stets um eine optimale Lösung der Verkehrsprobleme bemüht ist.

 

Es entstehen zu allen Tageszeiten genügend große Lücken in der Fahrzeugfolge, die den Fußgängern bei der gebotenen Sorgfalt, das Überqueren der Fahrbahn ohne besondere Gefährdung ermöglichen.“

 

Um in diesem Abschnitt einen sicheren Übergang für die Fußgänger zu schaffen, wurde bereits eine Lichtsignalanlage in der Konrad- Wolf- Straße/ Werneuchner Straße angeordnet. Die Realisierung dieser Anlage soll nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Jahr 2009 erfolgen.

 

 

Berlin, den             .06.2009

 

 

                                                                                               

Emmrich                                                                                Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                                         Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 
 

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