Drucksache - DS/0896/VI  

 
 
Betreff: Wiesen sind nicht nur zum Liegen da
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.06.2008 
20. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
22.07.2008 
23. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
22. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.11.2008 
24. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Umw/Ges PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht,

Das Bezirksamt wurde ersucht,

auf den sog. Liegewiesen in den bezirklichen Grünanlagen das Ballspielen grundsätzlich zu gestatten und entsprechende Verbotsschilder kurzfristig zu entfernen.

 

Begründung:

Derzeit ist auf vielen sog. Liegewiesen in Lichtenberg das Ballspielen explizit verboten. Dieses Verbot ist nicht mehr zeitgemäß und passt nicht zum Ziel eines kinder- und familienfreundlichen Bezirks Lichtenberg.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bei den ursprünglich ausgewiesenen Liegewiesen handelt es sich nicht um Flächen, deren  Zweckbestimmung irgendwo festgelegt ist, anders, als  zum Beispiel bei Hundeauslaufgebieten, Radwegen, Grillplätzen und Rodelbergen.

Vor einigen Jahren ist auch die bis dahin praktizierte statistische Erhebung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu bezirklichen Liegewiesen eingestellt worden.

 

Grundsätzlich ist bei der Benutzung einer Grünanlage an die Vernunft und gegenseitige Rücksichtnahme zu appellieren (ähnlich wie im Verkehrsraum). Es ist nahezu unmöglich und auch nicht Ziel, alles zu reglementieren. Im Rahmen ihres Ermessensspielraums haben Ordnungs- und andere Behörden immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel im Blick.

 

Es können also mit gesundem Augenmaß auch Nutzungen, wie Ball spielen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, gestattet werden, wenn gesichert ist, dass diese nicht über das allgemein zulässige Ausmaß hinausgehen. Das heißt, es dürfen keine erheblichen Belastungen für die Grünanlage eintreten.

Entsprechend ist damit begonnen worden, die Schilder, welche das Ballspielen auf Liegewiesen verbieten, wieder zu entfernen. 

 

Berlin, den     11. 2008

 

 

 

                                                                      

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,             Umwelt und Verkehr

 

 
 

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