Drucksache - DS/0896/VI
Das
Bezirksamt wurde ersucht, auf den sog. Liegewiesen in den bezirklichen Grünanlagen das
Ballspielen grundsätzlich zu gestatten und entsprechende Verbotsschilder
kurzfristig zu entfernen. Begründung: Derzeit ist
auf vielen sog. Liegewiesen in Lichtenberg das Ballspielen explizit verboten.
Dieses Verbot ist nicht mehr zeitgemäß und passt nicht zum Ziel eines kinder-
und familienfreundlichen Bezirks Lichtenberg. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Bei den
ursprünglich ausgewiesenen Liegewiesen handelt es sich nicht um Flächen,
deren Zweckbestimmung irgendwo
festgelegt ist, anders, als zum Beispiel
bei Hundeauslaufgebieten, Radwegen, Grillplätzen und Rodelbergen. Vor einigen
Jahren ist auch die bis dahin praktizierte statistische Erhebung der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu bezirklichen Liegewiesen eingestellt
worden. Grundsätzlich
ist bei der Benutzung einer Grünanlage an die Vernunft und gegenseitige
Rücksichtnahme zu appellieren (ähnlich wie im Verkehrsraum). Es ist nahezu
unmöglich und auch nicht Ziel, alles zu reglementieren. Im Rahmen ihres
Ermessensspielraums haben Ordnungs- und andere Behörden immer die
Verhältnismäßigkeit der Mittel im Blick. Es können
also mit gesundem Augenmaß auch Nutzungen, wie Ball spielen in öffentlichen
Grün- und Erholungsanlagen, gestattet werden, wenn gesichert ist, dass diese
nicht über das allgemein zulässige Ausmaß hinausgehen. Das heißt, es dürfen
keine erheblichen Belastungen für die Grünanlage eintreten. Entsprechend
ist damit begonnen worden, die Schilder, welche das Ballspielen auf Liegewiesen
verbieten, wieder zu entfernen. Berlin, den 11.
2008
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt
und Verkehr |
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