Drucksache - DS/0944/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle die vorliegende Beschlussempfehlung
mit folgender Änderung beschließen: Neuen Satz anfügen: „Es ist sicherzustellen, dass die Finanzierung nicht
zu Lasten der Hilfen zur Erziehung oder bestehender Leistungen für Kinder,
Jugendliche und Familien erfolgt.“ Begründung: Die Leistungen nach dem KJHG werden bereits jetzt nicht
ausreichend finanziert. Gleiches gilt für die Hilfen zur Erziehung. Daher
dürfen zusätzliche präventive Angebote nicht zu Lasten bestehender bereits
unterfinanzierter Angebote gehen. |
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