Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz - Tägliche Bilanz der polizeilichen Kontrollmaßnahmen

Polizeimeldung vom 24.03.2020

berlinweit

Nr. 0706
Zur Überwachung der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus hat die Polizei Berlin in der vergangenen Nacht stadtweit Kontrollen durchgeführt. Rund 300 Einsatzkräfte kontrollierten gestern zwischen 6 und 18 Uhr 154 Objekte sowie Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit. In 53 Fällen wurden Zuwiderhandlungen festgestellt, hierbei wurde bei 37 Lokalen und Geschäften die sofortige Schließung veranlasst. Die eingesetzten Kräfte fertigten 43 Strafanzeigen. Beanstandet werden musste überwiegend das Vorhandensein von Verweilmöglichkeiten vor Imbisseinrichtungen und Bäckereien sowie die Möglichkeit Speisen vor Ort zu verzehren. In der Zeit von 18 bis 6 Uhr kontrollierten 300 Polizeikräfte weitere 87 Objekte und führten vereinzelt Kontrollen im Freien durch. Im Rahmen der Überprüfungen kam es in 64 Fällen zur Feststellung von Verstößen. In sieben Fällen wurde die Schließung von Geschäften und Einrichtungen veranlasst. Ein Gewerbeschwerpunkt ließ sich hier nicht feststellen. In diesem Einsatzzeitraum fertigten die Polizistinnen und Polizisten 27 Strafanzeigen aufgrund festgestellter Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz und weitere zwölf Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgrund der Nichteinhaltung der Kontaktbeschränkung. Im Zusammenhang mit den Kontrollen zur Einhaltung der Eindämmungsverordnung kontrollierte eine Funkwagenbesatzung des Polizeiabschnitts 26 aufgrund eines Zeugenhinweises gegen 11.45 Uhr ein Lebensmittelgeschäft an der Berkaer Straße in Schmargendorf. Dabei fiel den eingesetzten Beamtinnen und Beamten auf, dass aufgrund der Vielzahl an Kundinnen und Kunden ein Einhalten des Sicherheitsabstandes nicht gewährleistet werden konnte. Aufgrund des erhöhten Kundenaufkommen entschlossen sich die Polizeikräfte den Einlass weiterer Personen in das Lebensmittelgeschäft zu untersagen. Der Betreiber des Geschäftes entschloss sich daraufhin den Laden von sich aus zu schließen.