Durchsuchungsmaßnahmen bei einem Mitarbeitenden der Polizei Berlin

Polizeimeldung vom 19.02.2020

Nr. 0423
Bei einem Polizeibeamten, der zur Polizei Berlin gewechselt hat, wurde am 7. Februar 2020 wegen des Verdachtes der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, sowohl an seinem Arbeitsplatz als auch an seiner Wohnanschrift, vollstreckt.

Hierbei konnten mögliche Beweismittel beschlagnahmt werden, deren Auswertungen aktuell noch andauern. Bestandteil der noch laufenden und durch das LKA Hessen geführten Ermittlungen ist die Mitgliedschaft des nun Berliner Polizeimitarbeiters in einem WhatsApp-Gruppenchat, in welchem unter anderem auch Gewaltdarstellungen und rechtsextreme Inhalte ausgetauscht worden sein sollen. Der Wechsel zur Polizei Berlin erfolgte, bevor durch Ermittlungen des LKA Hessen der WhatsApp-Gruppenchat bekannt wurde und die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main das benannte Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Nach bisherigen Erkenntnissen ist keine weitere Mitarbeiterin bzw. kein weiterer Mitarbeiter der Polizei Berlin Mitglied in dieser WhatsApp-Gruppe.

Dem Tatverdächtigen wurde unverzüglich ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Ein Disziplinarverfahren wurde entsprechend eingeleitet.