Menschenverachtende Chat-Nachrichten - Weiterer Tatverdacht

Polizeimeldung vom 06.11.2020

berlinweit

Nr. 2541
Die Ermittlungen des Polizeilichen Staatsschutzes des Landeskriminalamtes in Zusammenarbeit mit der Polizeiakademie führten zu Informationen, wonach eine weitere Person menschenverachtende Inhalte in der Chatgruppe, der 26 Studienanfängerinnen und Studienanfänger der Polizei Berlin angehörten, veröffentlicht haben soll.
In enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Berlin erfolgte heute früh bei dem Tatverdächtigen eine Durchsuchung, bei der Beweismittel beschlagnahmt wurden, die nun ebenfalls ausgewertet werden.
Neben der strafrechtlichen steht vor allem die dienstrechtliche Relevanz im Fokus. Ein in der Chatgruppe veröffentlichtes Bild verletzt die Dienst- und Treuepflichten in dem Maße, dass ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen wurde.

Erstmeldung Nr. 2394 vom 14. Oktober 2020: Menschenverachtende Chat-Nachrichten
Eine Dienstkraft der Polizei Berlin hat menschenverachtende Nachrichten in einer Chatgruppe, der 26 Studienanfängerinnen und Studienanfänger der Polizei Berlin angehören, festgestellt und dies zur Anzeige gebracht.

In der ursprünglich dem Austausch allgemeiner Informationen dienenden Chatgruppe wurden von einigen Mitgliedern sogenannte Memes mit entsprechenden Inhalten geteilt. Der polizeiliche Staatsschutz hat unverzüglich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und das weitere Vorgehen mit der Staatsanwaltschaft Berlin abgestimmt. Auf dieser Grundlage wurden Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt, die heute Vormittag mit Erfolg vollstreckt wurden. Es wurden Beweismittel beschlagnahmt, die nun ausgewertet werden.

Zeitgleich hierzu wurden Disziplinarverfahren eingeleitet. Auch wenn diese aufgrund des laufenden Strafermittlungsverfahrens erst einmal ruhen, werden bereits jetzt weitere dienstrechtliche Maßnahmen geprüft.

Polizeipräsidentin Frau Dr. Slowik äußert hierzu:
„Ich bin sehr dankbar für diesen Hinweis aus den eigenen Reihen. Solche Hinweise aus dem Kreis der Kolleginnen und Kollegen sind für mich von großer Bedeutung. Sie stellen unter Beweis, dass der Eid, den wir leisten, nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, sondern nahezu alle von uns diesen mit viel Herz, großem Engagement und in Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit erfüllen. Dank einer solchen inneren Haltung und dem offenen Umgang mit dem Sachverhalt, ist es uns nun möglich, konkret diejenigen ausfindig zu machen, deren Einstellung nicht mit der Rolle und dem Selbstverständnis der Polizei Berlin vereinbar ist. Die neben dem Strafverfahren erforderlichen Maßnahmen werden wir unverzüglich sowie konsequent ergreifen und umsetzen.“

Der vorliegende Fall zeigt wie elementar die Stärkung der freiheitlich demokratischen Haltung von Beschäftigten einer Polizei ist. Die seit Jahren stetig fortentwickelten, internen Maßnahmen hierfür ergänzt die Polizei Berlin um die des Konzeptes zur internen Vorbeugung und Bekämpfung von möglichen extremistischen Tendenzen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

Klar ist: Die Verfassungstreue ist unumstößliche Grundfeste des Polizeiberufes. Daran kann, darf und wird es keinen Zweifel in der Polizei Berlin geben.