Polizei Berlin erlässt Allgemeinverfügung zum 17. Juni 2026

Polizeimeldung vom 15.06.2026

Mitte

Nr. 0716
Zum Schutz der Würde des Gedenkortes für die polnischen Opfer der nationalsozialistischen Unrechts- und Gewaltherrschaft von 1939 – 1945 in Berlin-Mitte hat die Polizei Berlin am 12. Juni 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen.

Der erste Jahrestag der Enthüllung des Gedenkortes sowie der 35. Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages am 17. Juni 2026 besitzen eine besondere öffentliche, historische und gesellschaftliche Bedeutung.
Stattfindende Gedenkveranstaltungen mit möglichen einhergehenden Kranzniederlegungen dienen nicht nur dem stillen Erinnern an die Millionen Opfer des Zweiten Weltkriegs und der deutschen Besatzungspolitik in Polen, sondern auch der Mahnung an heutige und zukünftige Generationen, sich für Frieden, Demokratie, Menschenwürde und gegenseitigen Respekt einzusetzen.

In der Zeit vom 17. Juni 2026, 6 Uhr, bis zum 17. Juni 2026, 22 Uhr, wird im Stadtbezirk Berlin-Mitte, Ortsteil Tiergarten, Gedenkort für Polen 1939-1945, Platz der Republik / Heinrich-von-Gagern-Straße der Gemeingebrauch öffentlicher Flächen und die Versammlungsfreiheit dahingehend beschränkt, dass nachstehende Veranstaltungen und Versammlungen untersagt werden:

a. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel,
b. Aufzüge,
c. Kundgebungen,
d. Sonstige Versammlungen und Veranstaltungen,

soweit diese geeignet sind, offizielle Gedenkveranstaltungen, das stille Gedenken, den würdevollen Charakter des Gedenktages oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beeinträchtigten oder zu stören.

Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf den benannten Gedenkort im Bereich des Regierungsviertels zwischen Reichstagsgebäude und Bundeskanzleramt sowie umliegende Bereiche, begrenzt durch westliche Teile des befriedeten Bezirks, südlich Scheidemannstraße nördlicher Gehweg sowie der Verbindungsweg zwischen Heinrich-von-Gagern-Straße und Große Querallee, westlich Große Querallee bis zur Grünfläche ausschließlich Gehweg, nördlich Paul-Löbe-Allee einschließlich der Gehwege, östlich die Heinrich-von-Gagern-Straße einschließlich des östlichen und westlichen Gehwegs sowie der gesamten Fahrbahn.

Insbesondere sollen Provokationen, Störungen, beleidigende oder extremistische Handlungen sowie sonstige Beeinträchtigungen verhindert werden, die geeignet wären, den feierlichen Charakter des Gedenkens bzw. von Veranstaltungen zu beeinträchtigen oder das öffentliche Sicherheitsgefühl der Teilnehmenden zu stören. Die in dieser Allgemeinverfügung angeordneten Maßnahmen dienen daher dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie dem Gedenkort selbst.

Die Allgemeinverfügung, die Begründung und die Lagepläne, können in der folgenden Polizeidienststelle eingesehen werden:

Regionalabschnitt 27-28, Alt-Moabit 145, 10557 Berlin

  • Allgemeinverfügung Gedenkort Polen

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